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Stellungnahme zum Dritten Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikations-feststellungsgesetz Berlin

Stellungnahme der LIGA Fachausschüsse Altenhilfe und Migration
zum Dritten Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berlin sowie weitere Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen


Berlin, den 24.01.2025

Die Fachausschüsse der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege nehmen im Rahmen der schriftlichen Anhörung Stellung zu den Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berlin sowie weitere Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Die Verbände der LIGA der freien Wohlfahrtpflege in Berlin (LIGA) begrüßen die Intention, durch die Gesetzesänderungen die Chancen der Zugewanderten bei der Integration in den Berliner Arbeitsmarkt zu verbessern, indem weitere Schritte zur Vereinfachung und Beschleunigung des Berliner Anerkennungsrechtes von ausländischen Berufsabschlüssen bzw. -qualifikationen erfolgen sollen.

Allgemeine Hinweise

Mit den Änderungen in den Artikeln 1, teilweise 2 bis 6 zur Übersetzung von vorzulegen den Dokumenten soll eine Öffnung für die Annahme von Dokumenten in nichtdeutscher Sprache ermöglicht werden.
Die LIGA begrüßt diese Öffnung, allerdings kann der Ermessensspielraum nicht von den Sprachkenntnissen der zuständigen Sachbearbeitung oder deren Ausstattung mit geeigneten Übersetzungsprogrammen abhängig sein. Zudem ist die Einschränkung auf eine Annahme von Dokumenten nur in englischer Sprache abzulehnen. Wir fordern, dass alle zuständigen Mitarbeitenden in die Lage versetzt werden, durch eigene Fremdsprachenkompetenzen und/oder geeignete digitale Anwendungen Unterlagen in den weltweit meistgesprochenen Sprachen annehmen zu können.
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass Übersetzungsleistungen durch den Antragstellenden zu finanzieren sind. Es ist dringend darauf hinzuwirken diese Belastung zu reduzieren, indem nur in Ausnahmefällen eine Übersetzung in die deutsche Sprache zu erfolgen hat.

Die Anpassungen der Beispiele für geeignete Nachweise in §5 Absatz 6 ist positiv hervorzuheben. Wir empfehlen auch die Kontaktaufnahme mit einem Projekt aus dem Regionalem Integrationsnetzwerk beispielhaft aufzuführen.
(https://www.berlin.de/lb/intmig/ausbildung-und-arbeit/regionales-integrationsnetzwerk/)

Die im Gesetzesentwurf enthaltenden geänderten und neuen Vorschriften zu Entscheidungsfristen für die zuständige Stelle oder Behörde stellen aus Sicht der LIGA die wichtigste positive Änderung dar. Für Antragstellende und zukünftige Arbeitergeber*innen ist es entscheidend, dass die bisherigen Bearbeitungszeiten beschleunigt werden.
Es ist allerdings fraglich, ob die Gesetzesänderungen die zuständige Stelle tatsächlich befähigen, ihre Aufgaben fristgerecht durchzuführen. Zwar führen eine Harmonisierung mit dem Bundesrecht zu mehr Rechtssicherheit der zuständigen Stelle, die bekannten strukturellen und personellen Herausforderungen sind damit jedoch nicht behoben. Wir fordern daher dringend die zuständige Stelle auch personell in die Lage zu versetzen, um die zunehmende Anzahl von Aufgaben bewältigen und die „neuen“ Fristen einhalten zu können.
Darüber hinaus ist zwingend im Gesetz zu ergänzen, dass dem Antragstellenden der Eingang bestätigt und die entsprechende Bearbeitungsfrist benannt werden muss. "Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Der Eingang wird dem Antragsteller bestätigt“ Zudem sollte ergänzt werden, welche Rechtsmittel Antragstellenden nach Ablauf der Frist zur Verfügung stehen. Bei Ausbleiben einer Entscheidung innerhalb der festgelegten Frist, gilt der Antrag als positiv Beschieden.

Artikel 7 Änderung der Berliner Pflegefachassistenz Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

In der Pflege besteht bereits heute ein eklatanter Fachkraft- und zunehmend auch genereller Pflegekräftemangel. Die Integration von Pflegekräften mit im Ausland erworbenen Qualifikationen in den Berliner Arbeitsmarkt, ist ein zentraler Beitrag zur pflegerischen Versorgungssicherung. Daher besteht ein großes Interesse bei Arbeitgeber*innen, dass potenzielle Mitarbeiter*innen schnellstmögliche und effiziente Anerkennungsverfahren durchlaufen können.
Die Ergänzung einer Regelung zu den erforderlichen Unterlagen für die Antragsbearbeitung bedeutet für Einreichung sowie Bearbeitung mehr Transparenz im Verfahren und ist vor diesem Hintergrund zu befürworten. Laut Gesetzesbegründung wird „die Aufstellung" benötigt, um gegebenenfalls entscheiden zu können, ob festgestellte, wesentliche Unterschiede durch Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden können, die die antragstellende Person im Rahmen der Berufsausübung oder durch lebenslanges Lernen erworben hat. In diesem Vorgehen sehen wir ein großes generelles Potential für die Gewinnung von Pflegekräften.
Denn in diesem Kontext ist zu betonen, dass durch die fehlende Möglichkeit einer sogenannten Nichtschüler*innenprüfung für langjährig tätige Pflegekräfte weiterhin eine große Chance zur Qualifizierung oder persönlichen Entwicklung von Mitarbeitenden in der Langzeitpflege untersagt ist.
Die LIGA spricht sich unverändert dafür aus, im Sinne einer durchlässigen Berufsbildungskette die Chancen des Verfahrens von Nichtschüler*innenprüfung, gekoppelt an klar definierten Kriterien, erneut geprüft werden muss. Aus unserer Sicht ist eine Neubewertung dieser Möglichkeit aufgrund des weiterhin stetig steigenden 
Drucks auf das System der Langzeitpflege aufgrund der demographischen Entwicklung und zunehmend fehlendem Pflegepersonal dringend angezeigt. Die Mangelsituation betrifft bekanntermaßen alle Qualifikationsgruppen in der Langzeitpflege. Leider müssen wir feststellen, dass durch die starke Nachfrage nach Pflegemitarbeiter*innen aus Drittstatten ein unregulierter Markt von Vermittlungsagenturen entstanden ist. Diese erheben unsachgemäß hohe Gebühren von den zu Vermittelnden.
Vor diesem Hintergrund muss die tatsächliche Gleichwertigkeit der Berufsabschlüsse sichergestellt werden. Es darf nicht durch eine vermeidlich einfachere Anerkennung zur Pflegefachassistenz zu einer vermehrten Anerkennung von Berufsqualifikationen kommen, die tatsächlich Äquivalent zur Pflegefachkraft sind. Sollten im Verfahren Anhaltspunkte für das Bestehen eines höherwertigen Berufsabschlusses dem Antragsbearbeitenden zur Kenntnis gelangen, so sind diese der antragstellenden Person mitzuteilen.

Kontakt:
LIGA Berlin Federführung:
AWO Landesverband Berlin e. V.

Federführung: Oliver Bürgel 

Hallesches Ufer 30 A, Innenhof
10963 Berlin
Telefon: 030 25 389 - 222 
E-Mail: [E-Mail anzeigen]

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Stellungnahme der LIGA zum Drittes ÄndG BQFG_24.01.2025

Stellungnahme der LIGA zum Drittes ÄndG BQFG_24.01.2025

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