Solidarisches Handeln in schwierigen Zeiten
Seit Januar 2022 erreichen immer mehr unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMG) das Land Berlin. Sie kommen insbesondere aus Afghanistan, Syrien, Türkei, Nordirak und den afrikanischen Ländern. Aktuell werden täglich rund 10 junge Menschen in der Stadt registriert.
Die freie Jugendhilfe steht vor einer so nie dagewesenen Herausforderung; es werden dringend Plätze im Regelsystem der Jugendhilfe benötigt, um die ankommenden Kinder und Jugendlichen unterzubringen. Jedoch haben der Fachkräftemangel, die Corona-Pandemie, die Wohnungsknappheit und die langjährigen Fluchtfolgen bereits jetzt eine Überlastung der Strukturen und der Fachkräfte in der gesamten Jugendhilfe zur Folge. Manche Träger sehen sich aufgrund von Personalmangel bereits gezwungen, Plätze oder sogar ganze Angebote temporär ruhen zu lassen.
Der LIGA-Fachausschuss Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz bekennt sich zur Notwendigkeit, im Rahmen des Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, um gemeinsam mit der öffentlichen Seite einen Platzausbau für unbegleitete minderjährige Geflüchtete zu ermöglichen. Der gemeinsame Trägergipfel am 13. Januar 2023 gab dazu einen ersten Impuls. Jedoch dürfen die Fehler aus den Jahren 2015/16 nicht wiederholt werden.
Der Ausbau muss nicht nur schnell geschehen, um eine angemessene Betreuung der jungen Menschen auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen kurzfristig sicherzustellen. Der nachhaltige Platzausbau und die Unterbringung in Angeboten, die in vollem Umfang die Standards der Rahmenleistungsbeschreibungen (RLB) erfüllen, müssen dabei die Hauptziele bleiben.
Für die Versorgung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten stehen im Regelsystem der freien Jugendhilfe aus unterschiedlichen Gründen (z.B. angespannter Wohnungsmarkt, Fachkräftemangel, hohe Zuzugszahlen von Geflüchteten, allgemeine Preissteigerungen) nicht ausreichend Plätze bereit. Wir unterstützen daher den krisenbedingten temporären Ausbau von sogenannten „Brückenangeboten“ für UMG ab dem 16. Lebensjahr und beteiligen uns an verbindlichen Regelungen, diese zu ermöglichen und innerhalb von zwei bis maximal drei Jahren in Angebote zu überführen, die den RLB entsprechen.