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Stellungnahme der LIGA-AG Jugendhilfe und VPK zum Beschluss der Vertragskommission Jugend 1/2022 zur Unterstützung der stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen

Forderung der Liga-AG Jugendhilfe und VPK die ambulanten und teilstationären Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls hinreichend zu unterstützen


Die LIGA-AG Jugendhilfe und der VPK – Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend und Sozialhilfe e.V. begrüßen ausdrücklich den Beschluss der Vertragskommission Jugend 1/2022 zur Unterstützung der stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Berlin! In Anbetracht der aktuellen Pandemieentwicklung, die sich massiv auf den Personalausfall in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen auswirkt, sind die Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche und für die Beschäftigten in den Einrichtungen hilfreich, jedoch mit Blick auf die Gesamtbelas-tung in der Jugendhilfe nur der sprichwörtliche „Tropfen auf den heißen Stein“.

Der aktuelle Personalschlüssel in den stationären Angeboten befindet sich auf dem Niveau der Haushaltnotlage Berlins 2003-2006 und ist sehr knapp bemessen. Wir erleben seit Beginn der Pandemie und aktuell besonders stark (Virusvariante Omik-ron) eine sehr angespannte Versorgungs-, Betreuungs- und Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen des öffentlichen Gemeinwesens.

Daher ist es aus Sicht der LIGA-AG Jugendhilfe und des VPK dringend nötig, auch die ambulanten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen, die zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung dienen.

Darüber hinaus müssen auch die teilstationären Leistungen wie Tagesgruppen und berufliche Bildungsmaßnahmen, die einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildungsförderung und dem Erreichen von Schul- und Ausbildungsabschlüssen leisten, vom Berliner Senat berücksichtigt werden. Junge Menschen erleiden seit zwei Jahren durch die Pandemie insbesondere in ihrer Bildungsbiografie erhebliche zusätzliche Benachteiligungen, werden erneut von Teilhabe an Bildung abgehängt. Bildungs- und Ausbildungsangebote müssen daher auch in der Jugendhilfe kontinuierlich sichergestellt werden, um Nachholbedarfe abzudecken und Abbruchrisiken zu verringern.

Es werden sowohl den ambulanten als auch den teilstationären Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe keine Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des Personalausfalls seitens des Berliner Senats zuerkannt. Die ambulanten und teilstationären Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind individuelle Rechtsansprüche von Kindern, Jugendlichen und Familien mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Ge-meinwesen, bei deren Ausfall ebenfalls dramatische Folgen (Gewaltsituationen, Missbrauch, Schul- und Bildungsabbrüche, usw.) eintreten können. Das würde zu nicht unerheblichen Folgekosten (z. B. stationäre Unterbringungen, therapeutische Maßnahmen) führen.

Die LIGA-AG Jugendhilfe und der VPK appellieren deshalb an den Berliner Senat, die Versorgung und Betreuung aller Kinder und Jugendlichen in der Jugendhilfe abzusichern. Dafür ist es erforderlich, auch die ambulanten und teil-stationären Leistungsangebote zeitnah pandemiegerecht zu unterstützen.

Ansprechpersonen für Rückfragen:

Anna Zagidullin
Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin
Referentin Hilfen zur Erziehung und Jugendarbeit
Tel. 030 86 001 162
E-Mail: zagidullin@paritaet-berlin.de

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Positionspapier Verbände zum Beschluss Jugendhilfe

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