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Notwendige Handlungsschritte aus Sicht der LIGA-Verbände zur Umsetzung des Berliner Paktes für die Pflege

Berlin, 06. Juni 2018

1. Bedarfsgerechter Ausbau der Ausbildungszahlen
    Ziel: Verdopplung der Ausbildungszahlen


  •   a.) Darstellung und Bewerbung der Bildungswege insbesondere auch mit Bezug auf die generalistische Pflegeausbildung (Praktikumsplätze, Schulbesuche u.ä.)
     
  • b.) Ausbildungsbefähigung und Nachqualifikation von Schülern ohne MSA (für 3- und 4- jährige Ausbildung)
     
  • c.) Anrechnung von Berufserfahrung zu  Verkürzung der Ausbildung auf 2 Jahre entsprechend §7 AltPflG, Erweiterung der Förderung von Querein-steigern (WeGe  AU u.ä.)
     
  • d.) Abschluss einer Ausbildungsvergütungsvereinbarung gem. § 82 aSGB XI für die ambulante Pflege und Vorgabe einer Mindestausbildungsvergütung mit der Zielstellung eines allgemeinverbindlichen Ausbildungstarifvertrages, der mit bestehenden Tarifgefügen vereinbar sein soll
     
  • e.) Festlegung Verhältnis Praxisanleiterinnen/Azubi (LaGeSo anweisen, das Verhältnis 1:3 zu akzeptieren gem. LPA-B schluss vom 22.5.2015)
     
  • f.) Anerkennung „Hauptamtliche Praxisanleiter“ LaGeSo anweisen, PAL auch in Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, Ausbildungskoordinatoren und Teilzeitanleiter,  PAL bis zur vollen Höhe ihrer Arbeitszeit zur Begleitung der Auszubildenden freistellen [entsprechend der Zahl der Auszubilden- den im (Gesamt )Unternehmen]
     
  • g.) Krankenkassen zahlen angemessenen Zuschuss zur Praxisanleitung an Pflegeeinrichtungen.  Vollständig  r Ausgleich aller Praxisanleitertage durch die Krankenkassen in der häuslichen Krankenpflege nach SGB V
     
  • h.) Erfassung und Auswertung offener/nicht besetzter Ausbildungsstellen und der Ausbildungsabbrecher und Auffangprogramm für Ausbildungsabbrecher (Begleitung und Möglichkeiten einer „Stufenausbildung“ mit anerkannten Zwischenabschlüssen
     
  • i.) Leistungen der Auszubildenden können gemäß ihres jeweiligen Ausbil- dungsstandes erbracht und durch den Pflegedienst abgerechnet werden. Das ist als Teil der Ausbildung und der Übernahme von Verantwortung zu selbstständigem Arbeiten anzuerkennen.
     
  • j.) Krankenkassen finanzieren die in der ambulanten Pflege nicht über § 82 a SGB XI gedeckten Ausbildungskosten des Bereichs SGB V
     
  • k.) Ausbau der Pflegeschulen Antragsverfahren zur Erweiterung und Neu-gründung von Pflegeschulen vereinfachen und Verfahrens- bzw. Über-gangslösung zur Anerkennung von Lehrkräften (Überprüfung der Voraus- setzungen), um die Anzahl zu steigern

Ziel: Umsetzung Pflegeberufereformgesetz in Berlin

  • a.) Sofortige Beteiligung der und Abstimmung mit den LIGA-Verbänden bei der rechtlichen und finanziellen Umsetzung; Angebote von Musterkooperationsverträgen für die Ausbildungsträger, Programm zur Unterstützung bei der Bildung von Ausbildungsverbünden.
     
  • b.) Übernahme der organisatorischen Aufgaben im Rahmen des Angebotes von Ausbildungsplätzen
     
  • c.) Abstimmung der Refinanzierung (ambulant und stationär) der Wert- schöpfungspauschale für ausbildende Pflegeeinrichtungen
     
  • d.) Anpassung WTG & WTG PersonalVO (Ausdifferenzierung der Berufe, Abbildung Pf BRefG, Qualifikationen)
     
  • e.) Durchführung von Modellprojekten (z.B. nach FSJ Pflegehelferqualifi- kation) und Überführung  in die Praxis (1,5 Jahre an OSZ)

2. Bessere Vergütung

  • a.) Ortsübliche Arbeitsvergütung gemäß §72 und 75 SGB XI – die Liga führt einen Fachtag zur ortsüblichen Arbeitsvergütung im Jahr 2018 durch und lädt alle Beteiligten ein.
     
  • b.) Vereinbarung eines monatlichen Zuschusses zur Fachkraftqualifizierung und Sicherung des Familieneinkommens
     
  • c.) Pflegetarifvertrag nach Realisierung eines Ausbildungstarifvertrages an- streben

3. Gute Arbeit: Gesundheitsmanagement und Familienfreundlichkeit

  • a.) Vorstellung von Modellprojekten und Maßnahmen zur regelhaften Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung für Pflegeeinrichtungen in Berlin, die über das Präventionsgesetz finanziert werden.
     
  • b.) Langfristige Dienstplanmodelle auf Praktikabilität prüfen, Best Practice Modelle vorstellen
     
  • c.) Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Personalführung, Unternehmenskultur eines Wohlfahrtsunternehmens, Entwicklung von Führungskompetenzen und Mitarbeiterbindung
     
  • d.) Einsatz von Leasingkräften im Rahmenvertrag begrenzen und Refinanzierung im akzetablen Umfang sicherstellen

4. Flankierende Maßnahmen

  • Risiko der Pflegebedürftigen begrenzen, Bundesratsinitiative zur Dynami- sierung der Sachleistungsbeträge §§ 43 und 36 SGB XI in Höhe der aufgrund PSG I-III gestiegenen Kosten für die allgemeine Pflege und aufgrund der Ausbildungsumlage für die generalistische Pflegeausbildung

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Stellungnahme der Berliner Wohlfahrtsverbände LIGA_Notwendige Handlungsschritte zur Umsetzung des Berliner Paktes für die Pflege.pdf

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