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Rahmenfördervertrag zwischen Senat und Wohlfahrtsverbänden sichert Sozial- und Gesundheitsprojekte für weitere fünf Jahre

Dadurch werden rund 300 gesamtstädtische, durch Zuwendungen finanzierte Projekte in den Bereichen Soziales und Gesundheit ab 2016 für weitere fünf Jahre gesichert.

Der Senator für Gesundheit und Soziales Mario Czaja erklärt: „Nach fünfjähriger Vertragspraxis und einem abgeschlossenen Überprüfungsauftrag aus der Koalitionsvereinbarung haben wir die Ver-handlungen über einen neuen Vertrag erfolgreich abschließen können. Dies schafft Planungssi-cherheit für alle freien Träger über einen langen Zeitraum und stärkt die soziale und gesundheitli-che Infrastruktur Berlins.“ Die Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin und Vorsit-zende der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Berlin Prof. Dr. Ulrike Kostka betont: „Wir begrüßen, dass die wichtige Arbeit der Sozial- und Gesundheitsprojekte in unserer Stadt für weitere fünf Jahre fortgeschrieben wird. Der Rahmenfördervertrag sichert die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Senat auf Augenhöhe.“

Die Förderzusagen des Landes Berlin belaufen sich auf

  • 12.054.000 Euro für das Integrierte Gesundheitsprogramm - IGP
  • 4.360.000 Euro für das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren - IFP STZ
  • 9.903.000 Euro für das Integrierte Sozialprogramm - ISP und
  • 3.376.000 Euro für die Förderung der zentralen Aufgaben der Wohlfahrtsverbände.

Im Vergleich zur letzten Förderperiode soll es höhere Förderungen geben. So sollen z. B. die Förderzusagen für Personal- und Sachkosten während der Vertragslaufzeit jährlich um zwei Prozent steigen. Im IFP STZ sollen Projekte der Willkommenskultur für Flüchtlinge im Umfang von 600.000 € ermöglicht werden. Dem ISP sollen insbesondere in den Bereichen der Alten-  und der Wohnungs-losenhilfe  zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Beispiele hierfür sind die Ausfinanzie-rung der Pflegestützpunkte und das neue Hygieneprojekt am Bahnhof Zoo. Die Bewilligungsstelle der Zuwendungen ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Der Senat hat die Erhöhung der Förderzusagen dem Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorgelegt. Sollte es durch die laufenden Doppelhaushaltsberatungen 2016/17 Änderungen geben, werden diese ggf. durch einen Ände-rungsvertrag Anfang 2016 in den Vertrag aufgenommen. Mit dem neuen Rahmenfördervertrag und den Kooperationsvereinbarungen wird die langjährige Zusammenarbeit zwischen dem Land Berlin und der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege nahtlos fortgesetzt.

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Rahmenfördervertrag zwischen Senat und Wohlfahrtsverbänden

Rahmenfördervertrag zwischen Senat und Wohlfahrtsverbänden

Stand: 04.11.2016

Größe: 0.16 MB

Typ: application/pdf

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