Berlin, 19.06.2026
Der LIGA Fachausschuss Existenzsicherung und Armutsbekämpfung unter Mitwirkung des Verbandes für Arbeit, Bildung und Integration Berlin/Brandenburg (VABI) und der LAG Schuldner- und Insolvenzberatung (LAGSIB) sowie der Berliner Arbeitsgemeinschaft der Allgemeinen (Unabhängigen) Sozialberatungsstellen (BAGA[U]SB) positioniert sich mit Blick auf die Wahl zum Abgeordnetenhaus 2026 sowie die folgende Legislaturperiode und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Sozialpolitik wie folgt:
GEGEN ARMUT UND SOZIALE AUSGRENZUNG
1.- Immer mehr Menschen und Personengruppen (insbesondere auch ältere Menschen, Familien /Kinder) sind armutsgefährdet. Wir fordern die Berliner Politik auf, eine klare, messbare Reduzierung von Armut als politisches Ziel festzuschreiben und dieses ressortübergreifend in der Regierungsarbeit zu verankern. Benötigt wird eine Landesstrategie gegen Armut und soziale Ausgrenzung, die präventive Hilfen stärkt, niedrigschwellige Angebote absichert und gemeinsam mit den Jobcentern tragfähige Brücken hin zu Stabilisierung, Qualifizierung, Beschäftigung und Reintegration schafft. Eine solche Strategie muss eng mit der Berliner Landesstrategie zur Prävention von Kinder- und Familienarmut sowie einer Strategie zur Überwindung bzw. Reduzierung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit verzahnt werden. Für deren Umsetzung braucht es messbare Indikatoren, die im Rahmen der Integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung (IASB) zu erfassen sind. Zur Messung der Wirkung von Faktoren, die prekäre Lebenssituationen beeinflussen, fordern wir eine transparente und regelmäßige Darstellung von Kennzahlen, auch aus den Berliner Jobcentern.
Erforderlich ist in diesem Kontext ein verbindlicher landesweiter Austausch mit Jobcentern, Bezirken, Wohlfahrtsverbänden und weiteren relevanten Akteuren, um strukturell bedingte soziale Folgen frühzeitig zu erkennen, Versorgungslücken zu schließen und einem weiteren Anstieg von Armut und Wohnungslosigkeit in der Hauptstadt wirksam entgegenzusteuern.
2.- Die Erreichbarkeit von Ämtern und Behörden stellt ein immer größeres Problem dar. Berlin braucht eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Sozial-, Wohnungsämter und Wohngeldstellen, damit diese ihre gesetzlichen Aufgaben verlässlich erfüllen können. Angesichts steigender Fallzahlen, wachsender Komplexität und massiver Bearbeitungsrückstände ist eine nachhaltige Aufstockung von Personalstellen sowie eine auskömmliche Finanzierung zwingend erforderlich. Nur so können existenzsichernde Leistungen rechtzeitig gewährt und eine Verschärfung sozialer Notlagen wirksam begrenzt werden. Zur Entlastung der Strukturen und personellen Ressourcen der Sozialämter ist es überfällig, deren Digitalisierung schnellstmöglich voranzutreiben.
3.- Darüber hinaus sollen die Berliner Bezirke und die Politik gegenüber den Jobcentern darauf hinwirken, dass (neben einer benutzerfreundlicheren Handhabung digitaler Zugänge) analoge Zugänge zu Leistungen aufrechterhalten werden. Insbesondere müssen die Möglichkeiten der postalischen Kommunikation sowie der analogen Antragstellung bestehen bleiben. Persönliche Beratungen und Vorsprachen im Jobcenter müssen stets möglich sein. Niemand soll sanktioniert werden, weil er Benachrichtigungen in einer App nicht öffnen, deswegen Termine nicht wahrnehmen oder Mitwirkungen nicht erfüllen kann – was jedoch durch gescheiterte Zwei-Faktor-Authentifizierung oder Verlust eines Endgeräts vorkommen kann. Zugleich fordern wir, Scan-Terminals in den Eingangsbereichen aller Berliner Jobcenter zu erhalten, auszubauen und personell zu begleiten – ausdrücklich auch für Kund:innen, die noch nicht in jobcenter.digital oder der Jobcenter App registriert sind.
Darüber hinaus sind digitale oder anderweitig geeignete Zugänge für Beratungsstellen wie A(U)SB oder SIB zu schaffen. Good-Practice-Modelle wie das Ombudsmodell des Jobcenters Spandau in Kooperation mit der AUSB Spandau sollten hinsichtlich der Übertragbarkeit für alle Jobcenter geprüft werden.
4.- Die Liga der Wohlfahrtsverbände sieht mit großer Sorge auf die beschlossenen Änderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die ab 1. Juli 2026 in Kraft tretenden Reformen enthalten unter anderem schärfere Vorgaben zu Unterkunftskosten und Kostensenkungspflichten. Diese Neuregelungen bergen das Risiko, Menschen in Armut strukturell zu benachteiligen und in existenzielle Notlagen zu bringen. Gerade in Berlin, wo der Wohnungsmarkt seit Jahren extrem angespannt ist, besteht die Gefahr, dass Menschen mit komplexen Problemlagen schneller aus dem Leistungsbezug gedrängt oder existenziell destabilisiert werden. Die Folge wäre ein steigender Druck auf niedrigschwellige Hilfen wie Sozialberatung, Kleiderkammern, Suppenküchen/Essensangebote und wohnungsbezogene Unterstützungsstrukturen. Diese Hilfen dürfen politische Fehlsteuerungen nicht auffangen müssen, sondern brauchen selbst verlässliche Rahmenbedingungen.
