Humanitäre (Landes-) Aufnahmeprogramme umsetzen und ausbauen
- Humanitäre Landesaufnahmeprogramme sollen den Schutz und die Versorgung von Menschen in einer humanitären Notlage schnell und flexibel sicherstellen. Das Vorha-ben Berlins, besonders schutzbedürftige Menschen aus dem Libanon aufzunehmen, muss endlich umgesetzt werden. Berlin muss sich beim Bund dafür einsetzen, dass die durch die Kommunen eingebrachten Projektaufträge zur Einrichtung humanitärer Lan-desaufnahmeprogramme in den Ländern etabliert werden.
Für in Seenot gerettete und in Berlin aufgenommene Menschen muss ein humanitäres Aufenthaltsrecht und sichere Bleibeperspektive gewährleistet werden.
Keine Nachtabschiebung und Abschiebung in Risikogebiete
- Berlin muss sich an geltendes Bundesrecht halten, wonach Nachtabschiebungen aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund der unsiche-ren Lage im Bürgerkriegsland Afghanistan müssen Abschiebungen von allen Men-schen aus Afghanistan sofort ausgesetzt werden. Den geduldeten Menschen aus Af-ghanistan muss eine sichere Bleibeperspektive ermöglicht werden.
Dezentrale Unterbringung gewährleisten
- Die Unterbringung geflüchteter Menschen soll in den Bezirken und dezentral in Woh-nungen gewährleistet werden. Das Recht auf Privatsphäre ist zu wahren und Men-schen mit Fluchtgeschichte sollen in den sozialen Wohnraum integriert werden. Für die Geflüchteten muss die Anmietung einer Wohnung mit Wohnberechtigungs-schein er-möglicht werden, dabei müssen aufenthaltsrechtliche Hürden überwunden werden. Die Aufenthaltszeit in Gemeinschaftsunterkünften soll auf das notwendige Minimum redu-ziert werden. Besonders schutzbedürftige Geflüchtete sollen möglichst direkt in Woh-nungen und zumindest in Unterkünften mit entsprechenden Fachpersonal unterge-bracht werden.
Unabhängige Asylverfahrensberatung dauerhaft finanzieren
- Das Angebot der landesfinanzierten unabhängigen Asylverfahrensberatung durch die Träger der freien Wohlfahrtspflege muss erhalten bleiben und in eine dauerhafte Fi-nanzierungsstruktur übergehen. Um die Beratung langfristig zu etablieren muss ein fes-ter Haushaltsposten für die Beratung eingeräumt und die Projektfinanzierung beendet werden.
Sozialberatung für Geflüchtete als festen Haushaltsposten etablieren
- Die Allgemeine Sozialberatung für Geflüchtete unterstützt die Integration in den Bezir-ken und leistet somit einen wichtigen Beitrag für ein gelungenes Zusammenleben. Um das Angebot der Sozialberatung flächendeckend sicherzustellen, ist eine berlinweit ab-gesicherte Finanzierung der allgemeinen Sozialberatung für Geflüchtete erforderlich.
Unterstützungsstrukturen für junge Schutzsuchende ausbauen und Integration fördern
- Junge Geflüchtete benötigen besonderen Schutz. Das beinhaltet besseres Schnittstel-lenmanagement insbesondere für Care-Leaver, konsequente Nutzung des Handlungs-spielraumes bei bedarfsbezogener Anwendung des §41 SGB VIII durch die Jugendäm-ter, Unterbringung von jungen Erwachsenen im jugendgerechten Wohnen und die Ver-stetigung und Weiterentwicklung der in 2021 geplanten Pilotprojekte.
Zugang zu Leistungen für besonders schutzbedürftige Geflüchtete sicherstellen
- Geflüchteten mit Behinderungen muss das Recht auf Leistungen ohne Einschränkun-gen gewährt werden. Die für geflüchtete Menschen mit Behinderung notwendigen Zu-gänge zu medizinischen, Teilhabe- und Pflegeleistungen müssen durch ein sensibles Verfahren zur Identifizierung behinderungsspezifischer Schutz- und Unterstützungsbe-darfe systematisch ermittelt und durch rechtliche Regelungen sichergestellt werden.
Professionelle Sprachmittlung sicherstellen
- Zur Sicherstellung der sprachlichen Verständigung bei medizinischen und psychothe-rapeutischen Behandlungen muss die Finanzierung professioneller Sprachmittlung im SGB V gesetzlich verankert werden. Dafür muss Berlin sich beim Bund einsetzen.
Arbeit der VAB Kommission zukünftig sichern und weiterentwickeln
- Die Arbeit der VAB-Kommission muss auch in der kommenden Legislaturperiode fort-geführt werden. Die Zusammensetzung, die Häufigkeit und die Gestaltung der Tages-ordnung müssen unter Einbindung der Mitglieder der Kommission ausgewertet und strukturell weiterentwicklet werden. Umsetzungsempfehlungen der Kommission müs-sen zeitnah entschieden werden.