Daher fordert die LIGA der Wohlfahrtsverbände:
- Bei der künftigen Vergabe von Betreiberleistungen sollte das LAF verstärkt auf die Kontinuität der Leistungserbringung achten, indem die Laufzeiten der abzuschließenden Verträge ausgeweitet werden. Die Vergabe von Betreiberleistungen mit einer regelmäßigen festen Laufzeit von bis zu acht Jahren ist juristisch begründbar zulässig.
- Das LAF sollte sachgerechte Eignungskriterien formulieren um sicherzustellen, dass nur Unternehmen in die engere Auswahl kommen, die für die Auftragsausfüh-rung besonders geeignet sind. In Fragen kommen etwa Anzahl und Inhalt von Re-ferenzaufträgen, Anforderungen an die Qualifikation und Ausbildung von Mitarbei-ter*innen oder die Implementierung wirksamer Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Auch eine Vergabe in einem Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und anschließender Rahmenvereinbarung mit besonders geeigneten Bewerbern ist rechtlich möglich.
- Bei der Bewertung der Angebote sollte positiv bepunktet werden, wenn ein Betrei-ber bereits in der Vergangenheit erfolgreich tätig war und qualitativ hochwertige Leistungen erbracht hat.
- Weiterhin sollte der Preis geringer als bisher bewertet werden um auch Bietern, die ihren Mitarbeiter*innen eine leistungsgerechte Vergütung zahlen, realistische Zu-schlagschancen zu eröffnen. Um dies zu erreichen sollte der Nachweis einer an-gemessenen Bezahlung positiv bei der Vergabeentscheidung bepunktet werden.
- Das LAF sollte transparente und nachvollziehbare, fachlich basierte Leistungskon-trollen durchführen. Nur wenn dies erfolgt, kann auch überprüft werden, ob die Auf-tragnehmer die qualitativen und fachlichen Zusagen einhalten, die sie in Vergabe-verfahren gemacht haben.
- Schließlich sollten Bieter, die in der Vergangenheit vertragliche Anforderungen, ins-besondere die Bewohner*innen betreffend, mangelhaft erfüllt haben, von Vergabe-verfahren ausgeschlossen werden.