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Forderungspapier aus dem Gemeinschaftlichen Qualitätsdialog in der Jugendberufshilfe

„Die Bewertung der Qualität erfolgt im Dialog“ ist im Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Ein-richtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) festgelegt. In diesem Sin-ne fand am 16. Dezember 2021 erstmals ein gemeinschaftlicher Qualitätsdialog zum Thema Digitalisierung in der Jugendberufshilfe statt. Das Feedback der Paritätischen und Diakoni-schen Träger ist positiv. Sie fordern den Senat auf, die gemeinsam erarbeiteten Qualitätskrite-rien vollumfänglich zu implementieren.

Es ist die Aufgabe der Jugendberufshilfe, junge Menschen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben zu unterstützen und dadurch die Chancengleichheit voranzutreiben. Der §13 SGB VIII bildet hierfür die entsprechende gesetzliche Grundlage. Jugendberufshilfe bietet eine ech-te Perspektive, insbesondere für junge Menschen mit multiplen Problemlagen und besonde-rem Unterstützungsbedarf auf dem Arbeitsmarkt. Der Arbeitsmarkt, auf dem die jungen Men-schen Fuß fassen sollen, wird jedoch zunehmend digitaler. Um auf diese fortschreitende Digi-talisierung reagieren zu können und junge Menschen weiterhin angemessen auf die Arbeits-welt vorzubereiten, muss die Jugendberufshilfe anschlussfähig bleiben und sich weiterentwi-ckeln.

Vor diesem Hintergrund haben sich Vertreterinnen und Vertreter der freien und der öffentlichen Träger – mit Unterstützung des Paritätischen LV Berlin und des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz – zum innovativen gemeinschaftlichen Qualitätsdialog getroffen. In intensiven Diskussionen auf Augenhöhe wurden unter externer Moderation Quali-tätskriterien und daraus entstehende Unterstützungsbedarfe entwickelt. Die Paritätischen und Diakonischen Träger empfanden das neue Dialogformat als gewinnbringend und sprechen sich dafür aus, dieses in Zukunft beizubehalten.

Im Dialog wurde klar, dass sich die Anforderungen und Unterstützungsbedarfe in Digitalisie-rung in den verschiedenen Angebotsformen wie Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Berufsausbildung nicht wesentlich unterscheiden. So konnten sich die Teilnehmenden im Dia-log auf folgende allgemeine Qualitätskriterien im Bereich Digitalisierung in der Jugendberufshil-fe verständigen:

• Mitarbeitende sowie die jungen Menschen in der Jugendberufshilfe müssen über zeitge-mäße digitale Endgeräte, ausreichend Datenvolumen und passende Software verfügen. Hier ist finanzielle Unterstützung für die Beschaffung von Geräten und Lizenzgebühren er-forderlich.

• Es muss eine fachgerechte IT-Betreuung durch externe Dienstleister oder durch Mitarbei-tende mit einem festen Stundenanteil gewährleistet werden. Auch hier wird Unterstützung in Form von finanziellen oder personellen Ressourcen benötigt.

• Mitarbeitende und junge Menschen müssen zudem in die Lage versetzt werden, die be-reitgestellten Endgeräte sachkundig und datenschutzkonform zu bedienen. Dafür müssen standardisierte, obligatorische Fortbildungen entwickelt werden.

• Schließlich müssen Konzepte der Medienpädagogik verpflichtend Eingang in die Jugend-berufshilfe finden: Die jungen Menschen müssen in den Bereichen Medienkompetenz, Suchtverhalten sowie im (selbst-)kritischen Umgang mit Medieninhalten geschult werden. Dafür ist wiederum die Fortbildung der Mitarbeitenden vonnöten; einmal mehr besteht hier finanzieller und personeller Unterstützungsbedarf.

Die Senatsjugendverwaltung ist nun aufgefordert, diese gemeinsam erarbeiteten Kriterien stärker in die Qualitätsentwicklung in der Jugendberufshilfe einzubeziehen und den daraus entstehenden finanziellen und personellen Bedarfen bei der Aushandlung von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen angemessen zur berücksichtigen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Jugendberufshilfe an den zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt anschlussfähig bleibt, die Kooperationsbeziehungen mit Jugendberufsagenturen, Berufsschulen und Kammern weiter gut pflegen und jungen Menschen dadurch weiterhin eine zukunftsfähige Perspektive bieten kann.

Ansprechpersonen für Rückfragen:

Anna Zagidullin
Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin
Referentin Hilfen zur Erziehung und Jugendarbeit
Tel. 030 86 001 162
E-Mail: zagidullin@paritaet-berlin.de


Volker Stock
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Leiter Arbeitsbereich Jugendhilfe
Geschäftsführer Fachverband Evangelische Jugendhilfen e.V.
Tel. 030 820 972 69
Mobil 0162 202 76 52
E-Mail: stock.v@dwbo.de

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Forderungspapier aus dem Qualitätsdialog Jugendberufshilfe

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