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Keine Leistungseinschränkung für EU-Bürger

Berliner Wohlfahrtsverbände besorgt über Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in Grundsicherung und Sozialhilfe

Berlin, 15. Dezember 2016 - Die Berliner Wohlfahrtsverbände nehmen mit Sorge das am 1.12.2016 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe zur Kenntnis. Das Gesetz liegt dem Bundesrat am 16.12.2016 zur Zustimmung vor. Es sieht vor, die Leistungen der Existenzsicherung für wirtschaftlich nicht aktive EU-Bürger deutlich einzuschränken. Leistungsausschlüsse in der Sozialgesetzgebung (SGB II und SGB XII) für EU-Bürger, die ihr Freizügigkeitsrecht rechtmäßig zum Zweck der Arbeitssuche in Anspruch nehmen, sind aus Sicht der Berliner Wohlfahrtsverbände weder mit dem Grundgesetz noch dem EU Primärrecht vereinbar.

Es ist politisch und rechtlich sehr umstritten, unter welchen Umständen EU-Bürger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII ausgeschlossen sind oder ausgeschlossen werden dürfen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist ein Ausschluss zulässig, wenn ein materielles Freizügigkeitsrecht nicht besteht, wie das bei wirtschaftlich nicht aktiven EU-Bürgern ohne gesicherten Lebensunterhalt der Fall ist. Weiter dürfen EU-Bürger ausschlossen werden, wenn sich das Freizügigkeitsrecht allein aus der Arbeitssuche ergibt. Das Bundessozialgericht hat allerdings im Dezember 2015 entschieden, dass diesen EU-Bürgern dann Leistungen zu erbringen sind, wenn sie (nach sechs Monaten Aufenthalt) in Deutschland verwurzelt sind. Das Bundessozialgericht hat sich dabei auf das Menschenrecht auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums berufen.

Mit den geplanten Änderungen sollen finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen verhindert werden. Die fehlenden existenzsichernden Sozialleistungen führen die Betroffenen jedoch in prekäre Situationen, die im niedrigschwelligen sozialen Hilfesystem aufgefangen werden müssen. Mittelfristig bedeutet das erheblich höhere Ausgaben zur Lösung dieser Problemlagen. Ohne soziale Absicherung ist eine Arbeitsmarktintegration der EU-Bürger nicht möglich. Die existentielle Notlage der Betroffenen kann zudem durch Unternehmen leicht ausgenutzt werden. Fehlende Existenzsicherung ist Nährboden für Arbeitsausbeutung und Lohndumping.

Weitere Informationen:            
Dirk Arp-Stapelfeld – Telefon: 030  25 38 92 69
oder Peter Botzian – Telefon: 0163 29 39 142

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Keine Leistungseinschränkung für EU-Bürger

Stand: 15.12.2016

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