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Das Interessenbekundungsverfahren im Überblick

Was sind es für Grundstücke, wofür sind sie geeignet?
Die landeseigenen Grundstücke werden durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwaltet und im Erbbaurecht vergeben. Die Grundstücke haben in der Regel eine Fläche von unter 1.000 qm und sind nicht für die Errichtung von Schulen, Kitas, oder Geschosswohnungsbau (größere, mehrgeschossige Gebäude) geeignet.
Die Grundstücke sind überwiegend unbebaut. Nach geltendem Planungsrecht können auf den Grundstücken Einfamilienhäuser errichtet oder auf den bebauten Grundstücken die leerstehenden Gebäude genutzt werden. Sie sollen primär der langfristigen, gemeindenahen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen dienen. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.

Wo finden sich Informationen zu den Grundstücken?
Eine Übersicht der Grundstücke findet sich auf der Webseite: 

Ein Exposé mit weiteren Informationen kann für jedes Grundstück angefordert werden. Ihre Anfrage für ein Exposé richten Sie mit Angabe der Liegenschaftsnummer und Adresse des oder der Grundstücke an: [E-Mail anzeigen]

Ab dem 20. April 2023 werden zusätzlich alle schriftlich gestellten Fragen und Antworten zu den Grundstücken speziell und dem Verfahren allgemein hier veröffentlicht:

Wer kann sich bewerben?
Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich ausschließlich an als gemeinnützig anerkannte soziale Träger. Auch nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens muss im Fall einer Direktvergabe und Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages die Gemeinnützigkeit dann regelmäßig nachgewiesen werden. Die Angebote sollen primär der langfristigen, gemeindenahen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen dienen. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.

Wie kann man sich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt über das Interessenbekundungsformular. Für jedes Grundstück steht ein eigenes Interessenbekundungsformular zur Verfügung. Sie erhalten das entsprechende Formular automatisch wenn Sie ein Exposé eines Grundstückes anfordern unter: [E-Mail anzeigen] 
Das Interesse kann für ein oder für mehrere Grundstücke bekundet werden. Für jedes Grundstück ist ein eigenes Interessenbekundungsformular auszufüllen und einzureichen. Bei Bewerbungen auf mehrere Grundstücke ist eine Priorisierung anzugeben.
Interessenbekundungen, die nicht mittels der Formulare eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Die Interessenbekundungen (ggf. mit Anlagen) sind ausschließlich elektronisch an [E-Mail anzeigen] zu übermitteln. Eine Abgabe nach Fristende kann nicht berücksichtigt werden.

Wo findet sich Hilfe zum Ausfüllen des Formulars?
Am Ende jedes Interessenbekundungsformulars gibt es eine kurze Erklärung zum Ausfüllen des Formulars. Weitere Anfragen und Auskünfte zum Verfahren können schriftlich per E-Mail unter [E-Mail anzeigen] gestellt werden. Die Antworten werden für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen ab dem 20. April 2023 hier veröffentlicht:

Wie detailliert müssen die eingereichten Informationen sein?
Das geplante Projekt muss plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden. Hinweise zu den wünschenswerten Erläuterungen finden sich im Formular. Die Unterlagen müssen für die Fachbeiratsmitglieder selbsterklärend sein und alle Informationen über das Projekt zur Verfügung stellen. Dabei reicht eine kurze Erläuterung in den dafür vorgesehenen Formularfeldern aus. Die Angaben unter dem Punkt „Kostenschätzung und Finanzierungsplan“ müssen zwingend vollständig eingereicht werden (Ausschlusskriterium). Über das Formular hinausgehende Informationen können freiwillig als Anhang des Formulars mit eingereicht werden. Eine verbindliche Bauplanung (etwa durch ein externes Architekturbüro) bzw. ein Finanzierungsgutachten durch eine Bank sind für eine erfolgreiche Interessenbekundung nicht notwendig.

Müssen Vorabstimmungen mit Ämtern getätigt werden?
Eine Vorabstimmung mit Fachämtern ist keine Teilnahmevoraussetzung. Erforderlich ist eine Bezugnahme auf das Bezirksregionenprofil (BZRP). Für eine abgestimmte Bedarfseinschätzung des geplanten Projektes wird eine Absprache mit dem zuständigen Fachamt des Bezirkes (z.B. Jugendamt) dringend empfohlen. Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen der sozialraumorientierten Planungskoordination in den jeweiligen Bezirken stehen für Fragen zur Verfügung. In Bezug auf Planungsrecht, Flächennutzungsplan und Bebaubarkeit bzw. den Zustand des Grundstücks oder der vorhandenen Bebauung wird dringend eine Rücksprache mit dem zuständigen Stadtplanungsamt des jeweiligen Bezirkes empfohlen. Die jeweiligen Kontaktdaten der Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sind in jedem Exposé angegeben. Es wird empfohlen, die Informationen der Fachämter in Ihrer Projektdarstellung und in Ihrem Konzept der Baumaßnahmen anzugeben.

