Widerspruch zur dezentralen, integrationsfördernden Unterbringung
Laut Koalitionsvertrag der aktuellen Berliner Landesregierung sollen Geflüchtete „bedarfsgerecht und nachhaltig“ und ferner in Form „..eine[r] dezentrale[n] und integrationsfördernde[n] Unterbringung [mit] bedarfsgerechte[r] sozialarbeiterischer Begleitung“ untergebracht werden, mit besonderem Fokus auf Familien mit Kindern. Der Koalitionsausschuss hat sich im Dezember darauf verständigt, das Wohncontainerprogramm (WCD 2.0) für die Jahre 2026/2027 auszusetzen. Stattdessen sollen bis Ende 2027 nur noch Großunterkünfte mit über 1.000 Plätzen eröffnet werden. Derweil leben ca. 4.600 Menschen zum Teil seit mehreren Jahren in Notunterkünften oder Ho(s)tels. Sie warten auf die Verteilung in eine qualitätsgebundene Unterkunft im Auftrag des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten. Vor dem Hintergrund des Platzmangels in qualitätsgebundener Unterbringung in Berlin ist die Entscheidung, das WCD 2.0 auszusetzen, kritikwürdig.
Gerade diese großen Notunterkünfte stehen im Widerspruch zur Integration und zur individuellen Förderung, wie sie alle Bewohnende, aber insbesondere Familien mit Kindern, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen oder queere Menschen benötigen. Von einer "bedarfsgerechten" und "nachhaltigen" Lösung kann unter diesen Umständen kaum die Rede sein.
Folgen einer langen Unterbringung in Notunterkünften
Notunterkünfte (in Tegel, Tempelhof oder Ho(s)tels) erfüllen die Qualitätsstandards des Landes nicht. Der Mindestplatzbedarf wird erheblich unterschritten (nach oben offene dicht belegte Wabenstruktur in Tegel, Container mit 4 Personen auf 12 qm in Tempelhof), manchmal auch bei der Ausstattung von Sanitäranlagen oder dem Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen wie Kinderspielräumen in Ho(s)tels.
Dauerhaftes Fehlen von Privatsphäre und generell hoher Geräuschpegel führen zu Schlafstörungen, dauerhafter innerer Anspannung und ausgeprägten Stresssymptomen. Personen ohne zuvor diagnostizierte psychische Erkrankung zeigen im Verlauf der Unterbringung erhebliche Belastungssymptome und ziehen sich zurück. Psychische Erkrankungen verschlechtern sich zudem wahrnehmbar. Substanzkonsum ist häufig präsent und stellt für einige – insbesondere in akuten Krisen – eine kurzfristige Entlastung und somit einen ersten Zugang zum Konsum dar.
Die Unterbringung in Notunterkünften hat negative individuelle Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und traumatisierten Menschen. Die Unterbringung in überbelegten Großunterkünften unter Bedingungen, die die Mindeststandards in qualitätsgebundenen Unterkünften weit unterschreiten, verlängert den Ankommens- und Integrationsprozess der Menschen, führt zu Rückzug und Ausgrenzung der dort Untergebrachten und wird auch von der Stadtgesellschaft und den aufnehmenden Kiezen negativ aufgenommen. Die Abkehr von der dezentralen Unterbringung ist deshalb integrationspolitisch kontraproduktiv.
Eine Notunterbringung darf nur Notlagen überbrücken und die Aufenthaltsdauer für die Einzelnen muss kurz sein. Sie darf drei Monate nicht überschreiten. Danach muss eine Verteilung in qualitätsgebundene Unterkünfte des LAF erfolgen.
Verbesserungsbedarf bei der Ausschreibungspraxis
Ein weiteres Problem liegt auch in der Ausschreibungspraxis bei der Vergabe von Flüchtlingsunterkünften. Die noch immer anhaltende Praxis droht, qualitätsorientierte Betreiber:innen und gute Unterbringungsangebote noch mehr als aktuell zu verdrängen.
Notwendige Verbesserungen und Forderungen:
• Die Vergabe muss stärker auf Qualitätsstandards eingehen: Gewalt- und Kinderschutz, Wahrung der Privatsphäre und eine kurze Aufenthaltsdauer in Notunterkünften.
• Vulnerable Gruppen sind in der Ausgestaltung der Ausschreibungen besonders zu berücksichtigen.
• Eine faire Entlohnung der Mitarbeitenden ist Voraussetzung für dauerhaft hohe Standards.
• Die Planung von Kapazitäten in der Unterbringung muss auch qualitätsgesicherte Vorhaltekapazitäten berücksichtigen. Notunterkünfte sind zumeist viel teurer bei schlechterer Qualität (siehe Kosten für Hostelplätze oder auch die Unterkünfte in Tegel und Tempelhof). (3)