1. Ausgangssituation
Ein wesentliches Instrument zur Überwindung besonderer Sozialer Schwierigkeiten im Sinne der §§ 67 ff SGB XII ist das Vorhalten sogenannter Trägerwohnungen für den wohnungslosen anspruchsberechtigten Personenkreis. Aufgrund der aktuellen Wohnungssituation1 haben wohnungslose Men-schen ohne Übergang in Trägerwohnungen keinen realistischen Zugang mehr zum Berliner Woh-nungsmarkt. Durch die Mietpreisentwicklung ist die Refinanzierung der Wohnraumbereitstellung durch die Träger der Wohnungslosenhilfe nicht mehr möglich.