Mehr als 155.000 Kinder nutzen derzeit die vielfältigen Angebote der frühkindlichen Bildung in über 2.890 Berliner Kindertageseinrichtungen. Kitas sind zentrale Orte des Aufwachsens: Sie eröffnen Kindern Räume für Bildung, Entwicklung und soziale Teilhabe und bieten Familien Verlässlichkeit im Alltag. Getragen wird dieses System durch den täglichen Einsatz von rund 41.500 pädagogischen Fachkräften bei ca. 1.200 freien und öffentlichen Trägern. Ihre Arbeit bildet das Fundament der frühkindlichen Bildung in Berlin.
Vor diesem Hintergrund standen die Verhandlungen zur Fortschreibung der Rahmenvereinbarung in den vergangenen Monaten im Zeichen der Frage, wie die Finanzierung der Kindertagesbetreuung unter veränderten gesellschaftlichen, demografischen haushalterischen Rahmenbedingungen stabil weiterentwickelt werden kann. Steigende Kosten, rückläufige Kinderzahlen und begrenzte finanzielle Spielräume des Landes trafen dabei auf den Anspruch der Träger auf Sicherheit und Planung.
Ziel der Verhandlungen war es, diese unterschiedlichen Positionen in Ausgleich zu bringen und zugleich die Funktionsfähigkeit des Berliner Kitasystems zu sichern. Auf dieser Grundlage konnten die Vereinbarungspartner ein Ergebnis erzielen, das sowohl den aktuellen Herausforderungen Rechnung trägt als auch Perspektiven für die kommenden Jahre eröffnet.
Folgendes wurde vereinbart:
1. Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Die Laufzeit der RV Tag beträgt vier Jahre und gilt für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2029.
2. Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik
Die Finanzierung der Tageseinrichtungen erfolgt weiterhin als frei verwendbare Gesamtpauschale nach § 4 Absatz 1 RV Tag, sodass die Träger ihre Mittel auch künftig flexibel und entsprechend den individuellen Bedarfen ihrer Einrichtungen einsetzen können. Zudem wird festgelegt, dass die Vertragsparteien ab dem Jahr 2026 verbindliche Gespräche über eine mögliche Weiterentwicklung eines tragfähigen Finanzierungssystems aufnehmen.
3. Weiterführung der Anpassungsmechanismen
Die Mechanismen zur regelmäßigen Anpassung der Personalkostenbasiswerte gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1 RV Tag bleiben unverändert bestehen. Gleichzeitig werden die Sachkosten analog zur Entwicklung des Berliner Verbraucherpreisindex fortgeschrieben, wobei ab dem 1. Januar 2026 eine jährliche Mindeststeigerung von 2 Prozent garantiert ist. Grundlage für diese Fortschreibungen bilden die gemeinsam vereinbarten und neu bewerteten Personalkostenbasiswerte, einschließlich der jährlich vorzunehmenden Aktualisierung der Arbeitgeberanteile.
4. Einigung über die Anpassung der Personalkostenbasiswerte
Die Personalkostenbasiswerte werden einmalig unter Berücksichtigung von Altersstruktur und Quereinstieg zum 01.01.2026 angepasst. Die Anpassung führt zu Absenkungen des Personalkostenbasiswertes bei Erzieher:innen und Kita-Leitungen und zu Anhebungen bei Facherzieher:innen für Teilhabe und Inklusion. Weiterhin werden künftig die Entwicklungen der Arbeitgeberanteile gemäß einem vereinbarten Verfahren in den Personalkosten berücksichtigt. Die hierfür maßgeblichen Verteilungen der tariflichen Entgeltgruppen, Entwicklungsstufen, Krankenkassen sowie die Zusammensetzung der Trägerlandschaft bleiben bis auf Weiteres für die Berechnung zukünftiger Personalkostenbasiswerte unverändert bestehen. Die Berechnungen finden sich zukünftig transparenter als bisher im Kostenblatt wieder.
5. Eigenanteil
Der Trägereigenanteil beim Leitungszuschlag wird zum 1. Januar 2026 vollständig abgeschafft und damit von bislang 5 Prozent auf 0 Prozent abgesenkt. Zudem wird der absolute Eigenanteil je Gutschein ab dem 1. Januar 2027 auf dem zum 31. Dezember 2026 geltenden Niveau eingefroren und damit nicht weiter erhöht.
