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Positionen des LIGA-Fachausschusses Existenzsicherung und Armutsbekämpfung zu Energiearmut in Berlin

Berlin, 14.07.2022

Die steigenden Energiepreise lassen die Lebenshaltungskosten der Berlinerinnen und Berliner in bislang unbekannte Höhen schnellen. Geldsorgen und Existenzängste belasten nicht nur Menschen mit geringem Einkommen, sie treffen diese aber am härtesten. Um eine drohende Armutsspirale zu verhindern, muss das Land Berlin jetzt handeln und die auf Landesebene verfügbaren Maßnahmen konsequent einsetzen sowie auf Bundesebene schnelle und wirksame Veränderungen einfordern.

Der durchschnittliche Gaspreis für einen Privathaushalt beträgt aktuell 13,26 Cent pro Kilowattstunde (Stand April 2022) und damit mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr (6,47 Cent pro Kilowattstunde) . Viele Berlinerinnen und Berliner stehen vor großen Problemen, die erhöhten Abschlagszahlungen und die bevorstehenden Nachzahlungsaufforderungen zu begleichen. Die dramatisch steigenden Lebenshaltungskosten wie etwa für Strom, Miete und Lebensmittel zehren die finanziellen Rücklagen vieler Berliner Haushalte zusätzlich auf. Nachdem die Corona-Pandemie bereits die soziale Ungleichheit verstärkt hat, droht dem Land Berlin nun eine Armutsspirale von unbekanntem Ausmaß. Das Versprechen der aktuellen Landesregierung, das Leben für alle Berlinerinnen und Berliner besser zu machen und Armut zu verhindern, gilt es jetzt einzulösen.

Das Land Berlin darf nicht länger auf Vergleichswerte aus dem Jahr 2019 abstellen, um die Höhe angemessener Heizkosten zu bestimmen. Die AV Wohnung muss an die realen Preisentwicklungen angepasst werden – jetzt!
Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden für Sozialleistungsbeziehende in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit diese angemessen sind (§ 22 SGB II, § 35 SGB XII). Bis zu welcher Höhe Wohnkosten als angemessen gelten, legt das Land Berlin in der sogenannten AV Wohnen fest (lang: Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII). Die Angemessenheitsgrenzen für Heizkosten bestimmt das Land Berlin nach dem Bundesweiten Heizspiegel von co2online gGmbH. Der aktuell geltende Heizspiegel 2021 stellt auf das Abrechnungsjahr 2020 ab und weist sinkende Kosten für alle Energieträger auf. Das Land Berlin hat erkannt, dass die „Energiepreise derzeit auf ein Rekordhoch gestiegen“ sind (Zitat AV Wohnen) und der bundesweite Heizspiegel dieser Entwicklung nicht gerecht wird. Aus diesem Grund hat das Land Berlin zum Jahreswechsel auf eine Anpassung der Grenzwerte verzichtet. Die Motivation ist richtig, die Maßnahme greift aber zu kurz: Die Rechtsprechung fordert von den Sozialleistungsträgern, die Angemessenheitsgrenzen nach einem schlüssigen Konzept zu berechnen. Ein schlüssiges Konzept muss aktuell sein und bei erheblichen Änderungen auf seinen Aktualisierungsbedarf geprüft werden.  Die aktuell explorierenden Gaspreise sind eine erhebliche Änderung und erfordern die sofortige Anpassung der Angemessenheitsgrenzen an aktuelle Vergleichswerte.

Menschen in besonderen Notlagen benötigen schnelle und unbürokratische Hilfe, um vor Energieschulden und -sperren effektiv geschützt zu werden. Vorausschauende Sozialpolitik bedeutet jedoch, das Entstehen von Notlagen zu vermeiden und für gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Berlinerinnen und Berliner zu sorgen.
Das Land Berlin will einen Hilfsfonds Energie einrichten, um Menschen in besonderen Notlagen vor hohen Energieschulden und drohenden Energiesperren zu schützen. Klar ist, Menschen in Notlagen benötigen Hilfe – und zwar schnell, unkompliziert und auskömmlich. Der Hilfsfonds muss deswegen mit genügend Mitteln ausgestattet werden und unbürokratisch zugänglich sein. Besonders vulnerabel im Kontext steigender Gaspreise sind Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen und kranke Menschen, da sie häufig einen höheren Heizbedarf haben und Heizeinsparungen oder gar Gassperren für sie unmittelbar gesundheitliche Risiken bedeuten. Unterstützung benötigen ebenso Menschen, die bislang keine Sozialleistungen bezogen, aber an der Schwelle zur Armutsbetroffenheit standen und jetzt aufgrund der steigenden Energiepreise ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzieren können. Klar ist aber auch: Härtefallhilfen sind weder Ersatz für eine adäquate Regelversorgung noch für eine präventive Sozialpolitik. Staatliches und politisches Handeln darf keine Härtefälle produzieren, sondern muss diesen vorbeugen und sie verhindern. Ausreichend verfügbarer und preiswerter Wohnraum gehört zu den zentralen Entlastungen, die es braucht, damit sich nicht nur Top-Verdienerinnen und Top-Verdiener ein Leben in Berlin leisten können. Energetische Sanierungen von Wohngebäuden müssen sozialökologisch gestaltet werden und sich in niedrigeren Heizkosten, aber nicht in höheren Mieten niederschlagen.

