5. ressortübergreifendes Integrationskonzept entwickeln
Um die bestehende Motivation der jugendlichen Flüchtlinge zum Deutscherwerb, Schulabschluss und Ausbildung aktiv zu nutzen, ist ein ressortübergreifendes (Jugend, Bildung, Arbeit und Soziales) Integrationskonzept nötig. Deutschkurse müssen an Schulen stattfinden und neue Beschulungskonzepte sind nötig. Kooperative Angebotsformen, insbesondere im Feld der Ausbildungsbefähigung und -begleitung (§ 13.3 SGB VIII) und in Verbindung mit § 41 SGB VIII sind nötig. Die neuen Jugendberufsagenturen in den Bezirken sind zu beteiligen und sollten sofort ihr Angebot für jugendliche Flüchtlinge transparent ausrichten. Die Hilfe und Unterstützung über die Volljährigkeitsgrenze (18 Jahre) hinaus muss sichergestellt werden. Die Bedürfnisse der jungen geflüchteten Menschen eignen sich nicht für Zuständigkeitsverschiebungen zu Lasten der jungen Menschen. Zur Erinnerung: Das SGB VIII sieht Leistungen für junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr vor! Innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe sind die einzelnen Felder zu stärken und intelligent zu verknüpfen. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung können gemeinsam Gutes für die jungen Menschen bewirken.