Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Berlin begrüßt die Vorlage zur neuen AV Wohnen, wie sie am 10. März 2015 dem Senat vorgelegt und an den Rat der Bürgermeister weiter gelei-tet wurde. Betroffene Haushalte werden damit bei der Erhaltung des bestehenden Wohn-raums durch die Erhöhung der Angemessenheitsgrenze von 10 Prozent bei der Erfüllung be-stimmter Voraussetzungen entlastet.