Berlin, 26.09.2023
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
hiermit nimmt die LIGA Berlin zu den Antworten auf die Berichtsfragen zum durch den Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2024/2025 vorgesehen Etat der Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Stellung und ergänzt diese.
In der Antwort findet sich keine Erläuterung zur Kürzung der Mittel und wie mit diesen der gesetzlich verpflichtende Versorgungsauftrag nach dem Schwangerschaftskonflikt-gesetz erfüllt werden kann.
Der Berliner Rechnungshof hat bereits im Jahr 2017 die mangelhafte Förderung der Bera-tungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz kritisiert: „den tatsächlichen Bedarf an Stellen für Beraterinnen und Berater hat sie [die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung] vor der Bewilligung von Zuwendungsmitteln nicht ermittelt.“
Die LIGA Berlin hat in ihrer Stellungnahme vom 07.03.2023 (https://www.ligaberlin.de/LIGA-Berlin-Forderung_Das-aktuelle-Versorgungsdefizit-der-Schwangerschafts-konflikt-beratung-im-Land-Berlin-muss-behoben-werden-1046013.pdf) ausgeführt, welche Mittel nötig wären, um eine gesetzeskonforme Ausstattung der Versorgungslandschaft mit Beratungsfachkräften im Land Berlin zu gewährleisten. Allein für das Jahr 2024 wäre ein Aufwuchs von rund 3,82 Mio. Euro im Vergleich zum Jahr 2023 nötig (bzw. ein Aufwuchs um 19,2 Vollzeit-Stellen) und damit ein Etat von rund 9,22 Mio. Euro. Mit dem Etat werden 16 Beratungsstellen freier Träger finanziert.
Die IST-Zahlen von 2020 bis 2022 belegen den hohen Bedarf der Beratungsstellen.
Laut der Antwort der Senatsverwaltung auf die Berichtsaufträge vom 25.09.2023 sowie der Beschlussfassung des Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23 vom 22.04.2022 sind die Ansätze und IST-Zahlen wie folgt:
Fußnoten und Tabellen lassen sich hier im Fließtext leider nicht darstellen. Die Tabelle und Fußnoten entnehmen Sie bitte der Download-Datei rechts.
Diese Zahlen belegen, dass – trotz der 6-monatigen vorläufigen Haushaltswirtschaft im Jahr 2022, während der vakante Stellen nicht nachbesetzt werden konnten – die Ansätze nahezu voll ausgeschöpft wurden. In der Antwort auf die Berichtsfragen fehlt die Auflistung des Mehrbedarfs, der von der zuständigen Abteilung der Gesundheitsverwaltung bzw. den Beratungs-stellen selbst beantragt wurde.
Die LIGA Berlin bekräftigt deshalb die Forderung, dass der Haushaltsplan 2024/2025 dringend geändert werden muss, damit das Land Berlin seinen gesetzlichen Versorgungsauftrag erfüllen kann!
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.