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Zweckentfremdungsverbots-Gesetz - Betreutes Wohnen ist keine Zweckentfremdung von Wohnraum

21.03.2018
Berliner Wohlfahrtsverbände fordern, gemeinnützige Träger, die auf Grund einer Leistungsvereinbarung für das Land Berlin tätig werden, explizit von der Zweckentfremdung auszunehmen.

In Berlin leben aktuell rund 10.000 hilfebedürftige Menschen im sogenannten Betreuten Wohnen, d.h. sie werden in von gemeinnützigen sozialen Trägern angemieteten Wohnungen unterstützt und begleitet. Zu den Klienten gehören Pflegebedürftige, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Frauen mit Gewalterfahrung, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und Obdachlose.

Geht es nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf für das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG), dürften Vermieter nur noch dann Wohnungen an soziale Träger und die von ihnen betreuten Klienten vermieten, wenn die Träger dafür eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Bezirksamtes vorweisen können.

Ganz abgesehen davon, dass schon jetzt kaum Wohnraum für Betreutes Wohnen zu finden ist, würde diese grundsätzliche Genehmigungspflicht die Situation weiter verschärfen. Schon jetzt gibt es Beispiele, wo Mietverträge auf Grund der geplanten Änderungen des ZwVbG nicht zu Stande kommen.

Dazu kommt, dass die Nachfrage so groß ist, dass sich kaum noch ein Vermieter auf ein langes Genehmigungsprozedere einlassen dürfte. Besonders beunruhigt uns, dass schon jetzt Eigentümer die Vermietung von Wohnungen an einen sozialen Träger mit dem Hinweis auf das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz grundsätzlich ablehnen.

Besonders irritiert uns, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf im Widerspruch zu den bisherigen Äußerungen der Regierungskoalition des Landes Berlin steht. Sowohl in den Richtlinien der Regierungspolitik (AGH-Drucksache 18/0073, Seite 13) als auch in der Koalitionsvereinbarung wurde erklärt, dass das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung zwar verschärft, aber Trägerwohnungen nicht als Zweckentfremdung von Wohnraum definiert werden sollen.


LIGA-Pressekontakt:
Regina Radke-Lottermann
Pressesprecherin DRK-Landesverband Berliner Rotes Kreuz e. V.
Tel.:   (030) 600 300 1241
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