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Positionspapier des LIGA-Fachausschuss Migration zum Stopp der dezentralen Unterbringung Geflüchteter in Berlin

Berlin, 26.02.2026

Laut Koalitionsvertrag der aktuellen Berliner Landesregierung sollen Geflüchtete „bedarfsgerecht und nachhaltig“ untergebracht werden, mit besonderem Fokus auf Familien mit Kindern. Die Realität der vergangenen Monate und geplanten Maßnahmen für 2026 zeigt jedoch deutliche Widersprüche zwischen Anspruch und Praxis.

Langfristige Strategien und kurzfristige Entscheidung im Widerspruch
Anfang 2026 lebten landesweit etwa 38.000 Menschen in LAF-Unterkünften. Die Auslastung dort ist zumeist sehr hoch, zeitweise etwa 97 %. Zu dieser hohen Auslastung leben noch etwa 1.400 Menschen in der Notunterkunft Flughafen Tempelhof und mehrere tausend sind in angemieteten Ho(s)telplätzen untergebracht. Eine weitere Notunterbringung mit bis zu 1.000 Plätzen im Flughafen Tegel (Terminal C) wurde wiedereröffnet.

In der am 12.02.2026 veröffentlichten schriftlichen Anfrage 19 / 24823 (1)  wurde weiterhin bezüglich Unterbringungsplanungen formuliert, dass das WCD 2.0 für die Jahre 2026/2027 ausgesetzt wird, da die Zugangszahlen von geflüchteten Menschen rückläufig sind. Ein Monitoring soll sich kurzfristig verändernde Bedarfe anzeigen. Die derzeitigen Unterbringungsbedarfe sind jedoch in der Pressemitteilung des LAF vom 19.1.2026 (2)  formuliert und in den hohen Zahlen der Unterbringung in nicht qualitätsgesicherten Unterkünften belegt. Die Aussetzung des WCD 2.0-Programms widerspricht offensichtlich der derzeitigen Bedarfslage.

Widerspruch zur dezentralen, integrationsfördernden Unterbringung
Laut Koalitionsvertrag der aktuellen Berliner Landesregierung sollen Geflüchtete „bedarfsgerecht und nachhaltig“ und ferner in Form „..eine[r] dezentrale[n] und integrationsfördernde[n] Unterbringung [mit] bedarfsgerechte[r] sozialarbeiterischer Begleitung“ untergebracht werden, mit besonderem Fokus auf Familien mit Kindern. Der Koalitionsausschuss hat sich im Dezember darauf verständigt, das Wohncontainerprogramm (WCD 2.0) für die Jahre 2026/2027 auszusetzen. Stattdessen sollen bis Ende 2027 nur noch Großunterkünfte mit über 1.000 Plätzen eröffnet werden. Derweil leben ca. 4.600 Menschen zum Teil seit mehreren Jahren in Notunterkünften oder Ho(s)tels. Sie warten auf die Verteilung in eine qualitätsgebundene Unterkunft im Auftrag des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten. Vor dem Hintergrund des Platzmangels in qualitätsgebundener Unterbringung in Berlin ist die Entscheidung, das WCD 2.0 auszusetzen, kritikwürdig.

Gerade diese großen Notunterkünfte stehen im Widerspruch zur Integration und zur individuellen Förderung, wie sie alle Bewohnende, aber insbesondere Familien mit Kindern, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen oder queere Menschen benötigen. Von einer "bedarfsgerechten" und "nachhaltigen" Lösung kann unter diesen Umständen kaum die Rede sein.

Folgen einer langen Unterbringung in Notunterkünften
Notunterkünfte (in Tegel, Tempelhof oder Ho(s)tels) erfüllen die Qualitätsstandards des Landes nicht. Der Mindestplatzbedarf wird erheblich unterschritten (nach oben offene dicht belegte Wabenstruktur in Tegel, Container mit 4 Personen auf 12 qm in Tempelhof), manchmal auch bei der Ausstattung von Sanitäranlagen oder dem Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen wie Kinderspielräumen in Ho(s)tels.

