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Die Liga-AG Jugendhilfereferent/-innen stimmt dem Einführungskonzept zur Umsetzung der Wirkungsevaluation in SoPart RSD ausdrücklich nicht zu und nimmt wie folgt dazu Stellung!

Der Einführungsskript zur Umsetzung der Wirkungsevaluation in SoPart® RSD geht auf den Senatsbeschluss S-2619/2019 „Steuerung der Sozialausgaben“ mit zielorientierten Steuerungsansätzen für die Entgeltbereiche der sozialen Dienstleistungen ein. Dieser Senatsbeschluss beinhaltet eine Vereinbarung des Landes Berlin und der LIGA-Verbände, das Thema Wirkungsorientierung bzw. wirkungsbezogene Auswertungen im Feld der Hilfen zur Erziehung bei den weiteren Prozessen in den Focus zu nehmen. Auf Grundlage der gesamtstädtischen Daten und Erhebungen aus dem Fachverfahren SoPart sollte ein sozial- und finanzwissenschaftlich fundiertes Auswertungsdesign implementiert werden und mit externer wissenschaftlicher Unterstützung regelmäßige Auswertungen erfolgen.

Die Beteiligung der LIGA bzw. der freien Jugendhilfe fand jedoch nicht statt! Wirkungsevaluation sollte grundsätzlich nicht primär als Kontrollinstrument missverstanden werden. Sie soll der Qualitätsentwicklung dienen und Wirkungen plausibel belegen. Hierfür wird eine klare und für die beteiligten Akteure nachvollziehbare Definition der zu belegenden Wirkungen bzw. Wirkungsziele benötigt.

Darüber hinaus muss eine vertragliche Grundlage geschaffen werden (hier mindestens Beschluss der Vertragskommission Jugend). Diese fundamentalen Voraussetzungen für die Umsetzung der Wirkungsevaluation in den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten sind mit dem vorliegenden Fachkonzept nicht geschaffen worden.
Wir fordern, das Partnerschafts- und Qualitätsverständnis nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und die im Berliner Rahmenvertrag Jugendhilfe vereinbarten Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität vollumfänglich zu berücksichtigen. Zudem ist die regelhafte angemessene Beteiligung der Adressatinnen und Adressaten an der Bewertung der Qualität sicherzustellen. Die Qualität ist hierbei als transparenten Aushandlungs- und Entscheidungsprozess zwischen Leistungserbringenden, Jugendamt / Kostenträgern und Adressatinnen und Adressaten zu verstehen.

Im Weiteren bitten wir um eine datenschutzrechtliche Prüfung für die aktuell laufende Datensammlung bei den freien Trägern der Jugendhilfe. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, ein verlässliches Datenschutzkonzept der öffentlichen Seite einzufordern.

Wir regen an, inhaltliche Aspekte der Wirkungsevaluation und ein entsprechendes Fachkonzept im Rahmen eines gemeinsamen Fachtages zu diskutieren und zu entwickeln.

Dabei sind beispielsweise folgende wichtige Prozessfragen zu berücksichtigen:
- Wie wird die freie Jugendhilfe bei der Implementierung und Auswertung bzw. Bewertung der Daten beteiligt? Gibt es weiterhin eine wissenschaftliche Begleitung oder zumindest ein beratendes Gremium, um Objektivität und Validität des methodischen Vorgehens sicherzustellen?
- Wie wird die Auswertung an die freien Träger zurückgespielt und reflektiert? Dies ist besonders relevant, wenn das Ziel des Prozesses ist, Effektivität öffentlicher Leistungen zu steigern (S. 6).
Von „echter“ Wirkungsorientierung sprechen wir, wenn der Prozess iterativ gedacht ist und kontinuierlich Verbesserungen und Anpassungen möglich sind.
- Wer legt die Kennzahlen und Auswertungsmethoden fest?

Ansprechpersonen für Rückfragen:

Anna Zagidullin
Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin
Referentin Hilfen zur Erziehung und Jugendarbeit
Tel. 030 86 001 162
E-Mail: zagidullin@paritaet-berlin.de


Anne Jeglinski
Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin
Leiterin der Geschäftsstelle Bezirke
Telefon: 030 860 01-601
E-Mail: jeglinski@paritaet-berlin.de

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Positionspapier LIGA Wirkungsevaluation in der Jugendhilfe

Positionspapier LIGA Wirkungsevaluation in der Jugendhilfe

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