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Kosten der Trägerwohnung bei Hilfen gem. §§ 67 ff SGB XII

1. Ausgangssituation

Ein wesentliches Instrument zur Überwindung besonderer Sozialer Schwierigkeiten im Sinne der §§ 67 ff SGB XII ist das Vorhalten sogenannter Trägerwohnungen für den wohnungslosen anspruchsberechtigten Personenkreis. Aufgrund der aktuellen Wohnungssituation1 haben wohnungslose Men-schen ohne Übergang in Trägerwohnungen keinen realistischen Zugang mehr zum Berliner Woh-nungsmarkt. Durch die Mietpreisentwicklung ist die Refinanzierung der Wohnraumbereitstellung durch die Träger der Wohnungslosenhilfe nicht mehr möglich.

Die bisherige Verortung der Trägerwohnungen ist in den Regelungen zu den ambulanten Leistungs-typen Betreutes Einzelwohnen (BEW), Wohnraumerhalt und Wohnraumerlangung (WuW) und Be-treutes Gruppenwohnen (BGW) zu finden.

Formale, qualitative und quantitative Wohnraum-Anforderungen erhöhten sich während der letzten zwei Jahrzehnte nachweislich. Daraus resultierende Anpassungen der Leistungsvereinbarungen blieben allerdings aus.

In 2014 stellte sich Herr Staatssekretär Dirk Gerstle dieser Diskussion zur Konkretisierung von Wohnraumversorgung und damit verbundener Kosten. Dies bot Anlass, das Thema mittels einer repräsen-tativen Datenerhebung zu analysieren.

2. Daten zu Bestand und Kosten der Wohnraumvorhaltung

Eine ligaweite Datenerhebung, die im August/September 2014 mit einer Beteiligung von 28 Trägern durchgeführt wurde, lieferte folgende Erkenntnisse:

  • 1.607 Wohnungen wurden/werden durch die beteiligten Träger bereitgestellt
  • 96 % der Wohnungen sind durch die Träger angemietet
  • die ermittelten durchschnittlichen Kosten für jede Trägerwohnung betragen täglich ca. 2,87 EUR
  • die Kosten setzen sich aus Personalkosten (Wohnungsverwaltung, Wohnungsakquise) sowie zusätzlichen Sachkosten (Instandhaltung, Mietausfall) zusammen.

Das verdichtete Datenmaterial steht revisionssicher zur Verfügung und kann anonymisiert im Rah-men der weiteren Diskussion vorgestellt werden.

3. Perspektiven für die Leistungen gem. §§ 67 ff SGB XII

Um auch zukünftig die Leistungen vereinbarungsgemäß sicherstellen zu können, ist es erforderlich, die aufgezeigte Finanzierungslücke, nach Verständigung über die Kostenbestandteile und Klärung möglicher Verständnisfragen, in angemessener Form zu schließen.

Nachfolgend werden mögliche Anpassungsvarianten dargestellt, die Grundlage für einen ergebnisorientierten und zügigen Beschlussprozess sein können:

  • Variante 1: Einführung einer Grundpauschale in 2016 bei Vorhaltung von Trägerwohnungen und anschließend pauschale Steigerung gemäß TV-L Berlin und des Lebenshaltungskosten-Warenkorbs
  • Variante 2: Einführung eines ambulanten Moduls „Trägerwohnung“
  • Variante 3: Option aus Sicht des Landes Berlin?

Die Ligaverbände sehen einer Stellungnahme des Landes Berlin zu Ende Oktober 2015 dankend entgegen und stehen gern für den konstruktiven Dialog zur Entwicklung eines tragfähigen Beschlusses zu den „Kosten der Wohnungsvorhaltung für das Jahr 2016“ zur Verfügung.

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Kosten der Trägerwohnung bei Hilfen gem. §§ 67 ff SGB XII

Kosten der Trägerwohnung bei Hilfen gem. §§ 67 ff SGB XII

Stand: 01.10.2015

Größe: 0.08 MB

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