Berlin, 06. Juni 2018
1. Bedarfsgerechter Ausbau der Ausbildungszahlen
Ziel: Verdopplung der Ausbildungszahlen
- a.) Darstellung und Bewerbung der Bildungswege insbesondere auch mit Bezug auf die generalistische Pflegeausbildung (Praktikumsplätze, Schulbesuche u.ä.)
- b.) Ausbildungsbefähigung und Nachqualifikation von Schülern ohne MSA (für 3- und 4- jährige Ausbildung)
- c.) Anrechnung von Berufserfahrung zu Verkürzung der Ausbildung auf 2 Jahre entsprechend §7 AltPflG, Erweiterung der Förderung von Querein-steigern (WeGe AU u.ä.)
- d.) Abschluss einer Ausbildungsvergütungsvereinbarung gem. § 82 aSGB XI für die ambulante Pflege und Vorgabe einer Mindestausbildungsvergütung mit der Zielstellung eines allgemeinverbindlichen Ausbildungstarifvertrages, der mit bestehenden Tarifgefügen vereinbar sein soll
- e.) Festlegung Verhältnis Praxisanleiterinnen/Azubi (LaGeSo anweisen, das Verhältnis 1:3 zu akzeptieren gem. LPA-B schluss vom 22.5.2015)
- f.) Anerkennung „Hauptamtliche Praxisanleiter“ LaGeSo anweisen, PAL auch in Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, Ausbildungskoordinatoren und Teilzeitanleiter, PAL bis zur vollen Höhe ihrer Arbeitszeit zur Begleitung der Auszubildenden freistellen [entsprechend der Zahl der Auszubilden- den im (Gesamt )Unternehmen]
- g.) Krankenkassen zahlen angemessenen Zuschuss zur Praxisanleitung an Pflegeeinrichtungen. Vollständig r Ausgleich aller Praxisanleitertage durch die Krankenkassen in der häuslichen Krankenpflege nach SGB V
- h.) Erfassung und Auswertung offener/nicht besetzter Ausbildungsstellen und der Ausbildungsabbrecher und Auffangprogramm für Ausbildungsabbrecher (Begleitung und Möglichkeiten einer „Stufenausbildung“ mit anerkannten Zwischenabschlüssen
- i.) Leistungen der Auszubildenden können gemäß ihres jeweiligen Ausbil- dungsstandes erbracht und durch den Pflegedienst abgerechnet werden. Das ist als Teil der Ausbildung und der Übernahme von Verantwortung zu selbstständigem Arbeiten anzuerkennen.
- j.) Krankenkassen finanzieren die in der ambulanten Pflege nicht über § 82 a SGB XI gedeckten Ausbildungskosten des Bereichs SGB V
- k.) Ausbau der Pflegeschulen Antragsverfahren zur Erweiterung und Neu-gründung von Pflegeschulen vereinfachen und Verfahrens- bzw. Über-gangslösung zur Anerkennung von Lehrkräften (Überprüfung der Voraus- setzungen), um die Anzahl zu steigern
Ziel: Umsetzung Pflegeberufereformgesetz in Berlin
- a.) Sofortige Beteiligung der und Abstimmung mit den LIGA-Verbänden bei der rechtlichen und finanziellen Umsetzung; Angebote von Musterkooperationsverträgen für die Ausbildungsträger, Programm zur Unterstützung bei der Bildung von Ausbildungsverbünden.
- b.) Übernahme der organisatorischen Aufgaben im Rahmen des Angebotes von Ausbildungsplätzen
- c.) Abstimmung der Refinanzierung (ambulant und stationär) der Wert- schöpfungspauschale für ausbildende Pflegeeinrichtungen
- d.) Anpassung WTG & WTG PersonalVO (Ausdifferenzierung der Berufe, Abbildung Pf BRefG, Qualifikationen)
- e.) Durchführung von Modellprojekten (z.B. nach FSJ Pflegehelferqualifi- kation) und Überführung in die Praxis (1,5 Jahre an OSZ)
2. Bessere Vergütung
- a.) Ortsübliche Arbeitsvergütung gemäß §72 und 75 SGB XI – die Liga führt einen Fachtag zur ortsüblichen Arbeitsvergütung im Jahr 2018 durch und lädt alle Beteiligten ein.
- b.) Vereinbarung eines monatlichen Zuschusses zur Fachkraftqualifizierung und Sicherung des Familieneinkommens
- c.) Pflegetarifvertrag nach Realisierung eines Ausbildungstarifvertrages an- streben
3. Gute Arbeit: Gesundheitsmanagement und Familienfreundlichkeit
- a.) Vorstellung von Modellprojekten und Maßnahmen zur regelhaften Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung für Pflegeeinrichtungen in Berlin, die über das Präventionsgesetz finanziert werden.
- b.) Langfristige Dienstplanmodelle auf Praktikabilität prüfen, Best Practice Modelle vorstellen
- c.) Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Personalführung, Unternehmenskultur eines Wohlfahrtsunternehmens, Entwicklung von Führungskompetenzen und Mitarbeiterbindung
- d.) Einsatz von Leasingkräften im Rahmenvertrag begrenzen und Refinanzierung im akzetablen Umfang sicherstellen
4. Flankierende Maßnahmen
- Risiko der Pflegebedürftigen begrenzen, Bundesratsinitiative zur Dynami- sierung der Sachleistungsbeträge §§ 43 und 36 SGB XI in Höhe der aufgrund PSG I-III gestiegenen Kosten für die allgemeine Pflege und aufgrund der Ausbildungsumlage für die generalistische Pflegeausbildung