Dauerhaftes Fehlen von Privatsphäre und generell hoher Geräuschpegel führen zu Schlafstörungen, dauerhafter innerer Anspannung und ausgeprägten Stresssymptomen. Personen ohne zuvor diagnostizierte psychische Erkrankung zeigen im Verlauf der Unterbringung erhebliche Belastungssymptome und ziehen sich zurück. Psychische Erkrankungen verschlechtern sich zudem wahrnehmbar. Substanzkonsum ist häufig präsent und stellt für einige – insbesondere in akuten Krisen – eine kurzfristige Entlastung und somit einen ersten Zugang zum Konsum dar.

Die Unterbringung in Notunterkünften hat negative individuelle Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und traumatisierten Menschen. Die Unterbringung in überbelegten Großunterkünften unter Bedingungen, die die Mindeststandards in qualitätsgebundenen Unterkünften weit unterschreiten, verlängert den Ankommens- und Integrationsprozess der Menschen, führt zu Rückzug und Ausgrenzung der dort Untergebrachten und wird auch von der Stadtgesellschaft und den aufnehmenden Kiezen negativ aufgenommen. Die Abkehr von der dezentralen Unterbringung ist deshalb integrationspolitisch kontraproduktiv.

Eine Notunterbringung darf nur Notlagen überbrücken und die Aufenthaltsdauer für die Einzelnen muss kurz sein. Sie darf drei Monate nicht überschreiten. Danach muss eine Verteilung in qualitätsgebundene Unterkünfte des LAF erfolgen.

Verbesserungsbedarf bei der Ausschreibungspraxis
Ein weiteres Problem liegt auch in der Ausschreibungspraxis bei der Vergabe von Flüchtlingsunterkünften. Die noch immer anhaltende Praxis droht, qualitätsorientierte Betreiber:innen und gute Unterbringungsangebote noch mehr als aktuell zu verdrängen.

Notwendige Verbesserungen und Forderungen:
• Die Vergabe muss stärker auf Qualitätsstandards eingehen: Gewalt- und Kinderschutz, Wahrung der Privatsphäre und eine kurze Aufenthaltsdauer in Notunterkünften.
Vulnerable Gruppen sind in der Ausgestaltung der Ausschreibungen besonders zu berücksichtigen.
• Eine faire Entlohnung der Mitarbeitenden ist Voraussetzung für dauerhaft hohe Standards.
• Die Planung von Kapazitäten in der Unterbringung muss auch qualitätsgesicherte Vorhaltekapazitäten berücksichtigen. Notunterkünfte sind zumeist viel teurer bei schlechterer Qualität (siehe Kosten für Hostelplätze oder auch die Unterkünfte in Tegel und Tempelhof). (3)

Ansprechpartner*in:

Simon Ebner (er/ihm)
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V.
Vorsitzender des LIGA-Fachausschuss Migration
Hallesches Ufer 30 A | Innenhof | 10963 Berlin
E-Mail: [E-Mail anzeigen]
Telefon: +49 30 / 25 389 - 223

(1)https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-24823.pdf
(2) Siehe Pressemitteilung „Senat setzt Wohncontainerprogramm für Geflüchtete aus – andere Baupro-jekte werden fortgeführt“ vom 10.02.2026 und PM LAF 19.1.2026: Trotz Rückgang der Zugangszahlen von Geflüchteten weiter hohe Auslastung der Unterkünfte - Berlin.de https://www.berlin.de/laf/ueber-uns/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1635137.php
(3) Joachim Fahrun in der Morgenpost vom 17.09.2025: Flüchtlingskosten: Berlin zahlt pro Monat mehr als 20 Millionen Euro

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Positionspapier des LIGA-Fachausschuss Migration: Unterbringung Gefluechteter

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