Berlin, den 25. November 2024
Sehr geehrte Frau Senatorin Dr. Czyborra,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Haußdörfer,
sehr geehrte Abgeordnete,
mit Sorge und Empörung lesen wir in der am Dienstag veröffentlichten Kürzungsliste, dass im Einzelplan 09, Titel 0920, Kapitel 68487 bei den „Beratungsstellen auf Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ erneut eine Kürzung des Etats von einer Million Euro vorgesehen ist. Dies entspricht 11,40 % des Etats. Hinzu kommt die Streichung der pauschalen Tarifvorsorge im Einzelplan 29, Kapitel 2910, Titel 68406 in der Höhe von 50 Mio. EUR über alle Zuwendungsprojekte, die einer zusätzlichen Kürzung von 10% aller Schwangerschaftsberatungsstellen entspricht. Weiterhin sind im Einzelplan „Haushaltsreste“ (siehe 09 / 0900 / 59999) in Höhe von 29.781.580 Euro in allen Hauptgruppen aufzulösen. Damit ist sogar noch eine weitere Reduzierung des Etats möglich.
Die angekündigte Kürzung ist ein fatales Signal an die freien Träger und die Menschen in Berlin. Die Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen beraten insbesondere Frauen in existentiellen Notlagen – ungewollt Schwangere und Schwangere in finanzieller Not.
Das Bundesgesetz gibt eine klare personelle Mindestversorgung vor. Aktuell besteht in Berlin ein Defizit von 9,35 Vollzeit-Beratungskräften1, das nach Plänen2 der Senatsverwaltung Gesundheit mit der Errichtung neuer Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen behoben und zudem die wohnortnahe Beratung gem. § 3 SchKG sichergestellt werden sollte. Aktuell existiert in Treptow-Köpenick keine einzige Beratungsstelle. Mit der geplanten Kürzung wird der Aufbau von bundesgesetzlich vorgesehenen Strukturen torpediert.