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Interessenbekundungsverfahren zur Unterstützung der Direktvergabe von landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken an soziale gemeinnützige Träger

Berlin vergibt Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Auf diesem Wege soll auf zahlreichen unbebauten oder ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue und gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden. Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich ausschließlich an gemeinnützige soziale Träger. Die Grundstücke sollen primär der langfristigen, gemeindenahen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen dienen. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.

HINWEIS: Die 2025 durchgeführte 5. Runde des Interessenbekundungsverfahren ist geschlossen

  • Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 9. September 2025 können keine Bewerbungen mehr berücksichtigt werden.
  • Alle eingegangenen Interessenbekundungen gemeinnütziger sozialer Träger werden einer Vorprüfung unterzogen. In der Jury-Sitzung am 3. November 2025 wird der Fachbeirat mit Mitgliedern der Senatsfachverwaltungen, der Bezirke und der LIGA die Bewerbungen prüfen und Vorschläge für eine Empfehlung zur Direktvergabe beschließen.
  • Auf dieser Grundlage werden die zuständigen Senatsfachverwaltungen ihre Empfehlungen zur Direktvergabe der Grundstücke an gemeinnützige soziale Träger formulieren.

In der fünften Runde können Interessenbekundungen zu insgesamt 22 Grundstücken abgegeben werden.

Karte von Berlin mit Übersicht aller Grundstücke 2025

Die Standorte der Einfamilienhausgrundstücke zeigt diese Kartenansicht.

Die einzelnen Grundstücke nach Bezirken geordnet sehen Sie hier: 

Erläuterungen zum Verfahren

Wenn Sie mehr Informationen zu den Grundstücken (Exposé) und die Formulare für die Einreichung einer Interessenbekundung wünschen, dann können Sie diese (bitte die Liegenschaftsnummer und Adresse des betreffenden Grundstücks angeben) per E-Mail anfordern unter: [E-Mail anzeigen]

Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen zum Verfahren und den Grundstücken ist die STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, die das Verfahren begleitet und koordiniert. Bitte stellen Sie Ihre Fragen schriftlich an: [E-Mail anzeigen]

Wir werden Ihre fachspezifischen Fragen (bitte die Liegenschaftsnummer und Adresse des betreffenden Grundstücks angeben) an die verantwortlichen Personen in den Bezirken (Stadtentwicklungsamt, OE SPK) weiterleiten. Sie erhalten dann von uns die Antworten und ggfs. weitere Hinweise und Kontakte für Beratungsangebote. Für umfassende Transparenz werden alle grundstücksbezogenen Antworten auf Fragen in regelmäßigen Abständen für alle Interessierten sichtbar auf dieser Website veröffentlicht.

Eine Beratung durch das zuständige Stadtentwicklungsamt und die Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK) im Bezirk wird ausdrücklich empfohlen. Geeignete Ansprechpersonen benennen wir Ihnen gerne.

Zusätzlich bieten wir ein Informationsgespräch an, das Sie nutzen können, um offene Fragen für die Fertigstellung Ihrer Bewerbung anhand des Interessenbekundungsformular zu klären.
Ausführliche Erläuterungen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie hier:

Frist zur Annahme der Interessenbekundungen ist der 9. September 2025 um 12.00 Uhr.

Eine Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege (LIGA Berlin), der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, der Senatsverwaltung für Finanzen und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).