Präventionsstrategie gegen Wohnraumverlust
Die persönlichen Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII sind das wirksamste Instrument zur Verhinderung und Beseitigung von Wohnraumverlust. Sie gilt es zu stärken, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und auszubauen.
Wir fordern die Beendigung des Basiskorrekturverfahrens bei den Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII und eine Erhöhung des Haushaltstitels um zunächst 10 Millionen Euro.
Weiterhin sollten sich Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII zukünftig stärker an den Bedarfen der Menschen in sozialen Notlagen anstelle des starren Systems der Leistungstypen orientieren.
Menschen mit Kindern, mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen, mit Fluchthintergrund, LSBTIQ*- und haftentlassene Menschen sind einige Zielgruppen, deren Bedarfen bislang nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Flexibilität in der Betreuung und eine Option zur Nachbetreuung nach Abschluss der Hilfe ist wichtig. Die Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII können in schwierigen Lebenslagen nach Kenntnisgrundsatz des Trägers der Sozialhilfe sofort einsetzen. Sie sind Leithilfe!
Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung
Wohnen ist ein Menschenrecht. ASOG-Unterkünfte dienen als kurzfristige Überbrückung in Wohnungsnotfallsituationen und sollen keine Dauerlösung für von Wohnungsnot betroffene Menschen sein. Wenn eine Unterbringung nötig wird, soll diese vorrangig in Wohnraum erfolgen. Solange dieser (noch) nicht zur Verfügung steht, ist die Unterbringung unabhängig von der Herkunft der Menschen zu gewährleisten.
Die Einführung einer zentralen, nach Qualitätsstandards orientierten Steuerung der Unterbringung ermöglicht eine bedarfsorientierte und menschenwürdige Unterbringung. Die Standards für ASOG-Unterkünfte müssen verbessert werden, wie z.B. das Vorhalten von sozialpädagogischer Beratung und barrierefreien Angeboten.
Neue Angebote und niedrigschwellige Notversorgung
Das bereits bestehende Hilfesystem sollte mit neuen Ansätzen gut verknüpft und evaluiert
werden. Partizipation als wesentliches Element der Teilhabe muss in alle Angebote integriert werden.
Der Housing First Ansatz muss ins Hilfesystem eingebunden werden. Für Save Places müssen gute Konzepte mit sozialarbeiterischen Angeboten entwickelt werden. Die 24/7- Einrichtungen müssen abgesichert und die ganzjährig geöffneten Notübernachtungen finanziell und personell besser ausgestattet werden. Dies, verbunden mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ordnungsbehördliche Unterbringung aller wohnungslos auf der Straße lebenden Menschen, würde auch das System der Kältehilfe erheblich entlasten.
Die Wohnungslosentagesstätten müssen als Teil der gesamtstädtischen Versorgungsstruktur ebenfalls ausreichend finanziert und mit guten Standards ausgestattet werden. Die Barrieren in der Gesundheitsversorgung von wohnungslosen Menschen müssen dringend beseitigt und eine gesundheitliche Versorgung muss ressortübergreifend sichergestellt sein. Das Recht auf Gesundheit gilt für alle Menschen!
Abschließend möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Grundvoraussetzung für die Beendigung der Wohnungslosigkeit bis 2030 die Schaffung ausreichend bezahlbaren Wohnraums ist und das bestehende System der Wohnungsnotfallhilfe nur durch konsequente Umsetzung der vorhandenen Leitlinien optimiert werden kann.
Berlin, 23.02.2023
Kontakt LIGA Fachausschuss Wohnungsnotfallhilfe:
Ina Zimmermann
Referentin für Armutsbekämpfung, Wohnungslosenhilfe und Soziale Dienste
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
Zimmermann.i@dwbo.de
Tel.: 030 / 82097 190
Die Fußnoten entnehmen Sie bitte der PDF-Datei zum Download.