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Positionen des LIGA Fachausschusses Wohnungsnotfallhilfe vor der Wahl des Abgeordnetenhauses 2026

Berlin, 02.04.2026

Ressortübergreifende Gesamtstrategie entwickeln
Wohnungsnot sowie die Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit zählen zu den zentralen Herausforderungen der kommenden Legislatur. Angesichts der stetig wachsenden Zahl wohnungsloser Menschen in Berlin sind wirksame, nachhaltig finanzierte Maßnahmen zur Prävention, Unterbringung und Wohnraumversorgung nötig.
Der Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 bildet hierfür einen wichtigen politischen Handlungsrahmen. Entscheidend ist jetzt, diesen Rahmen durch eine verbindliche und ressortübergreifende Gesamtstrategie zu konkretisieren. Berlin braucht messbare Ziele, überprüfbare Indikatoren und eine regelmäßige Evaluation. Es gilt, die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen bereitzustellen und die Gesamtstrategie eng mit der Armutsprävention zu verzahnen.

Faire Wohnungs- und Mietenpolitik gestalten, Zugang zu Wohnraum erhalten
Der angespannte Berliner Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Immobilienpreisen schließt viele Menschen vom Zugang zu angemessenem Wohnraum aus. Deshalb braucht es eine sozial ausgerichtete Wohnungspolitik, die gezielt und verstärkt Wohnraum schafft und sichert, etwa durch gemeinwohlorientierten Neubau, sozialen Wohnungsbau, den Ankauf oder Rückkauf von Immobilien sowie die Verlängerung von Belegungsbindungen. Der geschützte Wohnungsmarkt muss ausgeweitet und durch berlinweit einheitliche, faire Vergaberegeln ergänzt werden. Gleichzeitig müssen Milieuschutz und Mieter:innenschutz gestärkt werden.

Haushalte mit Kindern sowie ältere, kranke oder besonders schutzbedürftige Menschen dürfen nicht ohne angemessenen Ersatzwohnraum zwangsgeräumt werden.

Wohnungsverlust verhindern
Wohnungsverlust zu verhindern, ist nicht nur eine soziale Verpflichtung, sondern auch aus ökonomischer Sicht deutlich sinnvoller als die nachträgliche Aufnahme betroffener Menschen in das Hilfesystem nach einer Räumung. Wir fordern daher den konsequenten Ausbau präventiver Prozesse zum Erhalt von Wohnraum. Hierzu gehören insbesondere die frühzeitige Einbindung der Sozialen Wohnhilfen, eine bessere Abstimmung auf gerichtliche Verfahren sowie verbindliche Strukturen, die ein rechtzeitiges Tätigwerden vor einer Räumung ermöglichen.

Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung umsetzen
Wohnen ist ein Menschenrecht. ASOG-Unterkünfte dürfen nur der kurzfristigen Überbrückung in Wohnungsnotfallsituationen dienen; wenn eine Unterbringung erforderlich ist, soll sie vorrangig in Wohnraum erfolgen. Solange dieser nicht zur Verfügung steht, muss die Unterbringung unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Sozialleistungsbezug gewährt werden. Angesichts der wachsenden Zahl wohnungsloser Familien mit minderjährigen Kindern muss die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung zügig, verbindlich und qualitätsorientiert umgesetzt werden. Erforderlich sind verbindliche Standards für ASOG-Unterkünfte, insbesondere sozialpädagogische Beratung, Barrierefreiheit, Gewaltschutz, der Schutz besonders vulnerabler Personengruppen sowie eine verbindliche Perspektive auf Vermittlung in Wohnraum.

Präventionsstrategie gegen Wohnraumverlust weiterentwickeln
Die persönlichen Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII sind das zentrale Instrument zur Verhinderung und Überwindung von Wohnraumverlust. Sie müssen sich an den tatsächlichen Bedarfen der Menschen in sozialen Notlagen orientieren und das erfordert eine Flexibilisierung der Leistungstypen sowie eine zielgruppenspezifische Anpassung. Damit jede leistungsberechtigte Person diese Hilfe wirklich erhält, fordern wir die Abschaffung der Begrenzung der Basiskorrektur im Planmengenverfahren bei den Hilfen gemäß §§ 67 ff. SGB XII, da diese eine restriktive Bewilligungspraxis begünstigt und dazu führt, dass die Zahl der bewilligten Maßnahmen trotz steigender Wohnungslosigkeit seit Jahren stagniert.

Gesundheitsversorgung für obdachlose Menschen verbessern
Die medizinische und psychiatrische Versorgung obdachloser und nicht krankenversicherter Menschen muss deutlich verbessert werden. Wir fordern die Finanzierung und Umsetzung des von der Landesgesundheitskonferenz beschlossenen Konzepts für ambulante Gesundheitszentren sowie den Ausbau und die verlässliche Refinanzierung psychiatrischer Versorgungsangebote für überwiegend auf der Straße lebende Menschen. Dies ist ein wesentlicher Baustein zur Überwindung von Obdachlosigkeit.

Freiwilligenkoordination in der Wohnungsnotfallhilfe stärken
Die Verstetigung des Modellprojekts zur Freiwilligenkoordination in der Wohnungsnotfallhilfe im Landeshaushalt ist ein deutliches Signal für ihren Erfolg. Nun gilt es, die Implementierung professioneller Freiwilligenkoordination flächendeckend auf die ASOG-Unterkünfte in Berlin auszuweiten, um die erfolgreiche Praxis berlinweit zu sichern. Die Musterkonzeption der Gesamtstädtischen Unterbringung sollte dafür klare Mindeststandards zur Freiwilligenkoordination festlegen und eine gesicherte Finanzierung gewährleisten. Nur so kann freiwilliges Engagement als tragende Säule der Unterstützung wohnungsloser Menschen langfristig gestärkt und zukunftssicher im Hilfesystem verankert werden.

Niedrigschwellige Hilfen stärken und gesamtstädtisch absichern
Wohnungslosentagesstätten sind zentrale, ganzjährig geöffnete Anlaufstellen der Wohnungsnotfallhilfe und sie erfüllen einen gesamtstädtischen Auftrag. Wir fordern daher eine landesweite Steuerung und Finanzierung entweder über die auftragsweise Bewirtschaftung oder durch die Übernahme in das Integrierte Sozialprogramm (ISP) des Landes Berlin, um eine bedarfsgerechte, transparente und verlässliche Versorgung sicherzustellen. Benötigt werden zudem eine regelmäßige landesweite Bedarfserfassung, einheitliche Qualitätsstandards sowie eine verbindliche Einbindung der Einrichtungen in Weiterentwicklungsprozesse.

Ansprechperson:

Nina Tsonkidis, Vorsitzende des LAG FA Wohnungsnotfallhilfe
Referentin für Armutsbekämpfung, Wohnungslosenhilfe und Soziale Dienste
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V.
Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin
Tel.: 030/ 82097-190
Mail: [E-Mail anzeigen]

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Positionpapier Fachauschuss Wohnungsnotfallhilfe 2026

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