Berlin, 03.09.2026
Migrationsgesellschaft gestalten – Migration und Antidiskriminierung als Querschnittsthemen
Berlin ist eine Einwanderungsmetropole: Mehr als 40 Prozent der Berliner Bevölkerung haben eine Migrationsgeschichte, fünf Prozent sind in den letzten drei Jahren nach Berlin geflüchtet. Diese Realität muss sich in Organisationen und Unternehmen widerspiegeln – sowohl in der Personalstruktur als auch in ihren Angeboten und Dienstleistungen.
Migration und Antidiskriminierung sind keine Randthemen. Sie betreffen alle Fachbereiche und müssen deshalb systematisch in der Organisations- und Personalentwicklung verankert werden. Gezielte Maßnahmen sind nötig, um Diversität aktiv zu fördern.
Gleichzeitig braucht es starke zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die Diskriminierung, unter anderem antimuslimischem Rassismus und Antisemitismus, entgegenwirken. Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung müssen gezielt unterstützt werden.
Stärkung der sozialen Infrastruktur flächendeckend im Landeshaushalt sicherstellen.
- Die bestehenden Angebote der Migrationssozialarbeit (MSD) müssen flächendeckend in allen Bezirken ausgebaut werden. Um eine verlässliche Grundversorgung zu gewährleisten, sollten in jedem Bezirk dauerhaft mindestens zwei Stellen für die Migrationssozialarbeit finanziert werden. Es sollte beobachtet werden, welche Zielgruppen zukünftig in bundesgeförderten Beratungsangeboten beraten werden können und wie sich darauf aufbauend die landesgeförderten Beratungsangebote ausbauen lassen.
- Die bundesgeförderten Programme „Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer“ (MBE), „Jugendmigrationsdienste“ (JMD) und die Asylverfahrensberatung (AVB) leisten seit vielen Jahren eine sehr erfolgreiche Arbeit. Wir fordern die zukünftig regierenden Parteien und ihre Abgeordneten auf, sich für den Erhalt dieser Bundesprogramme einzusetzen, um dieses wichtige und erfolgreiche Angebot langfristig zu sichern. Dabei muss das Land durch eine Kofinanzierung der MBE und AVB eine nachhaltige Beteiligung an den Bundesprogrammen gewährleisten.
- Das Angebot der landesfinanzierten unabhängigen Migrationsrechts- und Flüchtlingsberatung durch die Träger der freien Wohlfahrtspflege muss erhalten bleiben und in eine dauerhafte Finanzierungsstruktur übergehen. Um die Beratung langfristig zu etablieren, muss ein fester Haushaltsposten für die Beratung eingeräumt und die Projektfinanzierung beendet werden. Kürzungen bei Beratungsangeboten des Bundes in diesem Bereich müssen einbezogen und ein Ausbau der landesfinanzierten unabhängigen Migrationsrechts- und Flüchtlingsberatung vorangetrieben werden.
- Eine sehr große Zuwanderungsgruppe in Berlin bilden die EU-Bürger*innen. Viele von ihnen leben in prekären Verhältnissen und sind von Obdachlosigkeit betroffen. Die bestehenden niedrigschwelligen Beratungsangebote unterstützen die Ratsuchenden bei der Existenzsicherung und Entwicklung einer dauerhaften Perspektive. Die Projekte werden aus EU-, Bundes- und Landesmitteln gefördert und sind weder ausfinanziert noch langfristig angelegt. Das Land Berlin muss sich dafür einsetzen, dass die EU- bzw. bundesfinanzierten Projekte fortgeführt werden und die Kofinanzierung der Projekte sichergestellt wird. Darüber hinaus ist eine Verbesserung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen dringend umzusetzen, um die Angebote der Wohnungslosenhilfe mit den Migrationsangeboten stärker zu verzahnen. Eine dauerhafte Absicherung der Projekte an der Schnittstelle Migration/Wohnungslosenhilfe ist dringend notwendig. Die Refinanzierung von Personal- und Sachkosten muss dabei verbessert werden.
