Sehr geehrte Frau Senatorin Busse,
ich wende mich an Sie im Namen der Berliner freien Jugendhilfe und offenen Jugendarbeit bezüglich des dringenden Handlungsbedarfes im Zusammenhang mit dem voranschreitenden Fachkräftemangel und systematischer Schlechterstellung der freien Träger.
Das Land Berlin wertet in den landeseigenen Einrichtungen die Ausbildung in den Berufsbil-dern der Sozialen Arbeit auf, u.a. durch die außertarifliche Vergütung von ausbildungsbeding-ten Fachschul- und Fachhochschulpraktika in Höhe von aktuell monatlich 400,- Euro. Zudem wurden duale Studienplätze für Studierende der Sozialen Arbeit in den bezirklichen Jugendäm-tern geschaffen. Das ist wichtig und richtig!
Die Leistungen der Jugendhilfe und die Angebote der Jugendarbeit werden in Berlin jedoch weitgehend von den freien Trägern erbracht. Deshalb ist es für uns absolut nicht nachvollzieh-bar, warum die oben genannte Aufwertung nur für den öffentlichen Dienst gilt.
Sämtliche Bemühungen der freien Träger, die Vergütung für ausbildungsbedingte Fachschul- und Fachhochschulpraktika in den Hilfen zur Erziehung und/oder in den Angeboten der Ju-gendarbeit zur Refinanzierung anzumelden und/oder zu beantragen, sind gescheitert. Auch das beigefügte Diskussions- und Konzeptpapier der Verbände, welches am 20. Januar 2022 in der Vertragskommission Jugend (Ausschuss Entgelte) vorgelegt wurde, ist seitens des Landes ohne eine weitere fachliche Erörterung abgelehnt worden.