Berlin, 01.09.2026
Die Jugendberufshilfe nach §§ 13.2 und 13.3 SGB VIII ermöglicht Bildungserfolge, Arbeitsmarktfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Eine unzureichende Finanzierung in den Berliner Bezirken gefährdet diese Erfolge zunehmend.
Politik und freie Wohlfahrt müssen jetzt gemeinsam handeln, um die Jugendberufshilfe zu sichern! Nur so lassen sich gesetzliche Vorgaben erfüllen, Anschlussperspektiven für junge Menschen sichern, Infrastruktur erhalten und Folgekosten reduzieren.
Jugendberufshilfe steht unter Druck
Die Angebote der Jugendberufshilfe nach §§ 13.2 und 13.3 SGB VIII richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit. Berlin verfügt über eine vielfältige Trägerlandschaft, die in diesem Bereich seit vielen Jahren passgenaue Bildungs- und Unterstützungsangebote für derzeit rund 2.000 junge Menschen bereitstellt.
Aktuell können immer mehr Berliner Bezirke die Finanzierung der Jugendberufshilfe nicht mehr im benötigten Umfang gewährleisten. Junge Menschen bekommen dadurch nicht die Hilfen, die sie brauchen. Übergänge werden verhindert, teilweise sind bestehende Ausbildungsverträge und Wohnunterbringungen gefährdet.
Jugendberufshilfe bietet langfristig wirkende, niedrigschwellige und individuell passende Unterstützungsangebote, wie z. B. tagesstrukturierende Maßnahmen, sozialpädagogische Begleitung und kleine Lerngruppen. Sie verbessert unmittelbar die Lebenslage benachteiligter junger Menschen, etwa durch Abbau von Bildungsängsten, Aufbau von Selbstbewusstsein sowie Erwerb von Qualifikationen.
Angebotsformen der Jugendberufshilfe nach §§ 13.2 und 13.3 SGB VIII
- In der Berufsorientierung entdecken junge Menschen ihre Interessen, Wünsche und Kompetenzen. Sie können ihren Schulabschluss nachholen oder verbessern und lernen die Anforderungen der Arbeitswelt kennen.
- Die Berufsvorbereitung unterstützt junge Menschen bei der Berufswahl und bei der Aufnahme einer Ausbildung.
- Die Berufsausbildung wird sozialpädagogisch begleitet. Neben der Qualifikation für den Arbeitsmarkt spielt die Persönlichkeitsentwicklung eine wichtige Rolle.
- In sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen werden die jungen Menschen an eine selbstständige Lebensweise herangeführt.
- Rechtslage:
- Infrastrukturverlust:
Angebotsabbau durch mangelnde Finanzierung: Die seit vielen Jahren erfolgreichen Angebote der Jugendberufshilfe, die durch freie Träger erbracht werden, können nur durch adäquate Finanzierung auch künftig zur Verfügung gestellt werden. Je mehr Bezirke Haushaltsstopps im Bereich Jugendberufshilfe verhängen, desto mehr Angebote der Jugendberufshilfe werden abgebaut, weil Träger auf andere Angebote und Bereiche ausweichen oder ganz schließen müssen.
Diese Abwärtsspirale des drohenden Infrastrukturverlustes muss jetzt durchbrochen werden!
- Auswirkungen auf die jungen Menschen:
- Gesellschaftliche Auswirkungen:
Zentrale Punkte für eine starke Jugendberufshilfe
Jugendberufshilfe als Teil der Jugendberufsagentur stärken: Sichern Sie die Jugendberufshilfe als eine tragende Säule der Jugendberufsagentur. Nur so kann das erfolgreiche und politisch gewollte Modell eines rechtskreisübergreifenden Zusammenwirkens fortgeführt werden.
100%ige Basiskorrektur für die Jugendberufshilfe: Kehren Sie im kommenden Haushalt zurück zu einer Basiskorrektur in Höhe von 100 % für Angebote der Jugendberufshilfe nach §§ 13.2 und 13.3 SGB VIII. So können die Bezirke bestehende Angebote sichern und bedarfsgerecht ausbauen.
Monitoring der Belegungszahlen: Etablieren Sie ein regelmäßiges, transparentes Monitoring der Belegungszahlen je Bezirk inklusive Auswertung und Kontextualisierung (z.B. Bevölkerungsprognose, erfasste Bedarfe, abgelehnte Hilfen), um die Entwicklung der Jugendberufshilfe in den Bezirken gut nachvollziehen zu können. (1)
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten: Die aktuelle Finanzierungslogik stößt an ihre Grenzen. Prüfen Sie daher andere mögliche Finanzierungswege, wie z.B.
- Modellprojekte unter Einbindung von Akteuren aus der Wirtschaft, (2)
- Ressortübergreifende (Clearing-)Ansätze an der Schnittstelle Jugendberufshilfe nach SGB VIII und berufliche Rehabilitation nach SGB IX, (3)
- Stärkung der Wohnangebote nach § 13.3 SGB VIII in Verbindung mit § 13.2 SGB VIII durch ein Landesprogramm, (4) um die Bezirke zu entlasten.
- Vernetzung Jugendberufshilfe und Schule: Insbesondere im Kontext des 11. Pflichtschuljahres und der passgenauen Versorgung weiterhin schwer erreichbarer junger Menschen kann die Jugendberufshilfe eine wertvolle, bedarfsgerechte Ergänzung sein. Die Akteure an dieser Schnittstelle müssen – auch im Sinne des Leitbildes für die Kooperation Jugendhilfe und Schule (5) – deutlich besser vernetzt werden. (6)
Sichern Sie gemeinsam mit uns die Jugendberufshilfe nach §§ 13.2 und 13.3 SGB VIII. Dazu braucht es jetzt eine verlässliche Finanzierung und eine gute Zusammenarbeit aller Akteure im Sinne der jungen Menschen. Jugendberufshilfe wirkt! Sie ist eine Investition in ihre Zukunft und in unsere Stadt!
Als LIGA der freien Wohlfahrtspflege bieten wir unsere Expertise an und stehen für Austausch, Information und gemeinsame Formate gerne zur Verfügung.
1 vgl. Beschluss des LJHA „Schnittstelle Schule-Jugendberufshilfe im Kontext des 11. Pflichtschuljahres“ vom 15.4.2026
2 vgl. 5. Berliner Fachaustausch Jugendberufshilfe vom 6.5.2026
3 vgl. 4. Berliner Fachaustausch Jugendberufshilfe vom 3.12.2025
4 Die Stärkung der Wohnangebote nach § 13.3 SGB VIII in Verbindung mit § 13.2 SGB VIII ist auch Teil der effizienten Sozialausgabensteuerung des Landes Berlin.
5 Leitbild für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule, online verfügbar unter: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/ganz-taegiges-lernen/ganztagsschulen/leitbild.pdf
6 vgl. Beschluss des LJHA „Schnittstelle Schule-Jugendberufshilfe im Kontext des 11. Pflichtschuljahres“ vom 15.4.2026







