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Grundsätze der Rückkehrberatung

20.12.2017
Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände in Berlin bestärkt die wichtigsten Grundsätze der freiwilligen Rückkehrberatung.

Die (freiwillige) Rückkehr von Geflüchteten sowie damit zusammenhängend die Ausgestaltung und Qualität der Freiwilligen Rückkehrberatung ist derzeit wieder Thema sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Die Wohlfahrtsverbände haben seit langem eine klare Haltung zur Rückkehrberatung, die von den Grundsätzen einer unabhängigen, freiwilligen und ergebnisoffenen Perspektivenberatung ausgeht.

Auch im Rahmen der Erstellung des Berliner Gesamtkonzeptes zur Integration und Partizipation Geflüchteter sind die Anforderungen an eine freiwillige Rückkehrberatung ein wichtiges Thema. Aufgrund dieser aktuellen Debatten bestärkt die LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände in Berlin hiermit nochmal unsere wichtigsten Grundsätze der freiwilligen Rückkehrberatung.

Grundsätze der Rückkehrberatung

1. Es gibt Flüchtlinge, die zurückkehren wollen oder müssen.
Das betrifft sowohl solche, die noch im Asylverfahren sind, als auch solche, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde, wie auch Geflüchtete, die einen Schutzstatus erhalten haben. Die Gründe für eine Rückkehr sind vielfältig; zum Teil sind es persönliche und familiäre. Oftmals sind aber auch staatliche und rechtliche Restriktionen ausschlaggebend, wie z. B. Verhinderung des Familiennachzugs, kein Zugang zu Integrationskursen, erschwerter Zugang zu Ausbildung und Arbeit.

2. Die Ausreise als Alternative zur Abschiebung ist selten "freiwillig".
Was als "freiwillige Rückkehr" deklariert wird, folgt eher dem Konzept einer "angeordneten Ausreise". Eine wirkliche Freiwilligkeit liegt bei der Ausreise als Alternative zur Abschiebung nur selten vor. Daher sollte in diesem Zusammenhang auch nicht von einer „freiwilligen“ Rückkehrberatung gesprochen werden.

3. Abschiebungen sind zu vermeiden.
Jede Abschiebung ist eine Zwangsmaßnahme. Sie führt bei den Betroffenen (und häufig auch bei Unterstützer*innen) zu massiver Verunsicherung, Verzweiflung und Angst. Nicht selten ist ihre Durchsetzung mit Gewalt verbunden.

4. Finanzielle staatliche Hilfen können Rückkehr erleichtern.
Staatliche Rückkehrhilfen sind als finanzielle Ersthilfen wichtig. Um eine nachhaltige Rückkehr in das Herkunftsland zu sichern, reichen sie allerdings nicht aus, sondern müssen erhöht werden.

5. Nachhaltige Rückkehrplanung braucht Zeit.
Rückkehrentscheidungen müssen wohl überlegt sein. Neben bereits vorhandenen Förderprogrammen werden langfristig angelegte, finanzielle und individuell ausgerichtete Hilfen, mit dem Ziel einer nachhaltigen Reintegration, benötigt. Für den Prüfungs- und Entscheidungsfindungsprozess muss ausreichend Zeit gewährt werden.

6. Eine bedarfsgerechte Rückkehrplanung knüpft am individuellen Rückkehrwunsch an.
Der eigene, selbstbestimmte Rückkehrentschluss muss im Vordergrund stehen. Erhöhte finanzielle Anreize, die Schutzsuchende dazu verleiten, ihr Schutzgesuch nicht mehr prüfen zu lassen oder auf Rechtsmittel zu verzichten, sind unredlich und aus humanitärer Perspektive ein fragwürdiges Signal. Stattdessen sollte der Zugang zu Verfahrensberatung vor der Asylantragstellung flächendeckend ermöglicht werden.

7. Der Erfolg der Rückkehr darf nicht an Zahlen gemessen werden.
Nicht die Anzahl der Rückkehrenden ist entscheidend, sondern die Qualität der Beratung und die Nachhaltigkeit der eigenständigen Entscheidung und Umsetzung sowie das Ankommen vor Ort. Dafür braucht es eine Evaluierung in Form von Verbleibstudien mit den Menschen die zurückgekehrt sind.

8. Rückkehrberatung muss eine Rückkehr in Sicherheit und Würde gewährleisten.
Menschen, die für sich keine Perspektive mehr in Deutschland sehen, kehren leichter zurück, wenn sie Möglichkeiten einer eigenen Existenzsicherung im Herkunftsland vor Augen haben. Dazu gehören z.B. ausreichend Zeit zur Planung, Informationsbeschaffung und Entscheidungsfindung sowie Sicherstellung des Transports von Hausrat, Übersetzung von Zeugnissen und anderen Dokumenten, möglicherweise eine Orientierungsreise und die Rückkehrmöglichkeit bei Misslingen.

9. Nachbetreuung ist Teil der Rückkehrhilfe.
Nach der Rückkehr können Probleme auftreten, die vor Ort nicht eigenständig zu lösen sind. Die Möglichkeit, sich auch danach an eine Beratungsstelle wenden zu können, schafft den Rückkehrenden zusätzliche Sicherheit und kann entscheidend für den Erfolg der Reintegration sein. Dafür braucht es eine Vernetzung der hiesigen Rückkehrberatungsdienste mit den NGOs, Beratungsstellen und weiteren Unterstützungsangeboten am Ort der Rückkehr.

10. Rückkehrberatung im Sinne einer Perspektivenberatung ist Bestandteil der Flüchtlings- und Migrationsberatungsarbeit von Wohlfahrtsverbänden und anderen NGOs.
Dabei liegen die Beratungsgrundsätze der Freiwilligkeit, Ergebnisoffenheit, Unabhängigkeit und Vertraulichkeit zu Grunde. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben kann eine Kooperation mit staatlicher Rückkehrberatung sinnvoll sein.

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