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Interessenbekundungsverfahren zur Unterstützung der Direktvergabe von landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken an gemeinnützige soziale Träger

Berlin vergibt Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Auf diesem Wege soll auf zahlreichen unbebauten oder ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue und gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden. Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich ausschließlich an gemeinnützige soziale Träger. Die Grundstücke sollen primär der langfristigen, gemeindenahen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen dienen. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.

HINWEIS: Die 2024 durchgeführte 4. Runde des Interessenbekundungsverfahren ist geschlossen.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 29. November 2024 können keine Bewerbungen mehr berücksichtigt werden.

Alle eingegangenen Interessenbekundungen gemeinnütziger sozialer Träger werden einer Vorprüfung unterzogen. In der Jury-Sitzung am 29. Januar 2024 wird der Fachbeirat mit Mitgliedern der Senatsfachverwaltungen, der Bezirke und der LIGA die Bewerbungen prüfen und Vorschläge für eine Empfehlung zur Direktvergabe beschließen.

Auf dieser Grundlage werden die zuständigen Senatsfachverwaltungen ihre Empfehlungen zur Direktvergabe der Grundstücke an gemeinnützige soziale Träger formulieren.

Informationen zur Fortsetzung einer 5. Runde des Verfahrens zur Vergabe landeseigener Einfamilienhausgrundstücken an gemeinnützige soziale Träger werden im Frühjahr 2025 veröffentlicht.

ERLÄUTERUNGEN ZUM VERFAHREN

Alle Erläuterungen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie hier:

Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen zum Verfahren und den Grundstücken ist die STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, die das Verfahren begleitet und koordiniert. Bitte stellen Sie Ihre Fragen schriftlich an: [E-Mail anzeigen] 

Wir werden Ihre Fragen (bitte die Liegenschaftsnummer und Adresse des betreffenden Grundstücks angeben) an die verantwortlichen Personen in den Bezirken (Stadtentwicklungsamt, OE SPK) weiterleiten. Sie erhalten dann von uns die Antworten und ggfs. weitere Hinweise und Kontakte für Beratungsangebote. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Bauberatungsgespräch im Bezirk notwendig wird. Eine geeignete Ansprechperson wird Ihnen gerne von uns benannt.

Wenn Sie mehr Informationen zu den Grundstücken (Exposé) und die Formulare für die Einreichung einer Interessenbekundung wünschen, dann können Sie diese per E-Mail anfordern unter: [E-Mail anzeigen]

Bitte nennen Sie bei der Anfrage die Liegenschaftsnummer und Adresse des Grundstücks.

Für umfassende Transparenz werden alle grundstücksbezogenen Antworten auf Fragen in regelmäßigen Abständen für alle Interessierten sichtbar auf dieser Website veröffentlicht.

Frist zur Annahme der Interessenbekundungen ist der 29. November 2024.

Eine Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege (LIGA Berlin), der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, der Senatsverwaltung für Finanzen und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).