In Berlin fehlen derzeit knapp 18 Vollzeitstellen für Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG). Der vom Bundesgesetzgeber in §4 SchKG vorgesehene Mindestschlüssel von einer Beratungsfachkraft (Vollzeit) auf 40.000 Einwohner:innen wird in Berlin bereits seit Jahren nicht erfüllt. Nun zeigen aktuelle Zahlen, dass in den letzten drei Jahren zusätzlich insgesamt mehr als 20 Stellen weggefallen sind und eine Unterversorgung von 19,67% besteht.
Die LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege fordert daher die Behebung des Versorgungsdefizits sowie die auskömmliche Finanzierung vorhandener Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen im Land Berlin.
Die Beratungsstellen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag in schwierigen Lebenssituationen von ratsuchenden Frauen, Männern und Familien, sondern bieten eine nach §2 SchKG und §5 SchKG bundesgesetzlich verankerte Pflichtleistung. Aus diesem Grund müssen die Beratungsstellen bedarfsgerecht vorhanden, angemessen ausgestattet und niedrigschwellig erreichbar sein.
Für den Doppelhaushalt 2024-2025 fordert die LIGA Berlin daher:
1. Schließung der aktuellen Finanzierungslücke
2. Sicherung der Beratungskapazitäten der vorhandenen Beratungsstellen
3. Behebung des Versorgungsdefizits
Die LIGA Berlin schlägt vor, mindestens einen Etat von rund 9,22 Mio. Euro für 2024 und rund 9,02 Mio. Euro für 2025 zu veranschlagen.
1. Schließung der aktuellen Finanzierungslücke
Im Jahr 2023 beträgt der Etat der Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen 5.400.000 Euro. Um Mehrbelastungen durch Tarif- und Stufenanpassungen sowie steigende Miet-, Mietneben- und Energiekosten bezahlen zu können, benötigen die Beratungsstellen in den beiden kommenden Jahren zusätzliche Summen von ca. 430T Euro (im Jahr 2024) und 200T Euro (im Jahr 2025).
2. Sicherung der Beratungskapazitäten der vorhandenen Beratungsstellen
Um die Beratung auskömmlich zu finanzieren, bedarf es jedoch weiterer Anpassungen.
- Damit sich die Beratungs-Fachkräfte auf die Beratungsarbeit konzentrieren können, müssen sie von den stetig zunehmenden technisch-organisatorischen Tätigkeiten (wie Koordination der Erst-Kontakte und Dolmetscher:innen, Organisation, Dokumentation und Buchhaltung) entlastet werden. Dafür ist der Schlüssel von Verwaltungs-Fachkräften zu erhöhen (von aktuell 5:1 aus dem Jahr 2010 auf 3:1). Die Verwaltungs-Fachkräfte sind zudem angemessen zu entlohnen (mind. TV-L EG 8). Bundes-einheitlich verhandelte Tarifwerde wie der AVR von Caritas und Diakonie sind mit den aktuell wirksam gewordenen Tarifsteigerungen anzuerkennen.
- Um den inhaltlich sehr anspruchsvollen und diversen Anforderungen an die Beratungsarbeit zu genügen, müssen die Teams der Beratungsstellen multidisziplinär aufgestellt sein. Dafür müssen in Zukunft vermehrt Psycholog:innen eingestellt werden, um dem angestrebten Mindestanteil von mind. 20 Prozent gerecht zu werden.
- Zudem fallen Leitungsaufgaben in jedem Beratungsteam an, deren Kosten bisher nicht durch die Finanzierung gedeckt werden. Hierfür sind zusätzliche Mittel in Höhe von 10% Leitungsanteil pro Beratungs-Fachkraft einzuplanen.
- Die Gemeinkosten eines Trägers werden üblicherweise auf die Kosten der beschäftigten Fachkräfte umgelegt. In den Trägergemeinkosten enthalten sind Kosten für die übergeordnete Infrastruktur wie Personalbuchhaltung, Finanzbuchhaltung sowie Kosten der Geschäftsstelle. Diese Kosten sind angemessen zu berücksichtigen.
- Da in Berlin fremdsprachige Beratung eher die Regel als die Ausnahme darstellt, sind Kosten für Dolmetscher:innen zu übernehmen bzw. vorhandene Dienstleistungsverträge auszuweiten.
- Schließlich sind auch die gestiegenen Kosten für Supervision in der Berechnung des Etats der Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen zu berücksichtigen.