Berlin, den 17.07.2025
Um wiederkehrende Probleme beim Zugang zu Sozialleistungen in Berliner Jobcentern, Sozialämtern und Wohngeldstellen zu identifizieren und konstruktive Lösungsvorschläge zu entwickeln, haben die LIGA Berlin und die LAK Berlin eine explorative Umfrage unter Mitarbeitenden sozialberatender Dienste Freier Träger durchgeführt. Die Rückmeldungen der befragten Beratungsdienste zeigen: Es braucht verbindliche Mindeststandards, damit alle Menschen in Berlin im Bedarfsfall Sozialleistungen schnell, unkompliziert und passgenau erhalten. Um die individuellen Anliegen und Nöte der Menschen zu berücksichtigen, braucht es einen Umgang, der von gegenseitigem Respekt geprägt ist.
Engpässe überwinden: Auskömmliche Ausstattung der Berliner Ämter und Behörden
Die LIGA und LAK Berlin erkennen an, dass die Berliner Ämter und Jobcenter derzeit unter sehr schwierigen Bedingungen arbeiten müssen. Personalnot und Haushaltsdruck erschweren Verwaltungsabläufe und tragen zu langen Bearbeitungszeiten, schwerer Erreichbarkeit, dem Verlust von Unterlagen und allgemeiner Überforderung bei. Um einen verbesserten Zugang zu Sozialleistungen dauerhaft sicherzustellen, müssen die Bundesregierung und das Land Berlin dafür sorgen, dass die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Ämter bzw. Jobcenter auskömmlich ausgestattet sind. Nur so kann die Rechtsumsetzung von SGB-Leistungen gewährleistet werden.
Darüber hinaus ergaben sich aus den Rückmeldungen der befragten Beratungsdienste folgende Empfehlungen:
Kooperation zwischen Ämtern und Beratungsstellen: Gemeinsam für die Menschen in Berlin
Die Beratungsdienste der LIGA und die der LAK angeschlossenen Organisationen bieten sich als hilfsbereite Kooperationspartner an. In diesem Zusammenhang wird der Mehrwert einer verbindlichen und strukturierten Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und den Beratungsdiensten Freier Träger betont, um einen bestmöglichen Zugang zu Sozialleistungen sicherzustellen. Bestehende Kooperationen wie etwa zwischen Jobcentern und Arbeitsagenturen und Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdiensten oder die Ombudsberatung in Spandau bieten Vorbild und Orientierung. Um Anliegen, insbesondere auch Notfälle, schnell und fachgerecht zu bearbeiten, werden Kooperationsvereinbarungen geschlossen.
Erreichbarkeit sicherstellen: Persönlich, telefonisch, schriftlich und digital
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Umfrage ist es wichtig, dass Anliegen persönlich, telefonisch, schriftlich (inkl. E-Mail) und digital entgegengenommen und bearbeitet werden. Der digitale Zugang ersetzt nicht den analogen Zugang, insbesondere solange nicht alle 2 Menschen über geeignete Endgeräte und die erforderlichen digitalen Kompetenzen verfügen.
Offene Sprechzeiten, in denen Anliegen persönlich vorgetragen und erstberaten werden, sollten an mindestens drei Tagen pro Woche – in den Wohngeldstellen wenigstens einmal wöchentlich – vorgehalten werden. Telefonsprechzeiten sollten die offenen Sprechzeiten ergänzen. Mittellose Personen (aktueller Kontoauszug als Nachweis reicht aus), Personen mit Miet- und Energieschulden sowie Personen mit zu prüfenden Mietangeboten sollten bei persönlicher Vorsprache am selben Tag ein persönliches Beratungsgespräch erhalten.
Umgang mit Unterlagen: Dokumentensicherheit und Nachweis gewährleisten
Die Ergebnisse der Umfrage unterstreichen die Bedeutung eines verlässlichen Umgangs mit eingereichten Unterlagen (per Post, E-Mail, Fax) sowie die Wichtigkeit, dass Antragstellende einen rechtssicheren Nachweis über die eingereichten Dokumente erhalten. Der Nachweis wird beispielsweise bei Briefkasteneinwurf postalisch zugesandt, bei persönlicher Abgabe während der Öffnungszeiten sofort ausgehändigt und bei Bereitstellung von Scannern im Eingangsbereich ausgedruckt.
Bearbeitungszeiten (Notfälle): Schnelle Hilfe muss garantiert sein
Die Auswertung der Umfrage verdeutlicht, wie wesentlich kurze Bearbeitungszeiten für die Sicherstellung existenzieller Leistungen sind. Zu erwartende Bearbeitungszeiten sollten sowohl öffentlich als auch für Antragstellende transparent sein. Notfälle (z.B. drohende oder eingetretene Mittellosigkeit oder Wohnungslosigkeit) sollten unverzüglich bearbeitet werden. Vorläufige Bescheide sollten innerhalb von drei Werktagen erstellt werden, wenn der Leistungsanspruch hinreichend nachgewiesen ist (z.B. aktueller Kontoauszug, Nachweis über Miet- oder Energieschulden, ersatzweise eidesstattliche Erklärung). Für Menschen ohne Geldkonto sollten alternative Nachweis- und Auszahlungswege bereitgehalten werden.
Sprachmittlung: Verständigung für alle sicherstellen
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Umfrage ist es wichtig, dass im Bedarfsfall eine Sprachmittlung vorgehalten wird. Ein flächendeckendes, kostenloses Angebot an Telefon- und Videodolmetschdiensten ist erstrebenswert. Mitarbeitende in den Ämtern (inkl. Personal im Eingangsbereich) sollten die Telefon- und Videodolmetschdienste bei bestehendem Bedarf nutzen und über das Sprachmittlungsangebot informieren. Mitarbeitende von Beratungsdiensten Freier Träger sollten ebenfalls kostenfreien Zugriff haben.
Wir stehen bereit, die gewonnenen Erkenntnisse in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten weiter zu vertiefen und tragfähige Ansätze zu erarbeiten.