6. Gesonderte Steigerung der Sachkostenpauschale
In Anerkennung von steigenden Raum- und Verpflegungskosten wird es eine zusätzliche Erhöhung der Sachkostenpauschale geben. Zum 01.01.2026 wird die Sachkostenpauschale um 3 Prozent erhöht. Dies schafft in 2026 zusammen mit der Absenkung des Eigenanteils beim Leitungszuschlag, den durch die Neubewertung der Personalkostenbasiswerte notwendigen Ausgleich in der Gesamtpauschale. Zudem wird es zusätzliche Sachkostensteigerungen um jeweils 1,5 Prozent zum 01.01.2027, 01.01.2028 und 01.01.2029 geben.
7. Weitere Anpassungen
a) Schließtage und Öffnungszeit
Die Zahl der Schließtage darf künftig bis zu 27 Öffnungstage umfassen. Wenn eine Einrichtung das Kontingent von 27 Schließtagen vollständig ausschöpft, sind mindestens zwei dieser Tage für Maßnahmen der fachlichen Qualitätsentwicklung zu nutzen.
Ergänzend wird künftig zudem berücksichtigt, dass durch gesunkene Kinderzahlen besondere Herausforderungen entstehen können, die ein flexibleres Reagieren auf außergewöhnliche personelle Engpässe ermöglichen: Bei einem krankheitsbedingt überdurchschnittlichen Personalausfall kann ein Träger unter bestimmten Voraussetzungen die Öffnungszeiten seiner Einrichtung im erforderlichen Umfang vorübergehend einschränken.
b) Sanierung und Umbau
Der bisherige § 9 Absatz 4 wird als neuer Absatz 3 dahingehend angepasst und konkretisiert, dass die in den Sachkosten enthaltenen Anteile ausschließlich die Instandhaltung an Dach und Fach im Sinne kleiner baulicher Unterhaltungsmaßnahmen umfassen, jedoch keinen gegebenenfalls darüberhinausgehenden Bedarf für Sanierungen abdecken. Werden vom Land Berlin im Rahmen von Förderprogrammen investive Mittel für Sanierungen, Instandsetzungen oder ähnliche Maßnahmen bereitgestellt, können grundsätzlich auch freie Träger an diesen Förderungen teilnehmen.
c) Mittelbare pädagogische Arbeit
Zudem wird in § 9 ein neuer Absatz 6 aufgenommen, in dem die Vereinbarungspartner festhalten, dass sie sich ab dem Jahr 2026 erneut mit den Anforderungen im Zusammenhang mit den Aufgaben der mittelbaren pädagogischen Arbeit befassen werden.
Schlussbemerkung
Die Vertragspartner halten gemeinsam fest, dass die erzielte Verständigung zur Fortschreibung der RV Tag einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Kindertagesbetreuung in Berlin leistet. Mit der Fortführung des pauschalierten Finanzierungssystems sowie den vereinbarten Anpassungsmechanismen für Personal- und Sachkosten wird der bestehende finanzielle Rahmen der Berliner Kindertagesbetreuung für den kommenden Vereinbarungszeitraum verbindlich fortgeschrieben. Die aufgeführten Neu-Regelungen – das Einfrieren des Eigenanteils pro Gutschein, der Wegfall des Eigenanteils bei Leitungskräften sowie die zusätzlichen Steigerungen der Sachkosten – stellen eine Weiterentwicklung der Kostenstrukturen und eine verbesserte Planbarkeit für Träger und Einrichtungen dar. Die Neubewertung der Personalkostenbasiswerte kann zudem durch die Anhebung der Sachkostenpauschale sowie den Wegfall des Eigenanteils für Leitungsstellen zum Januar 2026 in der Gesamtpauschale ausgeglichen werden.
Gleichzeitig ist den Vertragspartnern bewusst, dass mit dieser Vereinbarung nicht alle strukturellen Herausforderungen des Systems abschließend bearbeitet werden konnten. Fragen wie die weitere Entwicklung der Personal- und Sachkosten, der Umgang mit rückläufigen Kinderzahlen sowie die langfristige Ausgestaltung des tragfähigen Finanzierungssystems bleiben weiterhin von Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund verstehen die Vertragspartner die vorliegende Vereinbarung als verantwortungsvollen Kompromiss zwischen den finanziellen Möglichkeiten des Landes Berlin und den Bedarfen der Träger. Sie bekräftigen ihren gemeinsamen Willen, die Weiterentwicklung der Berliner Kitafinanzierung auch künftig partnerschaftlich, lösungsorientiert und im Dialog zu gestalten.
Berlin, den 19. Dezember 2025
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Senatsverwaltung für Finanzen
Spitzenverbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege
Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) e.V.







