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Stellungnahme zu den Antworten der senasgiva zu: Kapitel 1180 Titel 68406 sowie Titel 68418

Berlin, 14.10.2025

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die LIGA Berlin nimmt Stellung zu den Antworten zum Haushaltsplanentwurf 2026/2027 vorgesehe-nen Etat der Abteilung „Frauen und Gleichstellung“ Titel 68406, der u.a. die Ansätze folgender Berei-che enthält:

  • Schutzunterkünfte und spezialisierte Beratungs-, Interventions- und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder
  • Umsetzung Maßnahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konventionund weist auf gravierende Folgen der geplanten Kürzungen hin.

Bereits 2018 hat sich das Land Berlin im Rahmen der Istanbul-Konvention verpflichtet, rund 960 Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitzustellen. Tatsächlich existieren der-zeit nur 507 Plätze. Schon jetzt müssen täglich Frauen abgewiesen werden, die akut Schutz suchen. Die geplanten Kürzungen würden die Situation weiter verschärfen und die Schutzinfrastruktur massiv schwächen.

1. Unverhältnismäßige Kürzungen trotz tariflicher Verpflichtungen

Die Senatsverwaltung gibt an, alle Projekte pauschal, um max. 2% pauschal gekürzt zu haben (siehe Antwort zu Frage 1, S. 561). Tatsächlich fallen die Kürzungen – aufgrund der angewandten Berechnungsmethode – deutlich höher aus, teils bis zu 7,52% wie anhand der konkreten Beispiele (s.S.2) dargestellt wird.

Als Grundlage wurde hier die Zuwendungshöhe Stand Juli 2025 herangezogen, nicht der tat-sächliche Bedarf für 2026. Nicht berücksichtigt wurden:
  • Zwischen Juli 2025 und Jahresende 2025 nachbesetzte Stellen
  • Mietsteigerungen für 2025/2026
  • Tariflich verpflichtende Stufenanstiege (Erfahrungsstufen) der Beschäftigten seit Juli 2025 und im Jahr 2026
  • Tarifsteigerungen im Jahr 2026

Diese Stufenanstiege sind fester Bestandteil der tariflichen Verpflichtung und daher tariflich zwingend vom Arbeitgeber zu vergüten.

Beispiele von Einrichtungen und Mitgliedsorganisationen der LIGA-Verbände

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Die Beispiele zeigen, dass die vorgesehenen Plansummen 2026 erhebliche Kürzungen für die Einrich- tungen bedeuten. Die daraus resultierenden Finanzierungslücken gefährden Personalstellen, Bera- tungsstunden und damit konkrete Schutzleistungen für Frauen und Kinder.

2. Die Rückflüsse der Ansätze sind keine Rechtfertigung zur Kürzung

Die Rückflüsse aus dem Haushaltsjahr 2024 im Titel 68406 in Höhe von rund 2.191.379,32 Euro (6,5%) sind kein Argument für Etatabsenkungen. Die Rückflüsse sind Teil einer Fehlbedarfsfinan-zierung und treten unabhängig von der Höhe des Etats auf.

Hintergrund: Der Zuwendungsgeber teilt dem Zuwendungsempfänger eine Summe mit, die beantragt werden kann. Insbesondere Personalwechsel führen immer wieder dazu, dass die Fördersumme nicht zu 100 Prozent – wie im Finanzierungsplan vorgesehen – von der Einrichtung ausgegeben werden kann und Restmittel am Jahresende an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt werden müssen. Insbe-sondere im Jahr 2025 durch Personalengpässe in der Senatsverwaltung verzögerten sich Prüfungen für Stellenbesetzungen erheblich, Bewerberinnen wandten sich häufig anderen Stellen zu. In einem Bereich, in dem ein hoher Fachkräftemangel besteht, blieben Positionen über Monate unbesetzt. Dar-aus resultierende Minderausgaben führen automatisch zu Rückflüssen, ohne dass der strukturelle Be-darf geringer wäre. Der Rücklauf spiegelt Verwaltungsabläufe, nicht einen geringeren Mittelbedarf!

3. Zusammenhang von Schutz, Beratung und ökonomischer Unabhängigkeit

Schutz vor Gewalt, Prävention und ökonomische Unabhängigkeit sind untrennbar verbunden. Frauenhausplätze allein reichen für langfristige Schutz-, Bewältigungs- und Empowerment-Prozesse nicht aus. Für von Gewalt betroffenen Frauen braucht es Beratungsstellen, um Wege in Arbeit und Bil-dung aufzuzeigen. Um hier Wirksamkeit zu erzeugen, braucht es den gezielten und bedarfsgerechten Zugang zu Projekten der beruflichen Beratung, (Weiter-)Bildung, Beschäftigung und Qualifizierung (Ti-tel 68418) als integraler Bestandteil einer nachhaltigen Gewaltschutzstrategie.

Die LIGA Berlin fordert,

  • den Etat des Titels 68406 auf 39.635.160 Euro anzuheben. Dies entspricht dem Etat von 2025 mit einer berücksichtigten Kostensteigerung von pauschal 2%. Dies entspricht einem Mehrbedarf für diesen Titel von +2.911.160 Euro.
  • Den Etat des Titel 68418 auf den Ursprungsansatz von 2025 zu setzen und damit den Titel um +808.000 Euro zu erhöhen

Dies entspricht einer Gesamtsumme von + 3.719.160 €

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ansprechpersonen:

Astrid Lück
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
LV Berlin e.V.
Referentin Familie, Frauen, Mädchen
030 860 01-230 / 0162 1330661
[E-Mail anzeigen]

Birgit Münchow
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V .
Fachreferentin Frauen, Gleichstellung, LSBTI*
030 25 38 92 13
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Sigrid Rosenbusch
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Fachreferat Arbeit, Europa, Frauen/Gewaltschutz
030 6 66 33-1050 / 0173-8915728
[E-Mail anzeigen]

Ina Zimmermann
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesi-sche Oberlausitz e. V. Leitung Arbeitsbereich Existenzsicherung und Integration
030 82097-250 / 0173 740 75 37
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