Erst im Fall der Auswahl und Empfehlung des Projektes für die Direktvergabe durch den Fachbeirat ist eine tiefergehende Abstimmung mit der Bauberatung des zuständigen Bezirksamtes vorzunehmen und ein detailliertes Angebot (inkl. verbindlichem Finanzierungsplan) abzugeben.

Wie lange läuft die Interessenbekundungsphase?
Frist zur Einreichung des Interessenbekundungsformular per Email ist der 4. September 2023. Einreichungen nach dieser Frist können nicht berücksichtigt werden.

Die Bewertung durch den Fachbeirat und die Prüfungen der zuständigen Senatsfachverwaltungen dauern bis Ende 2023. Im Anschluss an die eigentliche Direktvergabeempfehlung beginnen die Vertragsverhandlungen mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Der Abschluss der Vertragsverhandlung erfolgt nach Zustimmung der Gremien des Landes voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2024. Die einzelnen „Phasen und Meilensteine des Interessenbekundungsverfahrens“ bis zur Direktvergabe sind in diesem Überblick dargestellt:

Wer bewertet die Interessenbekundungen?
Die Interessenbekundungen werden durch einen Fachbeirat bewertet. Er setzt sich aus sechs Vertreter*innen der Wohlfahrtsverbände der freien Wohlfahrtspflege (LIGA Berlin, d.h. einer Vertreter*in je Verband), jeweils eine Vertreter*in aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF), der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenWGPG) und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) sowie zwei Bezirksvertreter*innen zusammen. Die Empfehlungen des Fachbeirats sind zentrale Grundlage für die Direktvergabeempfehlung.

Nach welchen Kriterien werden die Interessenbekundungen bewertet?
Kriterien für die Bewertung der Konzepte durch den Fachbeirat sind die Qualität des Konzeptes und die Einordnung des Projektes in den Sozialraum. Zudem muss die Finanzierung plausibel dargelegt und ein Zeitplan vorgelegt werden.

Was folgt nach dem Interessenbekundungsverfahren?
Auf Basis der Bewertung spricht der Fachbeirat eine Empfehlung an die zuständige Fachverwaltung des Senats aus. Die zuständigen Senatsfachverwaltungen prüfen die Empfehlungen des Fachbeirats und formulieren die eigentliche Entscheidung zur Direktvergabeempfehlung an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Die BIM organisiert den Prozess der Vertragsverhandlung zur Direktvergabe bis zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrags. In dieser Phase ist die Abgabe eines detaillierten Angebots (inkl. verbindlicher Finanzierungsplan) erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung durch die BIM schließt diese das Erbbaurechtsvertrag mit dem sozialen Träger ab. Der Abschluss des Erbbaurechtsvertrages erfolgt mit dem Vorbehalt, dass verschiedene Gremien des Landes Berlin (z.B. Aufsichtsrat Liegenschaftsfonds, Unterausschuss Vermögensverwaltung des Abgeordnetenhauses) der Direktvergabe zustimmen. Die einzelnen „Phasen und Meilensteine des Interessenbekundungsverfahrens“ bis zur Direktvergabe sind in diesem Überblick dargestellt:

Wann und wie erhalte ich Nachricht, ob ich ausgewählt wurde?
Die Ergebnisse der Bewertung durch den Fachbeirat werden den erfolgreichen Bewerber*innen im Anschluss an die Sitzung des Fachbeirats mitgeteilt. Die Sitzung des Fachbeirats findet nach der Vorprüfung aller Bewerbungen ca. zwei Monate nach Ende der Einreichungsfrist statt. Die endgültigen Zu- und Absagen erfolgen nach Prüfung durch die Senatsfachverwaltungen. Die einzelnen „Phasen und Meilensteine des Interessenbekundungsverfahrens“ bis zur Direktvergabe sind in diesem Überblick dargestellt:

Wie gestalten sich die Erbbaurechtsverträge?
Die Erbbaurechtsverträge werden von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verhandelt und geschlossen. Alle Informationen zu den Erbbaurechtsverträgen sind in der Broschüre “Erbbaurechte für gemeinnützige soziale Träger an Einfamilienhausgrundstücken des Landes Berlin“ kompakt zusammengefasst:

Der Erbbauzins richtet sich in der Regel nach dem Verkehrswert des Grundstücks bei Bestellung des Erbbaurechts und beträgt pro Jahr 1,8% des Grundstückswertes abzüglich einer gemeinbedarfsorientierten Absenkung des Bodenwertes in Höhe von 50% bei Abschluss des Vertrages. Der für das jeweilige Grundstück zu erwartende jährliche Erbbauzins geht aus dem Exposé hervor. Nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages muss dieser gemäß Landeshaushaltsordnung (§64 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4) dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden. Vorher muss der Berliner Senat zustimmen.

Weitere Informationen über Erbbaurechte im Land Berlin finden sich hier: 
https://www.bim-berlin.de/immobilien/angebote/erbbaurechte/
oder zum Erbbaurecht allgemein auf der Homepage des Deutschen Erbbaurechtsverbandes:
https://www.erbbaurechtsverband.de/home/