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Flüchtlingsunterkünfte in Berlin sind kein Spielball des freien Marktes!

Berlin, 23. September 2020

Die LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin (LIGA Berlin) fordert, die Praxis der Ausschreibungen von Betreiberleistungen für Unterkünfte grundsätzlich neu zu überdenken.

Unser gemeinsames Ziel muss eine qualitätsorientierte Unterbringung der   Bewohner*innen mit fairer Entlohnung der Mitarbeiter*innen sein, anstatt  Ausschreibungen zum Dumpingpreis! Wir fordern die Senatsverwaltungen für Integration, die Senatsverwaltungen für Finanzen und die Politik zu einer ergebnisorientierten Diskussion über die Sinnhaftigkeit, die negativen Fol-gen, die Risiken und Auswirkungen der derzeitigen Ausschreibungspraxis von Betreiberleis-tungen auf. Wir appellieren an die Politik und Senatsverwaltungen, die Notwendigkeit der eu-ropaweiten Ausschreibungen bei der Unterbringung von Geflüchteten grundlegend zu über-denken und ernsthaft zu prüfen, welche Alternativen rechtlich möglich sind.

Bereits seit 2016 wird von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege wiederholt vor-geschlagen, den Betrieb von Unterkünften in einem Rahmenvertrag zu regeln. Dies wurde 2016 mit dem Argument abgelehnt, dass es zu lange dauern würde. Nun haben wir im Jahr 2020 noch immer keine stabile Unterbringungssituation für die Geflüchteten, sondern weiterhin kontinuierliche Betreiber- und Ansprechpersonenwechsel. Bezugsfertige Unterkünfte können nicht zeitnah eröffnet werden, weil Ausschreibungsverfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Diese instabile Situation hat zudem dazu geführt, dass ein wachsender Anteil der Unterkünfte durch den Landeseigenen Betrieb (LfG-B) übernommen und das Prinzip der Subsidiarität zur vorrangigen Überlassung von sozialen Aufgaben an freie Träger zunehmend untergraben wird.

Wie wir alle beobachten mussten – sowohl geflüchtete Menschen, Politik, Verwaltung, Betrei-bern und Ehrenamtliche – bringen die Folgewirkungen der nicht wahrgenommenen Möglich-keiten alternativer Vergaben für alle Beteiligten nur Nachteile.

Nachteile für die geflüchteten Menschen:

  • Wiederholte Betreiberwechsel mit permanentem Wechsel der Sozialarbeiter*innen, Sozialbetreuer*innen und Psycholog*innen verstärken vorhandene Unsicherheit und Unruhe.
  • Häufiger Wechsel der Ansprechperson durch Betreiberwechsel trägt maßgeblich zu einer Verschlechterung der psychosozialen Verfassung der Bewohner*innen bei.
  • Betreiberwechsel bedeuten jedes Mal Abbrüche von Kontakten zu wichtigen lokalen Kooperationspartner*innen. Die sozialräumliche Integration der Geflüchteten wird bei jedem Wechsel zurückgeworfen und behindert den Aufbau von Vertrauensverhältnis-sen zu den Mitarbeiter*innen und steht der Unterstützung beim Ankommen und bei der Teilhabe entgegen.
  • Gute Fachkräfte orientieren sich langfristig in andere Arbeitsfelder; geflüchtete Men-schen können daher immer weniger auf erfahrenes Personal zurückgreifen.
  • Die zusätzliche Integrationsinfrastruktur, die gemeinwohlorientierte Träger einbringen, u. a. Ehrenamtsprojekte, sozialraumorientierte Sozialarbeit, Stadtteilzentren, Bera-tungseinrichtungen, Jugendprojekte und Gemeindezentren, wird bei Ausschreibungen derzeit nicht hinreichend berücksichtigt. Das Potential dieser „Integrationsmotoren“ als Schnittstelle zur Unterbringung geht verloren.
  • Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage in Berlin müssen viele Menschen langfristig in Gemeinschaftsunterkünften leben. Die Unterkünfte werden von kurzfristi-gen Unterbringungsmöglichkeiten zu Orten der Integration und jahrelanger Lebensmit-telpunkt von geflüchteten Menschen. Dies sollte sich auch im langfristigen Engagement von Betreibern widerspiegeln.
Nachteile für die Beschäftigten, die sich mit großem Engagement für die Teilhabe und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohner*innen einsetzen:
  • Die Unsicherheit der beruflichen Perspektiven für die Mitarbeiter*innen der Betreiber führt zu einer beständig hohen Personalfluktuation.
  • Kurze Laufzeiten sowie kurzfristige Verlängerungen der Vertragslaufzeiten führen zu monate- oder jahrelanger beruflicher Unsicherheit für die Beschäftigten.
  • Betreiber, die tariflich gebunden sind oder die in Anlehnung an einen Tarif  (z.B. TV-L) bezahlen wollen, laufen Gefahr, in Ausschreibungen benachteiligt zu sein, da die Wirt-schaftlichkeit das zentrale Zuschlagskriterium ist.
  • Dringend benötigte Fachkräfte ziehen sich notgedrungen aus der Arbeit mit geflüchte-ten Menschen zurück und wertvolles Knowhow und Erfahrungswerte gehen verloren.
  • Dies konterkariert insbesondere das Ziel, Fachkräften mit Migrationsgeschichte eine langfristige Beschäftigungsperspektive zu bieten.
Die LIGA Berlin bezweifelt überdies, dass die derzeitige Ausschreibungspraxis wirtschaftlich sinnvoll ist: Es entstehen enorme Kosten durch die Vorbereitung und Durchführung der Aus-schreibungen. Dazu kommen seit Jahren Kosten durch vermeidbare Leerstände von Unter-künften aufgrund von nicht abgeschlossener Vergabe- und Klageverfahren. Durch einen Rah-menvertrag oder sinnvolle Alternativen werden sich neben qualitativen Aspekten auch finan-zielle Vorteile ergeben.

Die LIGA Berlin widerspricht mit Vehemenz der derzeitigen Ausschreibungspraxis von Betrei-berleistungen und den damit verbundenen negativen Folgen. Wir fordern die Senatsverwal-tungen für Integration und für Finanzen sowie die Berliner Politik auf, ihr Versprechen von guter Unterbringung, guter Arbeit und angemessener Bezahlung ernst zu nehmen. Diese Ver-sprechen werden seit Jahren durch die bestehende Ausschreibungspraxis konterkariert. Die Finanzierung von Betreiberleistungen muss grundlegend neu überdacht werden. Diese drin-gend erforderliche Neuausrichtung muss in Zusammenarbeit mit der LIGA der Spitzenver-bände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin geschehen.

Für Gespräche stehen wir bereit.
Vorsitzender der LIGA Berlin

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Ausschreibung Flüchtlingsunterkünfte

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