Die Beratungs- und Hilfsangebote der Freien Wohlfahrtspflege können die strukturellen Ursachen von Armut und Ausgrenzung nicht aufheben, sind aber für viele hilfesuchende Menschen in Berlin die erste und wichtigste Anlaufstelle. Als unverzichtbare Partner der öffentlichen Daseinsvorsorge muss die Arbeit freier gemeinnütziger Träger finanziell abgesichert und bedarfsgerecht gestärkt werden.
Die explodierenden Energie- und Lebenshaltungskosten konfrontieren zunehmend mehr Menschen aller Einkommensgruppen mit Geldsorgen. Damit erhöht sich auch der Bedarf nach qualifizierten Beratungs- und Hilfsangeboten, die freie und gemeinnützige Träger in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern leisten. Die allgemeine unabhängige Sozialberatung bietet in den Berliner Bezirken eine niedrigschwellige erste Anlaufstelle für Menschen in sozialen Notlagen. Die Anfragen der Ratsuchenden sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und betreffen zunehmend finanzielle Problemlagen.  Finanzielle Problemlagen führen häufig zu Überschuldung mit fatalen materiellen und psychosozialen Folgen für die Betroffenen und deren Angehörige. In dieser Situation bieten soziale Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen mit ihrem spezialisierten und ganzheitlichen Beratungsangebot die erforderliche Hilfe an.
Die Einrichtungen und Dienste freier und gemeinnütziger Träger haben in der Corona-Pandemie bereits unter Beweis gestellt, dass sie den Berlinerinnen und Berlinern in Krisenzeiten zur Seite stehen und anders als viele öffentliche Stellen nicht ihre Türen verschließen. Um die aktuelle Krise der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten zu bewältigen, sind die Hilfsangebote der Freien Wohlfahrtspflege unverzichtbar. Beratungsstrukturen zu stärken, darf kein leeres Versprechen des Koalitionsvertrags sein, sondern muss sich in einer auskömmlichen und verlässlichen Finanzierung für freie Träger umsetzen. Die Finanzierung muss den steigenden Lohn-, Miet- und Betriebskosten dynamisch Rechnung tragen, die zunehmende Komplexität der Beratungsarbeit berücksichtigen und die qualifizierte Arbeit und das hohe Engagement der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anerkennen und dauerhaft absichern.

Eine existenzsichernde Grundsicherung kann nur auf Bundesebene beschlossen werden. Das Land Berlin soll sich auf Bundesebene einsetzen für
• eine armutsfeste und dynamische Neuberechnung des Regelsatzes, wobei zu prüfen ist, inwieweit sämtliche Energiekosten außerhalb der Regelsatzpauschale analog der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) übernommen werden können
• Übernahme der erhöhten Stromabschläge für Haushaltsenergie als Mehrbedarfe/sonstige Kosten in den jeweiligen Leistungssystemen
• Anerkennung erhöhter Stromkosten sowie Nachforderungen für Haushaltsenergie als einmaliger besonderer sozialrechtlicher Bedarf für leistungsbeziehende und nichtleistungsbeziehende Personen im SGB II sowie für Berechtigte nach SGB XII und AsylbLG
• Einführung eines Gas- und Stromsperrenmoratoriums
• effektive Entlastungspakete für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen, die aufgrund der steigenden Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder davon bedroht sind

Ansprechpartnerin
Claudia Niemeyer
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) e.V.
Referentin für Existenzsicherung und Gemeinwesenorientierung                        
E-Mail: niemeyer.c@dwbo.de
Telefon: 030 82097- 211 / 0162 202 7631

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LIGA Berlin FA Existenzsicherung Stelllungnahme Energiearmut

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