Der von Senatorin Katja Kipping am 16.06.2022 erstmalig einberufene Kältehilfegipfel unter Mitwirkung der Berliner Wohlfahrtsverbände war ein guter Auftakt für einen breit angelegten Diskussionsprozess.
Die AG Qualitätsentwicklung Kältehilfe unter Federführung der Koordinierungsstelle Kältehilfe hat im März 2023 Empfehlungen zur allgemeinen qualitativen Weiterentwicklung des Kältehilfeangebots verabschiedet. Bei den Empfehlungen geht es beispielsweise um Toleranz hinsichtlich Alkoholisierungsgrad, Hygiene und Sozialverhalten, lange Öffnungszeiten bis hin zu einer ganztägigen Nutzung, und um Aufnahmen auch während der Nacht. Die Empfehlungen stellen zudem klar, dass Kältehilfe nicht mehr ausschließlich durch Ehrenamt getragen werden kann. Für die Umsetzung dieser Empfehlungen braucht es ausreichender finanzieller Mittel. Hier fordern wir ein Bekenntnis des Senats, dass die qualitative Weiterentwicklung unkompliziert von den Trägern in Kooperation mit den Bezirken umgesetzt werden kann.
Generell fordern die Berliner Wohlfahrtsverbände, Wohnraummangel zu beenden, durch präventive Angebote Wohnungsverluste zu vermeiden, die sog. ASOG-Unterbringung gesamtstädtisch zu steuern und durch geeignete Instrumente Perspektiven aus den Unterkünften in eigenen Wohnraum zu ermöglichen sowie mit passgenauen Angeboten für bestimmte Zielgruppen wie stark körperlich oder seelisch beeinträchtigte Menschen, also Menschen, die Sucht- oder psychisch krank sind, im Rahmen des bestehenden Regelsystems Wohnungslosigkeit zu verringern bzw. zu beenden.