Wir fordern den Senat und die Bezirke dringend auf, alle möglichen Handlungsoptionen auszuschöpfen, um zu erwartende Härten aus der SGB-II-Novellierung abzufedern. Vollsanktionen mit Entzug der Kosten der Unterkunft sollen - wenn überhaupt - keinesfalls bei Familien mit minderjährigen Kindern sowie bei Menschen mit bekannten psychosozialen Belastungen oder gesundheitlichen Einschränkungen umgesetzt werden.
Die oben genannten Probleme werden wegen der seit Januar 2026 in Berlin geltenden Fassung der AV-Wohnen noch verschärft. Da die AV-Wohnen die realen Neuanmietungspreise nicht widerspiegelt, werden Leistungsbeziehende kaum noch Chancen auf Mietverträge haben und weiterhin jahrelang in teuren Wohnungslosenunterkünften verbleiben. Ebenfalls werden bei Kostensenkungsverfahren die ggf. zu zahlenden Eigenanteile zu weiterer Verarmung und Wohnungsverlusten führen. Die AV-Wohnen ist dringend an die realen Kosten des verfügbaren Wohnraums in Berlin anzupassen.
5.- Viele Menschen wissen nicht um ihre sozialrechtlichen Ansprüche oder können diese nicht durchsetzen/sind damit überfordert. Nicht zuletzt im Kontext des erschwerten Zugangs zu Ämtern und Behörden sowie der Einführung von jobcenter.digital und der Jobcenter App verzeichnet die Allgemeine Unabhängige Sozialberatung (AUSB) seit Jahren einen starken Anstieg von Beratungsanfragen und berichtet über eine zunehmende Komplexität der Fälle. Diese Entwicklung ist mit der typischen Personalausstattung von einer bis drei Teilzeitstellen vieler AUSB-Standorte nicht mehr zu bewältigen. Wir fordern daher, die AUSB auszubauen und die personelle Ausstattung der AUSB als (Erst-) Anlaufstellen bei sozialen Problemen („Hausarztpraxis“ des Sozialbereiches) an den tatsächlichen Bedarf in den jeweiligen Bezirken unter stärkerer Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und der sozialen Problemlagen anzupassen. Die AUSB braucht eine, über die Kalenderjahre hinausgehende, Planungssicherheit, da der aktuelle Status Quo zur Abwanderung erfahrener Fachkräfte beiträgt.
6.- Für die Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) ist eine Absicherung und Zentralisierung der Finanzierung im Rahmen einer bedarfsgerechten Zuwendung erforderlich. Die heutige Abrechnung nach KLR-Stückpreisen pro Beratungsgespräch ist übermäßig komplex und fachlich ungeeignet – mit Qualitätsverlusten und zusätzlichem Druck auf Fachkräfte. Wir fordern daher die Abschaffung des KLR-Stückpreises und eine Umstellung auf eine stabile, bedarfsgerechte Zuwendungsfinanzierung.
7.- Berlin braucht eine bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung der sozialen Infrastruktur und der arbeitsmarktpolitischen Programme. Für von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene sowie junge Menschen müssen Zugänge zu Arbeit, Bildung, Sprachförderung und Qualifizierung nachhaltig gewährt werden. Es bedarf insbesondere einer Stabilisierung der Förderungen der Sozialen Betriebe mit ihrem vermittlungsorientierten Ansatz und des Berliner Jobcoachings.
8.- Gleichstellung ist ein zentraler Bestandteil guter Arbeit. Arbeitsmarktpolitische Angebote für Frauen müssen bedarfsgerecht weiterentwickelt, mit Kinderbetreuungsangeboten verknüpft, bedarfsgerecht finanziert und strukturell verankert werden.
9.- Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein erhebliches Armuts- und Ausgrenzungsrisiko für Frauen: und ihre Kinder und muss deshalb Bestandteil einer wirksamen Landesstrategie gegen Armut und soziale Ausgrenzung sein.
Berlin muss die Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Landes-Gewalthilfegesetzes so ausgestalten, dass Prävention, Beratung, Schutz, Übergangswohnen sowie Nachsorge als umfassendes Hilfesystem verlässlich finanziell abgesichert und am tatsächlichen Hilfebedarf orientiert ausgebaut werden. Die Liga der Wohlfahrtsverbände ist auf Basis einer partnerschaftlichen Kommunikation als fachlich erfahrenes und verlässliches Gegenüber frühzeitig und verbindlich in die Ausgestaltung und Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes in Berlin einzubeziehen. Der Ausbau der Gewalthilfe muss ausschließlich durch anerkannte, gemeinnützige Träger erfolgen. Diese sollen im sozialen Hilfesystem verankert sein und über nachgewiesene fachliche Erfahrung in sozialer Beratung und Begleitung vulnerabler Gruppen verfügen.
10.- Die Schnittstelle zwischen den Justizvollzugsanstalten und den sozialstaatlichen Hilfesystemen – insbesondere der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach SGB XII sowie der Eingliederungshilfe nach SGB IX – muss deutlich gestärkt werden, um Entlassungen in die Obdachlosigkeit wirksam zu verhindern. Zuwendungsfinanzierte Angebote des Übergangsmanagements im Vollzug sind auszubauen und bedarfsgerecht auszustatten. Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung müssen verlässlich eine Nachbetreuung über den Entlassungstag hinaus sicherstellen. Strukturelle Hürden, die eine Vermittlung aus der Haft in die HzÜ oder die Eingliederungshilfe erschweren oder verhindern, sind systematisch abzubauen – beispielsweise durch die aufsuchende Durchführung von Hilfebedarfsermittlungen in den Haftanstalten frühzeitig vor der Entlassung.







