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Berliner Wohlfahrtsverbände drängen auf Altenhilfestrukturgesetz

Berlin, 9. März 2026

Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin (LIGA Berlin) fordert den Berliner Senat und die Koalitionsfraktionen auf, das Altenhilfestrukturgesetz (AHStG) noch in dieser Legislaturperiode ins Parlament einzubringen und zu verabschieden.

Ein selbstständiges Leben bis ins hohe Alter ist der Wunsch vieler Berliner*innen. Damit das gelingt, braucht es früher oder später Unterstützung, etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen, bei altersbedingten Schwierigkeiten im Alltag oder wenn Einsamkeit zur Belastung wird. Auch der Staat ist hier in der Pflicht. Die Altenhilfe ist im Zwölften Sozialgesetzbuch auf Bundesebene geregelt und damit kein freiwilliges Angebot, sondern ein gesetzlicher Auftrag.
Bundesrecht allein reicht jedoch nicht aus, um den spezifischen Herausforderungen einer wachsenden Metropole wie Berlin gerecht zu werden. Die Berliner Wohlfahrtsverbände fordern daher, die Altenhilfe landesrechtlich verbindlich zu konkretisieren und strukturell zu regeln. Ein Altenhilfestrukturgesetz würde für verlässliche und vergleichbare Angebote in allen Bezirken sorgen.

Eine Arbeitsfassung des Gesetzes liegt seit Längerem vor. Alle politischen und zivilgesellschaftlichen Debatten belegen eine breite Zustimmung für ein Berliner Altenhilfestrukturgesetz. Die LIGA Berlin befürchtet jedoch, dass sich das parlamentarische Verfahren ohne erkennbare Gründe weiter verzögert und das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird.

Oliver Bürgel, Federführer der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin und Geschäftsführer des AWO Landesverbandes Berlin:
„Die fachlichen Vorarbeiten sind längst geleistet. Jetzt braucht es den politischen Schritt. Wir erwarten, dass der Senat den Entwurf beschließt und das Altenhilfestrukturgesetz noch in dieser Legislaturperiode im Abgeordnetenhaus beraten und verabschiedet wird. Das Altenhilfestrukturgesetz würde ca. einer Million Berliner*innen im Alltag helfen. Hier das Tempo zu verschleppen wäre unverantwortlich.“

Hintergrund Altenhilfestrukturgesetz (AHStG)
Ein Altenhilfestrukturgesetz müsste die Altenhilfe im Land Berlin verbindlich ordnen und als Pflichtaufgabe systematisch ausgestalten. Es würde die bundesweite Regelung laut § 71 SGB XII landesrechtlich konkretisieren und einen gesamtstädtischen Rahmen für Planung, Steuerung und Umsetzung schaffen.

Ein solches Gesetz muss insbesondere eine verbindliche Altenhilfestrukturplanung auf Landes- und Bezirksebene vorsehen, klare Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung regeln und einheitliche Standards in allen Bezirken festschreiben. Ziel sollte es sein, gleichwertige Lebensverhältnisse für ältere Menschen im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen. Darüber hinaus sollte das Gesetz die präventive Ausrichtung der Altenhilfe stärken. Altenhilfe beginnt nicht erst mit dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern bereits bei altersbedingten Schwierigkeiten, sozialer Isolation oder drohender Überforderung. Prävention, Teilhabe und die Stärkung von Selbstständigkeit müssen leitend sein.
Neben verbindlichen Informations- und Beratungsstrukturen soll ein Altenhilfestrukturgesetz auch Begegnungs- und Teilhabeangebote sowie einkommensabhängige Einzelfallleistungen regeln. Gerade bei Menschen in Altersarmut könnten dadurch konkrete Nachteile ausgeglichen und ein längerer Verbleib in der eigenen Wohnung unterstützt werden. Alle älteren Berliner*innen würden von gleichwertigen Strukturen in ihrem jeweiligen Bezirk profitieren. Ein solches Gesetz würde die Voraussetzungen dafür schaffen, gutes Altern in Berlin verlässlich, präventiv und solidarisch zu gestalten. In Berlin leben derzeit knapp eine Million Menschen über 60 Jahre.

Der Landesseniorenbeirat Berlin hatte nach langjährigen Dialogprozessen Anfang 2023 den Vorschlag für ein „Berliner Altenhilfestrukturgesetz – Gutes Leben im Alter" erarbeitet. Der Entwurf stieß auf breite Anerkennung und Bestätigung in der Stadtgesellschaft und im Abgeordnetenhaus. Über zwei Jahre wurde an der Umsetzung mitgearbeitet. Die fachlichen Vorarbeiten durch die federführende Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sind abgeschlossen.

LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
In der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben sich in Berlin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Berlin (Federführung 2025/2026), die Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der Caritasverband für das Erzbistum Berlin, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin, der DRK Landesverband Berliner Rotes Kreuz sowie die Jüdische Gemeinde zu Berlin zusammengeschlossen. In den sozialen Einrichtungen, Diensten und Projekten der LIGA sind in Berlin rund 107.000 hauptamtliche und etwa 53.000 ehrenamtliche Mitarbeitende tätig. Rund 150.000 Menschen sind zusätzlich persönliche Mitglieder in den Verbänden der LIGA Berlin, die wiederum ca. 1.200 Initiativen und Träger vertreten.

Kontakt
Markus Galle | Pressesprecher
LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin
(Federführer LIGA Berlin 2025/26: AWO Landesverband Berlin e. V.)

Hallesches Ufer 30 A, Innenhof | 10963 Berlin
Telefon: +49 30 / 25 389 - 252
Mobil: +49 151 / 15 46 27 01
E-Mail: [E-Mail anzeigen]

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Pressemitteilung: LIGA Berlin Altenhilfestrukturgesetz

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