Berlin vergibt Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Auf diesem Wege soll auf zahlreichen unbebauten oder ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue und gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden. Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich ausschließlich an gemeinnützige soziale Träger. Die Grundstücke sollen primär der langfristigen, gemeindenahen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen dienen. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.