Der Zugang zu Sozialleistungen nach dem SGB II, XII sowie zum Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Kindergeld dient der Absicherung des Existenzminimums und muss bei vorliegender Leistungsberechtigung von staatlicher Seite gewährleistet sein. EU-Bürger*innen wird trotz vorliegender Leistungsansprüche der Zugang zum Sozialsicherungssystem nicht in allen Behörden gewährt. Geflüchtete Menschen – darunter häufig Personen mit chronischen Erkrankungen sowie Familien mit minderjährigen Kindern – die über eine Grenzübertrittsbescheinigung (GüB) oder Passeinzugsbescheinigung (PeB) oder Duldung als Identitätsnachweis verfügen, erhalten bei den Sozialämtern der Bezirke häufig nur eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG. Bei europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Zweifeln sollte Berlin die landesrechtlichen Spielräume nutzen und insbesondere Leistungskürzungen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten nicht umsetzen bzw. begrenzen. Die Erreichbarkeit von Sozialämtern muss berlinweit sichergestellt sein. Die Standesämter sollten rechtliche Spielräume bei der Ausstellung von Geburtsurkunden und Namensgebung konsequent nutzen. Berlin soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialämter, die Wohnungsämter, die Familienkasse und die Elterngeldstellen ihrer Verantwortung für die rechtmäßige Erbringung von Leistungen nachkommen und einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Menschen jenseits ihrer Herkunft gewährleisten. Berlin sollte sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass die Dolmetsch-Hotline flächendeckend an allen Berliner Standorten der BA zur Verfügung steht. Der Gleichbehandlungsanspruch für EU-Bürger*innen sollte in vollem Umfang auch bei Antragstellung und Vorsprache verwirklicht werden. Daraus ergibt sich, dass Menschen ihren Antrag ggf. in der Herkunftssprache stellen können. Dafür sollte Berlin prüfen, ob die Modellprojekte zum Audio- und Videodolmetschen auf weitere Behörden ausgeweitet werden können.
Unterstützungsstrukturen für junge Schutzsuchende ausbauen und Integration fördern
- Junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte benötigen besonderen Schutz. Das beinhaltet besseres Schnittstellenmanagement, insbesondere für Care-Leaver, konsequente Nutzung des Handlungsspielraums bei bedarfsbezogener Anwendung des §41 SGB VIII durch die Jugendämter, Unterbringung von jungen Erwachsenen im jugendgerechten Wohnen und die Verstetigung und Weiterentwicklung der Pilotprojekte. Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete dürfen auch nach Errichtung des neuen GEAS-Ankunftszentrums in Tegel nicht in Erwachsenenunterkünften untergebracht werden. Sie sollten weiterhin in Jugendhilfeeinrichtungen und Clearingstellen angehört, ihre Bedarfe erkannt und nach den Standards der Jugendhilfe unterstützt werden.
- Vulnerablen geflüchteten Menschen (u. a. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen) muss das Recht auf Leistungen ohne Einschränkungen gewährt werden. Die für vulnerable Menschen notwendigen Zugänge zu medizinischen, Teilhabe- und Pflegeleistungen müssen durch ein sensibles Verfahren zur Identifizierung behinderungsspezifischer Schutz- und Unterstützungsbedarfe systematisch ermittelt und durch rechtliche Regelungen sichergestellt werden.
- Im Rahmen des Inlandsscreenings ist sicherzustellen, dass neu ankommende Menschen im GEAS-Ankunftszentrum jederzeit Informationen in einer ihnen verständlichen Form oder Sprache erhalten. Die Verständigung im Rahmen der Vulnerabilitätsprüfung findet erforderlichenfalls durch Hinzuziehen geeigneter Dolmetschender statt. Zur Sicherstellung der sprachlichen Verständigung bei medizinischen und psychotherapeutischen Untersuchungen und Behandlungen ist mindestens eine mündliche Übersetzung durch ausgebildete Dolmetschende sicherzustellen. Darüber hinaus sollte Berlin gegenüber dem Bund weiterhin für die gesetzliche Verankerung eines Anspruchs auf die Finanzierung professioneller Sprachmittlung im SGB V einstehen
- Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und der EU-Freizügigkeit findet (Arbeits-) Migration regulär statt. Auf dem Berliner Arbeitsmarkt lässt sich ein starker Anstieg der Anzahl der Beschäftigten aus EU-Ländern verzeichnen. Gleichzeitig zeigt sich vor allem bei den Beschäftigten aus Ländern der EU-Osterweiterung, dass sie verstärkt in prekären Beschäftigungsverhältnissen und im Niedriglohnsektor (Ausübung von Helfer*innentätigkeiten) tätig sind. Eine Aufstockung mit Bürgergeld ist oft eine Folge daraus.
- (Neu-) Zugewanderten sollte der Zugang zum 1. Arbeitsmarkt ermöglicht werden, was mit gezielten Maßnahmen zur Erschließung des Fachkräftepotenzials von EU-Bürger*innen befördert werden sollte.
- Junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sind gegenüber Gleichaltrigen häufiger von sozialer Benachteiligung betroffen, was sich unmittelbar auf ihre Bildungsleistungen auswirkt. Sie verlassen die Regelschule häufiger ohne qualifizierten Abschluss..Vorhandene Angeobore der Oberstufenzentren und Berufsschulen wie z.B. Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) müssen an die konkreten Bedarfe der Zielgruppe angepasst werden. .
- Der Zugang zum Regelschulsystem für Kinder und Jugendliche von Asyl-Antragstellenden muss, spätestens zwei Monate nach Antragstellung, unter Berücksichtigung der Schulferien, verpflichtend sichergestellt werden – unabhängig von Wohnverpflichtungen oder dem Stand des Verfahrens. Der „Leitfaden zur Integration von Neu Zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Schule“ muss konsequent umgesetzt werden.
- Ein Zugang zu Integrations- und Deutschkursen auch für Personengruppen, die nicht unter den § 44 AufenthG fallen sowie für vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, Jugendliche u.a. muss sichergestellt werden. Sprache ist eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
- 2019 wurden vom Senat die Leitlinien gegen Wohnungslosigkeit verabschiedet. Danach sollen die EU-Bürger*innen Zugang zu einer Unterbringung nach ASOG erhalten. Einige Bezirke verweigern jedoch weiterhin EU-Bürger*innen die Unterbringung und verweisen auf die Angebote der Kältehilfe. Die Leitlinien müssen umgehend und umfassend umgesetzt werden. Sie sollen auch in die Leistungs- und Qualitätsbeschreibung im Zuge eines Aufbaus des Portfolios der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU und GStU light) Berücksichtigung finden. Die Unterbringung von EU-Bürger*innen nach dem ASOG ist keine Sozialleistung, sondern eine Leistung zum Schutz der Wohnungslosen bzw. der Menschenwürde. Wohnen ist ein Menschenrecht!
Dezentrale Unterbringung gewährleisten
- Die Unterbringung geflüchteter Menschen soll in den Bezirken und dezentral in Wohnungen gewährleistet werden. Das Recht auf Privatsphäre ist zu wahren und Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sollen in den sozialen Wohnraum integriert werden. Für diese Menschen muss die Anmietung einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein ermöglicht werden, dabei müssen aufenthaltsrechtliche Hürden überwunden werden. Die Aufenthaltszeit in Gemeinschaftsunterkünften soll auf das notwendige Minimum reduziert werden. Besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen sollen möglichst direkt in Wohnungen und zumindest in Unterkünften mit entsprechendem Fachpersonal untergebracht werden.
Ausschreibungspraxis im Rahmen der Vergabe von Unterkünften für geflüchtete Menschen im Land Berlin verbessern
- Die aktuelle Ausschreibepraxis von Unterkünften für geflüchtete Menschen sollte neu überdacht werden. Das Ziel muss eine qualitätsorientierte Unterbringung der Bewohner*innen und faire Entlohnung der Mitarbeiter*innen sein. Nur durch verbesserte Ausschreibungen kann eine verbesserte Qualität der Unterbringung sichergestellt und verhindert werden, dass gute Betreiber und ihre Angebote aus dem Markt verdrängt und bereits erreichte Standards erhalten bleiben. Die LIGA steht hier als Partnerin auf Augenhöhe in der Weiterentwicklung verbesserter Ausschreibebedingungen zur Verfügung.
Keine Nachtabschiebung und keine Abschiebung in Länder mit unsicherer Sicherheits- und Menschenrechtslage
- Berlin muss sich an geltendes Bundesrecht halten, wonach Nachtabschiebungen aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen werden. Die Trennung von Familienangehörigen und nahen Angehörigen im Rahmen von Abschiebungen muss verhindert werden. Vor dem Hintergrund der Bedrohung in Ländern mit unsicherer Sicherheits- und Menschenrechtslage müssen Abschiebungen in diese Länder sofort ausgesetzt werden. Landesrechtliche Spielräume für Abschiebestopps sollten genutzt werden. Den geduldeten Menschen muss eine sichere Bleibeperspektive ermöglicht werden.
Arbeit der Landesbeiräte zukünftig sichern und weiterentwickeln
- Die Arbeit der Beiräte im Land Berlin (u. a. Beirat für Migration; Landespartizipationsbeirat) muss auch in der kommenden Legislaturperiode fortgeführt werden. Die Zusammensetzung, die Häufigkeit und die Gestaltung der Tagesordnung müssen unter Einbindung der Mitglieder der Kommission ausgewertet und strukturell weiterentwickelt werden. Umsetzungsempfehlungen der Kommission müssen zeitnah entschieden werden.







