Was sind es für Grundstücke, wofür sind sie geeignet?
Die landeseigenen Grundstücke werden durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwaltet und im Erbbaurecht vergeben. Die Grundstücke haben in der Regel eine Fläche von unter 1.000 m² und sind nicht für die Errichtung von Schulen, Kitas, oder für Geschosswohnungsbau (größere, mehrgeschossige Gebäude) geeignet. Die Grundstücke sind überwiegend unbebaut.
Nach geltendem Planungsrecht können auf den Grundstücken Einfamilienhäuser errichtet oder auf den bebauten Grundstücken die leerstehenden Gebäude genutzt werden. Sie sollen primär der langfristigen, gemeindenahen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen dienen. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden. Grundvoraussetzung für die Direktvergabe ist in jedem Fall eine bauliche Nutzung des Grundstücks – reine Garten- oder Freizeitnutzungen sind nicht möglich.
Zudem gilt in Berlin seit 2014 das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz von Wohnraum (ZwvbG). Ist eine Zweckentfremdung von Wohnraum geplant muss im Rahmen des Bauantragsverfahrens ein Antrag auf Genehmigung des Abriss oder Zweckentfremdung (ggfs. ohne dass Ersatzraum geschaffen werden muss) gestellt werden. Der Fachbereich Wohnen des Bezirkes wird dann durch die Bauaufsicht beteiligt und gibt auf der Grundlage des ZwvbG seine Stellungnahme ab. Die Feststellung, ob es sich um erhaltenswürdigen Wohnraum gemäß ZwvbG handelt, ist immer eine Einzelfallentscheidung, die erst nach Prüfung der konkreten Gegebenheiten durch den Bezirk getroffen werden kann. Die Grundlagen zum Antrag auf Zweckentfremdung finden Sie hier: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/de/vorschriften_vordrucke.shtml
Wo finden sich Informationen zu den Grundstücken?
Eine Übersicht der Grundstücke findet sich auf der Webseite: