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Stellungnahme zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und Sicherstellung der Sozialen Arbeit in Berlin

Berlin, den 30.10.2020

Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen den jetzigen Kurs der Bundesregierung und der Länder. Die unbedingte Vermeidung von Ansteckungsrisiken ist das Gebot der Stunde. Wir tragen die beschlossenen Beschränkungen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie gänzlich mit. Zugleich müssen wir gemeinsam mit Politik und Verwal-tungen sicherstellen, dass hilfe- und schutzbedürftige Menschen auch und gerade in dieser Krise weiterhin die nötige Unterstützung erhalten. Es geht um Kinder und Jugendliche, Men-schen mit Behinderungen, von Armut Betroffene, Menschen mit psychischen Erkrankungen, chronisch Erkrankte und Pflegebedürftige, Menschen ohne Wohnung und viele mehr.

Die LIGA Berlin fordert den Berliner Senat deshalb auf, bei der Erstellung neuer Verordnungen und Maßnahmen auf Landesebene, dafür Sorge zu tragen, dass die Lage dieser Gruppen besonders berücksichtigt wird.

Unser gemeinsames Ziel muss es bleiben, dass auch während der Beschränkungen Menschen in Not zuverlässig umfassende Hilfe, Beratung und Schutz erhalten. Die Verbände und ihre Mitgliedsorganisationen sehen sich in der Pflicht, entsprechende Angebote unter Wahrung des Infektionsschutzes weitgehend offen zu halten und dort wo nötig, alternative Betreuungs- und Beratungsangebote zu schaffen. Dazu benötigen unsere sozialen Organisationen eine den Erfordernissen angepasste Gestaltungsfreiheit unter Pandemiebedingungen und vor al-lem finanzielle Sicherheit. Auf der Grundlage der guten Erfahrungen aus den ersten Monaten der Pandemie erwarten wir die klare Zusicherung, dass eine der Pandemie angepasste Arbeit keine negativen Auswirkungen auf deren Finanzierungen hat.

Unsere Mitarbeiter*innen sind hochmotiviert und zugleich extrem gefordert, ihre Zielgruppen optimal durch die Krise zu begleiten. Dafür gehen sie notgedrungen besondere Risiken ein. Unsere Träger brauchen dafür die Rückendeckung der politisch Verantwortlichen in der Stadt. So müssen sich die Gesundheitsämter bei der Testung und Nachverfolgung auf die in diesen Bereichen Tätigen konzentrieren und entsprechend hoch priorisieren.

Ein Beispiel: Aufgrund der neuen Strategie zur Entlastung der Gesundheitsämter, die die Ent-scheidung über Quarantäne den Arbeitgebern überlassen, dürfen zunehmend mehr Mitarbeiter*innen nicht mehr zum Dienst erscheinen. So können stationäre Einrichtungen in der Erziehungshilfe, der Eingliederungs- und Altenhilfe ihre Betreuungsleistungen aber nicht sieben Tage 24 Stunden sicherstellen.

Unsere Einrichtungen brauchen mit den Gesundheitsämtern gut abgestimmte Konzepte, die der jeweiligen Arbeit Raum geben und auch in Quarantänesituationen in den Einrichtungen die Betreuung der vulnerablen Zielgruppen gewährleisten.

Ein weiteres Beispiel: Heute sind schon mehr als 300 Menschen mit Behinderung in Einrichtungen auf Anordnung der zuständigen Gesundheitsämter in Quarantäne oder in Selbstisolation. Die Zahlen steigen weiter täglich an. Das hat Auswirkungen auf die gesamte Leistungserbringung von den Werkstätten, über die Tagesstätten bis hin zu den Wohnangeboten.

Um die Betreuung in allen Bereichen sicherzustellen, muss einrichtungsübergreifender Personaleinsatz für die Grundversorgung der betreuten Menschen ausdrücklich ermöglicht werden. Mit der gestern erfolgten Einfügung des § 5 Abs. 3a in die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung ist hier ein wichtiger Schritt im Bereich der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe gegangen worden, der nun schnellstmöglich und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden muss.

Wir wollen ausdrücklich Kindertagesstätten und Schulen offenhalten. Damit wir notwendige Hygieneschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens umsetzen können, müssen Einschränkungen der Betreuungsumfänge zulässig sein, auch wenn das Eltern hinsichtlich ihrer Arbeitszeiten in Schwierigkeiten bringt. Die Einschränkungen sollten individuell vor Ort, den Notwendigkeiten eines kitabetreffenden erhöhten Infektionsgeschehens (Clusterbildung) angepasst und auf Grundlage der Empfehlung des Berliner-Stufenplanes vorgenommen werden.

Die Pandemie fordert allen Menschen in unserer Stadt Erhebliches ab. Die Träger der Sozialen Arbeit und ihre Mitarbeiter*innen wollen die Versorgung der Menschen in ihren Einrichtungen und Diensten weiter sicherstellen. Dafür brauchen sie Ihrerseits Unterstützung! Dazu gehört auch, dass trotz Pandemie und mobilem Arbeiten die Erreichbarkeit von Jugendämtern, Sozialämtern und Teilhabediensten verlässlich sichergestellt ist.

Die Leistungen der Wohlfahrtsverbände sind breiter als die hier geschilderten Beispiele. Wir bitten den Senat eindringlich mit den Wohlfahrtsverbänden im Gespräch zu bleiben, sich regelmäßig in den einzuleitenden Maßnahmen abzustimmen und gemeinsame Lösungen für die sich verändernden Problemlagen zu entwickeln.


Oliver Bürgel
LIGA-Vorsitzender

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Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Pflegefachassistenzausbildung für Berlin

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Pflegefachassistenzausbildung für Berlin

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