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DOKUMENTATION der Fachveranstaltung „Wie weit ist Istanbul?“

Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention im Land Berlin am Dienstag, 25. April 2023, von 9.30 bis 15.00 Uhr

Am 01.02.2018 trat das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – die sogenannte „Istanbul-Konvention“ (IK) in Kraft und damit sind die Vertragsstaaten der in der Konvention beschriebenen Inhalte verpflichtet. Das Übereinkommen ist ein Meilenstein für den Schutz und zur Unterstützung von Mädchen und Frauen vor Gewalt. Es ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen und enthält eine Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt. Der Berliner Landesaktionsplan soll die politische Gesamtstrategie für Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt beschreiben. Er soll skizzieren, wie die behördenübergreifenden Vorgaben der Istanbul-Konvention in Berlin umgesetzt werden können. Das Eckpunktepapier zum Landesaktionsplan wurde am 03.06.2021 beschlossen und damit konkrete Ziele und Handlungsfelder zur weiteren Bearbeitung festgelegt.

„Wie weit ist Istanbul?“ – Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention im Land Berlin

Fast zwei Jahre nach Beschluss des Eckpunktepapiers organisierte die Berliner Landeszentrale für politische Bildung und die Berliner Wohlfahrtsverbände, die LIGA Berlin, eine Fachveranstaltung. Ein Kern der Konvention ist der ressortübergreifende Ansatz unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft als Voraussetzung für einen effektiven Gewaltschutz. Diesem Ansatz wurde mit der Veranstaltung gleich in mehrfacher Hinsicht Rechnung getragen: Für die Teilnahme wurden behörden-, und institutionsübergreifend Expert:innen aus der Senatsverwaltung, dem Justizbereich, der Wissenschaft sowie der Zivilgesellschaft gezielt eingeladen. Die Veranstaltung ermöglichte den Austausch und die Vernetzung des Fachpublikums.

Ziel der Fachveranstaltung war zum einen Überblick über den Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention in Berlin zu ermöglichen und zugleich mit der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen in den themenspezifischen Arbeitsgruppen gezielt multiprofessionelle Impulse für den weiteren Prozess der Erarbeitung zu setzen. Die Themen der Arbeitsgruppen wurden von den Fachreferentinnen der Wohlfahrtsverbände und den Praktikern aus der Frauenschutzinfrastruktur als Themen mit großem Handlungsdruck identifiziert.

Eine hochkarätig besetzte Fachveranstaltung: Die Rückmeldung auf die Veranstaltung war überwältigend. Fast 60 Personen aus der Bundesebene und Berliner Landesebene nahmen teil darunter: Senatsverwaltungen (Gleichstellung, Justiz, Inneres) insbesondere die Referatsleitungen von Justiz und Gleichstellung, Justizbereich (Staatsanwaltschaft, LKA, Soziale Dienste der Justiz, Rechtsanwältinnen für Familienrecht), Vertreterinnen der Fachpraxis zu den Themen der Arbeitsgruppen, die Überparteiliche Fraueninitiative, Gleichstellungbeauftragte der Bezirke, Netzwerkkoordinierende Alleinerziehende  der Bezirke, Wissenschaftlerinnen (Katholische Hochschule Berlin, FU Berlin), Abgeordnete bzw. Mitarbeitende, Zivilgesellschaft (Deutscher Juristinnenbund, Deutsches Institut für Menschenrechte).

Veranstalterinnen: 
Berliner Landeszentrale für Politische Bildung: Melike Çınar
LIGA Berlin: Astrid Lück, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V., Birgit Münchow, Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V., Sigrid Rosenbusch, Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V., Susanne Weller, Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.

Moderation: Melike Çınar
Graphic Recording:  Imke Schmidt-Sári, 123comics

Ablauf der Veranstaltung

1_Grußwort Thomas Gill

Die Veranstaltung wurde eröffnet von Thomas Gill, Leiter Berliner Landeszentrale für politische Bildung.
„Die Istanbul-Konvention ist deshalb so bedeutsam, weil sie als Menschenrechts-dokument hierzu einen rechtlich abgesicherten Orientierungspunkt setzt. Einen Orientierungspunkt sowohl für die politische Debatte als auch für die politische Bildung.“

2_Grußwort Andrea U. Asch

und
Andrea U. Asch, Federführung der LIGA Berlin und Vorständin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
„Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt ist gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Deshalb wollen wir heute Expertisen zusammenführen, einen Impuls zur Vernetzung und zur engeren Kooperation der für diese Aufgabe zentralen Institutionen und Professionen geben und eine Plattform des interdisziplinären Austausches bieten.“          

3_Vortrag Istanbul-Konvention_Freudenberg

Es folgte ein Überblick zu den wesentlichen Inhalten und rechtlichen Rahmenbedingungen des Übereinkommen und Ihre Bedeutung für die Bundesländer für die Umsetzung. 

