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Forderungen des LIGA Fachausschusses Migration

Die Vergabepraxis des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) steht seit Länge-rem in der Kritik der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin.

Die LIGA hat eine rechtliche Stellungnahme in Auftrag gegeben, um die vergaberechtlichen Handlungsspielräume für eine qualitätsorientierte Unterbringung der Bewohner*innen mit gu-ten Rahmenbedingungen und fairer Entlohnung für die Mitarbeiter*innen zu prüfen.

Folgende Möglichkeiten zeigt die rechtliche Stellungnahme auf:

1. Feste Laufzeit bis zu 8 Jahre, zur
a. Förderung langfristiger und tragfähiger Arbeitsbeziehungen zwischen Bewoh-ner*innen und Mitarbeiter*innen in den Unterkünften und mit den Kooperations-partner*innen,
b. Planungssicherheit für Betreiber und Mitarbeiter*innen,
c. Bindung der Fachkräfte.

2. Auswahlverfahren besonders geeigneter Betreiber (sachgerechte Eignungskriterien) durch Berücksichtigung von
a. Anzahl und Inhalt von Referenzaufträgen,
b. qualifiziertem Personal,
c. Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

3. Hohe Gewichtung qualitativer Kriterien (sachgerechte Wertungskriterien) durch
a. offene Konzeptvorgaben, die qualitative Leistungserbringung gut abbilden,
b. Berücksichtigung der aufgebauten Integrationsinfrastruktur oder konkrete Pla-nungen dazu bis zur Leistungsaufnahme der Betreiber (Vernetzung),
c. geringe Gewichtung des Preises, um leistungsgerechte Entlohnung zu ermög-lichen.

4. Fachliche basierte und transparente Leistungskontrollen
a. zur Förderung der Transparenz und Einhaltung der Leistungszusicherung,
b. um die Qualität der sozialen Dienstleistung und Arbeit in den Fokus zu rücken wie bspw. vorhandene kindgerechte Orte oder Integration in den Sozialraum.

5. Ausschluss von Bietern aus dem Vergabeverfahren, die in der Vergangenheit die ver-traglichen Anforderungen mangelhaft erfüllt haben.

Daher fordert die LIGA der Wohlfahrtsverbände:

- Bei der künftigen Vergabe von Betreiberleistungen sollte das LAF verstärkt auf die Kontinuität der Leistungserbringung achten, indem die Laufzeiten der abzuschließenden Verträge ausgeweitet werden. Die Vergabe von Betreiberleistungen mit einer regelmäßigen festen Laufzeit von bis zu acht Jahren ist juristisch begründbar zulässig.

- Das LAF sollte sachgerechte Eignungskriterien formulieren um sicherzustellen, dass nur Unternehmen in die engere Auswahl kommen, die für die Auftragsausfüh-rung besonders geeignet sind. In Fragen kommen etwa Anzahl und Inhalt von Re-ferenzaufträgen, Anforderungen an die Qualifikation und Ausbildung von Mitarbei-ter*innen oder die Implementierung wirksamer Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Auch eine Vergabe in einem Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und anschließender Rahmenvereinbarung mit besonders geeigneten Bewerbern ist rechtlich möglich.

- Bei der Bewertung der Angebote sollte positiv bepunktet werden, wenn ein Betrei-ber bereits in der Vergangenheit erfolgreich tätig war und qualitativ hochwertige Leistungen erbracht hat.

- Weiterhin sollte der Preis geringer als bisher bewertet werden um auch Bietern, die ihren Mitarbeiter*innen eine leistungsgerechte Vergütung zahlen, realistische Zu-schlagschancen zu eröffnen. Um dies zu erreichen sollte der Nachweis einer an-gemessenen Bezahlung positiv bei der Vergabeentscheidung bepunktet werden.

- Das LAF sollte transparente und nachvollziehbare, fachlich basierte Leistungskon-trollen durchführen. Nur wenn dies erfolgt, kann auch überprüft werden, ob die Auf-tragnehmer die qualitativen und fachlichen Zusagen einhalten, die sie in Vergabe-verfahren gemacht haben.

- Schließlich sollten Bieter, die in der Vergangenheit vertragliche Anforderungen, ins-besondere die Bewohner*innen betreffend, mangelhaft erfüllt haben, von Vergabe-verfahren ausgeschlossen werden.

Abschließend ist festzustellen, dass die Praxis der Vergabe von Betreiberleistungen durchaus verbesserungsfähig ist. Das Vergaberecht enthält die notwendigen Handlungsspielräume, um Vergabeverfahren so zu optimieren, dass eine qualitätsorientierte Unterbringung der Bewoh-ner*innen von Unterkünften sowie eine faire Entlohnung der Mitarbeitenden gewährleistet sind.

Für einen konstruktiven Austausch und weitergehende Informationen auch zu den rechtlichen Möglichkeiten innerhalb des Vergabeverfahren steht die LIGA gerne bereit. Wir freuen uns über Ihre Terminvorschläge.

Ansprechperson:

Dirk Arp-Stapelfeldt, Vorsitzender LIGA Fachausschuss Migration
Referatsleiter und stellvertretender Landesgeschäftsführer
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V.
Telefon: +49 30 / 25 389 – 269
Mobil: +49 151 / 17 63 79 69
E-Mail: Dirk.Arp-Stapelfeldt@awoberlin.de

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Forderungspapier FA Migration

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