Artikel 7 Änderung der Berliner Pflegefachassistenz Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
In der Pflege besteht bereits heute ein eklatanter Fachkraft- und zunehmend auch genereller Pflegekräftemangel. Die Integration von Pflegekräften mit im Ausland erworbenen Qualifikationen in den Berliner Arbeitsmarkt, ist ein zentraler Beitrag zur pflegerischen Versorgungssicherung. Daher besteht ein großes Interesse bei Arbeitgeber*innen, dass potenzielle Mitarbeiter*innen schnellstmögliche und effiziente Anerkennungsverfahren durchlaufen können.
Die Ergänzung einer Regelung zu den erforderlichen Unterlagen für die Antragsbearbeitung bedeutet für Einreichung sowie Bearbeitung mehr Transparenz im Verfahren und ist vor diesem Hintergrund zu befürworten. Laut Gesetzesbegründung wird „die Aufstellung" benötigt, um gegebenenfalls entscheiden zu können, ob festgestellte, wesentliche Unterschiede durch Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden können, die die antragstellende Person im Rahmen der Berufsausübung oder durch lebenslanges Lernen erworben hat. In diesem Vorgehen sehen wir ein großes generelles Potential für die Gewinnung von Pflegekräften.
Denn in diesem Kontext ist zu betonen, dass durch die fehlende Möglichkeit einer sogenannten Nichtschüler*innenprüfung für langjährig tätige Pflegekräfte weiterhin eine große Chance zur Qualifizierung oder persönlichen Entwicklung von Mitarbeitenden in der Langzeitpflege untersagt ist.
Die LIGA spricht sich unverändert dafür aus, im Sinne einer durchlässigen Berufsbildungskette die Chancen des Verfahrens von Nichtschüler*innenprüfung, gekoppelt an klar definierten Kriterien, erneut geprüft werden muss. Aus unserer Sicht ist eine Neubewertung dieser Möglichkeit aufgrund des weiterhin stetig steigenden
Drucks auf das System der Langzeitpflege aufgrund der demographischen Entwicklung und zunehmend fehlendem Pflegepersonal dringend angezeigt. Die Mangelsituation betrifft bekanntermaßen alle Qualifikationsgruppen in der Langzeitpflege. Leider müssen wir feststellen, dass durch die starke Nachfrage nach Pflegemitarbeiter*innen aus Drittstatten ein unregulierter Markt von Vermittlungsagenturen entstanden ist. Diese erheben unsachgemäß hohe Gebühren von den zu Vermittelnden.
Vor diesem Hintergrund muss die tatsächliche Gleichwertigkeit der Berufsabschlüsse sichergestellt werden. Es darf nicht durch eine vermeidlich einfachere Anerkennung zur Pflegefachassistenz zu einer vermehrten Anerkennung von Berufsqualifikationen kommen, die tatsächlich Äquivalent zur Pflegefachkraft sind. Sollten im Verfahren Anhaltspunkte für das Bestehen eines höherwertigen Berufsabschlusses dem Antragsbearbeitenden zur Kenntnis gelangen, so sind diese der antragstellenden Person mitzuteilen.