Referentin Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin i.R., Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes (djb), Referentin Opferschutz.
„Die Istanbul-Konvention ist kein „nice-to-have“. Durch die Ratifizierung ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht d.h. die Umsetzung der Inhalte ist Pflichtaufgabe in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.”                             

4_Vortrag SenWGPG_Hautmann

Anschließend präsentierte Karin Hautmann, von der federführende Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung den aktuellen Erarbeitungsstand des Berliner Aktionsplans (LAP) zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
„Der Senat hat sich in seinen Richtlinien zur Regierungspolitik 2021 - 2026 die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention zum Ziel gesetzt. Ein Beteiligungsprozess zum Entwurf des LAP mit Zivilgesellschaft, Fachkräften, Bezirken, Institutionen u.a. hat im März 2023 stattgefunden. Die Veröffentlichung digital und Printversion (barrierefrei) ist geplant in 2023.“

5_Best Practise_Bremen

Nun richtete sich der Blick in andere Bundesländer und good-practise-Beispiele zur Umsetzung.
Bremen „Bremen sagt nein- Bremen setzt um“ 

Referentin: Silke Ladewig-Makosch, Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Freie Hansestadt Bremen

6_Best-Practise_Schleswig-Holstein SCHIFF

Schleswig-Holstein
SCHIFF = Schleswig-Holsteinische Initiative für Frauen

Referentin: Lena Mußlick, Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH)

Brandenburg
Landespräventionspreis 2022 für den Arbeitskreis „Umgangsrecht im Kontext von häuslicher Gewalt Ostprignitz-Ruppin“

Referentin: Antje Baumgart, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Brandenburg e.V.

Der Impulsvortrag zur Täterarbeit verdeutlichte die Bedeutung des Ansatzes als Gewaltprävention.

Referentin: Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin i.R., Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes (djb), Referentin Opferschutz

Arbeitsgruppen und Dokumentation

Im zweiten Teil der Fachveranstaltung wurde in vier interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppen gezielt zu den Themen Täterarbeit, Kinder in Frauenhäuser, Umgangs- und Sorgerecht und Mädchen stärken ein zielgerichteter Fachaustausch ermöglicht. Die Arbeitsgruppen wurden so besetzt, dass unterschiedlichste Professionen zusammentrafen und behörden-, und institutionsübergreifend Expertinnen und Experten aus der Senatsverwaltung, dem Justizbereich, der Wissenschaft sowie der Zivilgesellschaft zusammentrafen. Jede Arbeitsgruppe wurde von einer Verbandsvertreterin moderiert und eine Vertretung aus der Praxis.

Die Arbeitsgruppen diskutierten zu den Fragen
1) Herausforderungen in Ihrer Tätigkeit in Bezug auf das Thema der Arbeitsgruppe
2) Handlungsempfehlungen und Forderungen

Arbeitsgruppe 1: Täterarbeit (Artikel 16)
Birgit Münchow (Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V.), Thomas Arend (Berliner Zentrum für Gewaltprävention e.V.)

Arbeitsgruppe 2: Kinder in Frauenhäusern
Susanne Weller (Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.), Claudia Cohn (Frauenhaus BORA Berlin) 

Arbeitsgruppe 3: Umgangs- und Sorgerecht (Artikel 31)
DOKUMENTATION der Fachveranstaltung

Rosenbusch (Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.), Gerhard Hafner Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (Berliner Modell zur Eltern-Kind-Beratung nach häuslicher Gewalt im gerichtlichen Umgangsverfahren) 

Arbeitsgruppe 4: Mädchen stärken (Artikel 12-14)
Astrid Lück (Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V.), N.N. (Alia Mädchenzentrum); Marion Winterholler (S.I.G.N.A.L. e.V.); Dorothea Zimmermann (Wildwasser e.V.)