Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Berlin hat den Verkauf landeseigener Liegenschaften deshalb seit Langem gestoppt und vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Auf diesem Wege soll nun auf zahlreichen unbebauten und bislang ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücke eine neue, gemeinwohlorientierte Nutzung durch soziale Träger realisiert werden. Für insgesamt rund 40 landeseigene Einfamilienhausgrundstücke wurde eine grundsätzliche Eignung bestätigt. Weitere Grundstücke werden geprüft. Die Erbbaurechtsverträge werden i.d.R. für die Dauer von 90 Jahren geschlossen.