Berlin, 18.11.2025
Aktuelle Gesetzesänderungen, der bevorstehende Wintereinbruch in der Ukraine sowie neue Unsicherheiten in den globalen Konfliktregionen führen dazu, dass die Zugangszahlen geflüchteter Menschen in Berlin seit September 2025 wieder ansteigen. Junge, wehrfähige Männer von 18 bis 22 Jahren dürfen seit August 2025 erstmals die Ukraine verlassen. Im September 2025 kamen erstmals mehr ukrainische Männer als Frauen in Deutschland an. Gleichzeitig verlassen angesichts des bevorstehenden vierten Kriegswinters zunehmend Familienverbünde die Ukraine, um in unserer Stadt Schutz vor Kälte sowie den Folgen der russischen Kriegsführung gegen die Zivilgesellschaft, Infrastruktur und Grundversorgung der Menschen in der Ukraine zu suchen.
Die unsichere Lage in den weltweiten Konfliktgebieten und die sich zuspitzende humanitäre Lage in Konfliktregionen haben sich nicht nachhaltig verändert. Neue Push-Faktoren können die Zugangszahlen von Geflüchteten in Berlin jederzeit kurzfristig und sprunghaft ansteigen lassen.
Gleichzeitig ergeben sich im Rahmen der Umsetzung der GEAS-Rechtsakte in nationales Recht bis Sommer 2026 neue, sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen, neue Anforderungen und sich verändernde Bedarfslagen bei Ratsuchenden, die auf die Beratungsstellen, psychosozialen Zentren und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen des Berliner Aufnahmesystems für Geflüchtete zukommen. Für deren Finanzierung sind bislang keine zusätzlichen Mittel im Haushalt eingestellt worden.
Die Versorgungslage in allen Berliner Bezirken bleibt weiterhin angespannt. In allen Berliner Bezirken sind die Unterkünfte für Geflüchtete zu 97 % ausgelastet. Geflüchtete Kinder und ihre Familien warten weiterhin bis zu einem Jahr oder länger auf einen Platz in einer Willkommensklasse. Die aufsuchenden Angebote der Suchthilfe sind weiterhin nur unzureichend finanziert. Sollten die Verstärkungsmittel wegfallen, sind zahlreiche Beratungsstellen und Teilhabeangebote im Umfeld von Unterkünften akut gefährdet. Die in den letzten Jahren im Rahmen der Notlagenerklärung bereitgestellten zusätzlichen Mittel für integrative und sonstige Maßnahmen ohne rechtliche Verpflichtung stellen einen wichtigen Baustein dar, um die Senatsverwaltungen und Bezirke in die Lage zu versetzen, auf kurzfristige Entwicklungen bei den Zugangszahlen geflüchteter Personen in der Stadt zu reagieren. Angesichts des sich abzeichnenden erneuten Anstiegs der Zugangszahlen geflüchteter Menschen ist es erforderlich, diese Mittel zu sichern, um flexibel auf landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit Fluchtbewegungen reagieren zu können.







