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Positionspapier der LIGA für den kommenden Doppelhaushalt

Berlin, den 16.03.2021

Die Pandemie hat die soziale Arbeit in unserer Stadt vor viele neue Herausforderungen gestellt und zugleich Problemlagen und neue Nöte aufgezeigt. Zudem wird sie die öffentlichen Haushalte stark belasten und wird auf die nächsten Jahre die Spielräume deutlich einschränken. Die zu befürchtenden Sparmaßnahmen dürfen nicht auf Kosten der Sozialen Arbeit dieser Stadt und somit zu Lasten der hilfsbedürftigen Menschen erfolgen. Die Leistungsfähigkeit der gemeinnützigen Träger sozialer Arbeit hat u.a. dazu beigetragen Verwerfungen, die durch die Pandemie entstanden sind, deutlich abzumildern.
Die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der freien Träger sozialer Arbeit ist eine fundamentale Voraussetzung für deren Leistungsfähigkeit. Freie Träger machen im Rahmen der Subsidiarität ihre Angebote dort, wo der Staat objektivrechtliche Verpflichtungen zur bedarfsgerechten Versorgung mit sozialen Angeboten hat und erfüllen damit individuelle Rechtsansprüche, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat haben.
In der laufenden Legislaturperiode hat es der Senat mit verschiedenen Maßnahmen teilweise ermöglicht, die weitgehend bestehende Tariflücke zwischen den freien Trägern und dem öffentlichen Dienst zu reduzieren. In den Jahren 2019/2020 standen zusätzliche finanzielle Ressourcen dafür zur Verfügung, dem politischen Ziel „Gute Arbeit“ auch bei den Leistungserbringern der Freien Wohlfahrtspflege näher zu kommen. Dennoch sind diese Maßnahmen bei weitem nicht in allen Feldern der sozialen Arbeit angekommen. Teilweise konnten auch in diesen Haushaltsjahren Tarifanpassungen im Zuwendungsbereich nur durch den Abbau von Stellenanteilen, d.h. durch Leistungsabbau, realisiert werden. Mit der Einführung der SuE-Tabellen im TVL sind die Lücken in einzelnen Feldern wieder gewachsen.
Auch wenn die Personalkosten in der sozialen Arbeit den Hauptanteil der Kosten ausmachen, sind die diversen Sachkosten für die Aufrechterhaltung der Angebote der freien Träger zwingend zu berücksichtigen.
Die Liga der Wohlfahrtsverbände sieht ihre Aufgabe auch darin, die sozialen Leistungen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich zu erbringen, sowie Transparenz über die Mittelverwendung herzustellen.

Zur Absicherung einer krisensicheren Finanzierung der sozialen Arbeit bedarf es veränderter Verfahren, welche die Liga der Wohlfahrtsverbände in den folgenden sieben Punkten darlegt:
1. Unabhängig von der Finanzierungsart muss in dem Landes- bzw. den Bezirkshaushalten eine Refinanzierung der tarifgebundenen bzw. tarifanalogen Gehälter gesichert sein. Die tarifgerechte Bezahlung über Zuwendungen ist in der Landeshaushaltsordnung zu verankern.

2. Die Verfahren der Kostenträger müssen so geschaltet sein, dass die notwendigen Mittel an die freien Träger fristgerecht ausreicht werden. Komplizierte Haushaltsverfahren (mit hohen Abstimmungsbedarf unter den Verwaltungen) sind hierbei zu vermeiden. Die Dynamisierung der Personal- und Sachkosten ist einzuplanen. Das Besserstellungsverbot ist einheitlich sachgerecht anzuwenden. Die Hauptstadtzulage ist auch bei der Finanzierung der freien Träger umzusetzen. Im Rahmen einer Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung soll in der sozialen Arbeit als Standard die Festbetragsfinanzierung gewählt und eine zweijährige Laufzeit für soziale Angebote eingeführt werden.

3. In Einzelverhandlungen zu Entgelten sind Tarife oder tarifähnliche Bestimmungen (Bsp. AVR) der jeweiligen Anbieter bei Nachweis im Rahmen der Preisbildung als wirtschaftlich anzuerkennen.

4. Die Sachkosten sind wie die Personalkosten auskömmlich zu kalkulieren und zu finanzieren. Eine jährliche Anpassung zumindest in der Höhe der Inflationsrate ist entsprechend in den öffentlichen Haushalten einzuplanen.

5. Nur wenn Personal- und Sachkosten insgesamt auskömmlich sind, kann von einer krisenfesten Finanzierung ausgegangen werden. Deshalb müssen auch die Verwaltungsgemeinkosten in allen Verwaltungen Berlins als zuwendungsfähig anerkannt werden. Darüber hinaus befürwortet die LIGA die berlinweite Standardisierung der Verwaltungsgemeinkosten und fordert den Senat dazu auf, im Zuge der Entbürokratisierung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die entsprechenden Gemeinkosten als Pauschalen ausgereicht werden können.

6. Die sachgerechte Finanzierung von Sach- und Gemeinkosten darf nicht zu Lasten des Leistungsangebotes erfolgen. Wo in der Vergangenheit nachweislich Kostensteigerungen durch Leistungsabbau (i.d.R. Reduzierungen der Stellenumfänge) aufgefangen wurden, ist eine entsprechende Aufstockung der Zuwendungssummen vorzunehmen. Zudem muss in allen Feldern der sozialen Arbeit durch fachlich substanzielle Bedarfsplanungen der tatsächliche Bedarf (Stichwort: wachsende Stadt) festgestellt werden. Im Rahmen einer qualifizierten Sozialplanung werden dann in den entsprechenden Haushalten die finanziellen Ressourcen festgelegt und abgesichert. Sozialplanung muss wieder einen höheren Stellenwert in der Stadt einnehmen.

7. Zuwendungsvergaben der unterschiedlichen Verwaltungen des Landes Berlin müssen fachlich vereinheitlicht und standardisiert werden. Damit ist eine Offensive zur Entbürokratisierung im Zuwendungsrecht und im Zuwendungsverfahren zu verbinden. Klare und aufeinander abgestimmte Vorgaben und Verfahren tragen zu einem gemeinsam effizienteren Arbeiten bei.

Die LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege freut sich auf einen konstruktiven Austausch mit politisch Verantwortlichen unserer Stadt und der konkreten Umsetzung der 7 Punkte.

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Positionspapier der LIGA für den kommenden Doppelhaushalt

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