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Offener Brief: Jugendfördergesetz in Koalitionsvertrag

Offener Brief vom 12.10.2016

Sehr geehrte Frau Jarasch, sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrter Herr Lederer, sehr geehrter Herr Wesener,

Berlin wächst und wird jünger. Seit 2011 hat sich die Zahl junger Menschen zwischen 6 und 27 Jahren um 32.000 erhöht, bis 2030 werden weitere 51.000 junge Menschen . dazukommen. Dann leben 773.000 Kinder und Jugendliche in unserer Stadt, 12% mehr als noch 2011.

Jeder junge Mensch hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Anspruch auf „Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit". Dazu gehören vor allem Angebote der offenen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit. Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit stellen zentrale Freiräume für junge Menschen dar, egal ob sie neu in der Stadt sind oder schon lange hier leben. Kinder und Jugendliche brauchen Lebensräume außerhalb von Elternhaus und Familie, frei von den formalen Bildungsanforderungen in Schule und Ausbildung. Sie brauchen Räume, die sie selbstbestimmt nutzen, gestalten und eigenverantwortlich organisieren können und in denen sie sich und ihre Persönlichkeit frei entfalten können. Hier können Sie sich selbst erproben, demokratische Aushandlungsprozesse mit anderen er leben und ihre Welt selbst gestalte. Offene Jugendarbeit, außerschulische kulturelle Bildung und Jugendverbandsarbeit leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zu Bildung, Integration und Demokratie.

Die Förderung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in Berlin hat sich seit 2011 von 81,92 Mio. EUR auf 79,48 Mio. EUR im Jahr 2015 reduziert. Vor allem die Förderung der Angebote durch die Berliner Bezirke ist in den vergangenen Jahren deutlich geringer geworden. Verantwortlich dafür sind sowohl politische Schwerpunktsetzungen als auch ein Finanzierungsmodell, das mehr oder weniger automatisch zu einer jährlich sinkenden Förderung von Angeboten der Jugendarbeit führt. Die Förderung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit berücksichtigt damit weder die zunehmende Zahl von Kindern und Jugendlichen in unserer Stadt noch Tarif- (12,3% von 2011 zu 2015) und Preissteigerungen (5,4%).

Um Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit auf Landes- wie auf Bezirksebene bedarfsgerecht zu finanzieren, bedarf es einer neuen Fördersystematik. Wir bitten Sie daher, in die Koalitionsvereinbarung aufzunehmen , dass in dieser Legislaturperiode ein
Jugendfördergesetz entwickelt und beschlossen werden soll, dass eine auskömmliche Förderung von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ermöglicht. Eine gute Basis dafür stellt das durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Auftrag gegebene Gutachten „Jugendarbeit in Berlin stärken - gesetzliche Standards und eine bessere Finanzierung" dar. Die im Gutachten vorgeschlagene Fixierung von Standards verhindert die weitere „Abwärtsspirale" bei der Finanzierung der Angebote durch die Bezirke. Gleichzeitig ermöglicht die im Gutachten vorgeschlagene Aufstellung von
Jugendförderplänen auf Landes- und Bezirksebene eine transparente politische Schwerpunktsetzung sowie eine bessere Wahrnehmung der Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe durch die Landesebene. Ein ergänzendes Verbandsklagerecht, wie es ebenfalls im Gutachten vorgeschlagen wird, eröffnet die Möglichkeit, die Einhaltung der objektiv­ rechtlichen Verpflichtung der Förderung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit überprüfen zu lassen und damit gleichsam abzusichern.

Wir bitten Sie, in der vor uns liegenden Legislaturperiode die Basis für eine sichere und bedarfsgerechte Finanzierung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu schaffen. Die Erarbeitung eines entsprechenden Jugendfördergesetzes sollte Teil einer
Koalitionsverei nbarung sein, die auf zentrale Herausforderungen in unserer Stadt reagiert und Impulse zu einer zukunftsfähigen Entwicklung unserer Stadt gibt.

Mit freundlichem Gruß

Prof. Dr. Ulrike Kostka
Diözesancaritasdirektorin
LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin

Marcel Hoyer
Vorsitzender Landesjugendring Berlin

Christoph Happel
Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Berlin

Kontakt:

LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin
c/o Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Residenzstr. 90
13409 Berlin
Tel.: 030/666 33 - 1013
E-Mail: liga-berlin@caritas­ berlin.de

Landesjugendring Berlin Obentrautstr. 57
10963 Berlin
Tel.: 030/81886100
E-Mail: info@ljrberlin.de

Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung
Obentrautstr. 57
10963 Berlin
Tel.: 030-296 687 66
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