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Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) – die wesentlichen Punkte der Novellierung

die wesentlichen Punkte der Novellierung

Das PartMigG soll die gleichberechtigte Teilhabe und die gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte fördern. Der Referentinnen-Entwurf hierzu befindet sich derzeit in einem Abstimmungsprozess innerhalb der Senatsverwaltungen.

Die wesentlichen Punkte lauten:
• Bei der Besetzung von Stellen und Ausbildungsplätzen sollen Menschen mit
Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt werden, um ihren Anteil auf
allen beruflichen Ebenen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung
Berlins abzubilden.

• Dafür sind verbindliche Regelungen bei Stellenausschreibungen vorgesehen, so dass
mehr Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt geworben und angesprochen werden.
Jedes dieser Verfahren muss daraufhin dokumentiert werden.

• Um die Erhöhung der Beschäftigung zu erreichen, sind entsprechende Vorgaben und
Instrumente in der Gesetzesnovelle klarer definiert. Zur Messbarkeit soll die Anzahl der
Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Einrichtungen im Geltungsbereich
erhoben und in die Personalstrukturstatistik aufgenommen werden. Die Angabe ist für
die Beschäftigten bzw. die sich bewerbende Personen freiwillig.

• Jede Einrichtung im Geltungsbereich erstellt für jeweils drei Jahre auf der Grundlage
einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu
erwartenden Fluktuation oder Einsparungsmaßnahmen als Teil der Personalentwicklungsplanung einen Förderplan für jede Funktionsebene, wie das Ziel zu
erreichen ist. Die Förderplanung kann unter Beteiligung und fachlicher Beratung der
Fachstelle PartMigG im Büro der/des Landesbeauftragten für Partizipation und
Integration des Landes Berlin bzw. der/des Bezirksbeauftragten für Partizipation und
Integration entwickelt werden. Sie wird der/dem Beauftragten für Partizipation und
Integration zur Kenntnis vorgelegt.

• Eine neu geschaffene Fachstelle im Bereich Integration und Migration soll die fachliche
Ausrichtung der Verwaltungen auf die Migrationsgesellschaft begleiten. Die Entwicklung
soll durch ein regelmäßiges Monitoring überprüft werden.

• Die Landes- und Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration sowie der
Landesbeirat für Partizipation und Integration werden gestärkt, die Beiräte in den
Bezirken gesetzlich verankert.

• Für die Belange der Roma und Sinti wird ein Beirat eingerichtet.

Berlin, 16.Februar 2021

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