Berlin, den 26.09.2025
zur Stichtagsregelung für Meldungen im Rahmen der Personalzuschläge - §17 KitaFöG
Mit der geplanten Änderung des KitaFöG sollen die bisherigen Personalzuschläge (ndH sowie QM/MSS) durch den Partizipationszuschlag ersetzt werden. Anspruchsberechtigt sind Einrichtungen, in denen mindestens 20% der Kinder einen berlinpass-BuT vorlegen können. Die Feststellung der Zuschlagsberechtigung erfolgt auf Grundlage einer Stichtagsregelung. Dieser Stichtag wird künftig der 01.11., mit einer Nachmeldefrist bis 30.11. sein, die Personalzuschläge gelten dann vom 01.01. bis 31.12. des Folgejahres. Das geänderte Gesetz soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Damit wäre bereits der 01.11.2025 der maßgebliche Stichtag für die Geltendmachung des Zuschlags ab 2026.
Eine fristgerechte und rechtssichere Umsetzung der Stichtagsregelung zum 01.11.2025 ist aus folgenden Gründen nicht gegeben:
- Fehlende Rechtsgrundlage: Die Beschlussfassung des KitaFöG durch das Abgeordnetenhaus ist erst für Dezember 2025 vorgesehen. Zum Stichtag 01.11.2025 besteht daher keine rechtliche Handlungsgrundlage für Träger.
- Keine Informationen seitens des Landes: Bislang fehlen offizielle Trägerschreiben der Senatsverwaltung, die eine Umsetzung vorbereiten und Träger informieren. Damit fehlt es an Vorbereitungszeit und Handlungsempfehlungen für Träger und Eltern, was voraussichtlich zu deutlich weniger registrierbaren berlinpässen-BuT als es der Realität entspricht, führen wird.
- Technische Probleme im ISBJ: Das Abrechnungsverfahren ISBJ weist seit Monaten erhebliche Funktionsstörungen auf. Eine fristgerechte Erfassung und Verarbeitung aller vorhandenen berlinpässe-BuT zum 01.11.2025 ist unter diesen Umständen nicht realistisch. Ohne funktionierende Prozesse drohen vorgesehene Zuschläge zu verfallen, was Auswirkungen auf die Förderung der zuschlagsberechtigten Kinder haben wird.







