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Land Berlin vergibt Erbbaurechte für Einfamilienhausgrundstücke an soziale Träger

Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Berlin hat den Verkauf landeseigener Liegenschaften deshalb seit Langem gestoppt und vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Auf diesem Wege soll nun auf zahlreichen unbebauten und bislang ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücke eine neue, gemeinwohlorientierte Nutzung durch soziale Träger realisiert werden. Für insgesamt rund 40 landeseigene Einfamilienhausgrundstücke wurde eine grundsätzliche Eignung bestätigt. Weitere Grundstücke werden geprüft. Die Erbbaurechtsverträge werden i.d.R. für die Dauer von 90 Jahren geschlossen.

Auf Initiative von Senator Sebastian Scheel wurden, gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege (LIGA Berlin), den zuständigen Fachverwaltungen und in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), landeseigene Einfamilienhausgrundstücke einer Eignungsprüfung unterzogen und durch den für die Liegenschafts-Clusterung des Landes Berlin zuständigen Portfolioausschuss einvernehmlich beschlossen.

Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Soziale Träger haben es am angespannten Grundstücksmarkt besonders schwer, bezahlbare Grundstücke beispielsweise für betreutes Wohnen zu finden. Ich freue mich, dass es nun gelungen ist, gemeinsam eine Lücke in der optimalen Ausnutzung von Landesgrundstücken zu schließen und auch sehr kleine Landesgrundstücke gemeinwohlorientiert zu nutzen. Wir starten in Kürze die ersten Pilotprojekte.“

Dr. Gabriele Schlimper, Federführung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (LIGA Berlin): „Menschen, die Hilfe benötigen, wie z.B. obdachlose Menschen oder Menschen mit Behinderungen, werden durch soziale Organisationen unterstützt. Das geschieht oft in betreuten Wohnformen in sogenanntem Trägerwohnraum. Es wird immer schwieriger, dafür Wohnungen zu finden. Die sozialen Organisationen haben schon lange darauf hingewiesen und begrüßen es deshalb außerordentlich, dass das Land Berlin nun Grundstücke dafür zur Verfügung stellt. So können soziale Organisationen Einrichtungen bauen, in denen Menschen gut unterstützt und betreut werden. Das macht ein soziales Berlin aus.“

Voraussichtlich im Februar 2021 startet für die ersten zehn Pilotgrundstücke ein Interessenbekundungsverfahren. Entscheidend sind die Qualität des Konzeptes und die Einordnung des Projektes in den Sozialraum. Zudem muss die Finanzierung nachgewiesen und ein Zeitplan vorgelegt werden. Die Pilotgrundstücke liegen größtenteils in Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf. Sie haben in der Regel eine Fläche von unter 1.000qm und sind nicht für die Errichtung von Schulen, Kitas, bezahlbaren Wohnungen (Geschosswohnungsbau) oder anderen Landesbedarfen geeignet.

Am 14. Dezember hat sich ein Fachbeirat konstituiert, dem Vertreter und Vertreterinnen der LIGA-Verbände, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Vertreterinnen aus den Bezirken angehören. Der Fachbeirat wird die Interessenbekundungen bewerten und eine Empfehlung an die zuständige Fachverwaltung aussprechen. Der Träger, der konzeptionell und wirtschaftlich für das jeweilige Grundstück geeignet ist, erhält ein Erbbaurecht.

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Land Berlin vergibt Erbbaurechte für Einfamilienhaus- grundstücke an soziale Träger

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