Berlin, 02. August 2024
Das Land Berlin führt erneut ein lnteressenbekundungsverfahren zur Vergabe landeseigener Einfamilienhausgrundstücke an gemeinnützige soziale Träger durch. Das Land Berlin vergibt Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht.
Durch die Vergabe soll auf unbebauten sowie auf bebauten, aber ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden, um den Bedarfen für besondere Wohnformen zu begegnen.
Das lnteressenbekundungsverfahren wurde erstmals 2021 durchgeführt. Am 02. August 2024 startet die vierte Runde des Verfahrens. Zur Vergabe im Erbbaurecht stehen dieses Mal rund 30 Grundstücke zur Verfügung.
Alle Informationen über das neue Verfahren, die einzelnen Grundstücken und der Frage, wie soziale Träger an dem lnteressenbekundungsverfahren teilnehmen können, sind unter folgendem Link abrufbar: