Antworten auf Fragen zu den Objekten/Grundstücken oder zum Verfahren, Besichtigungstermine
Allgemein für alle ausgeschriebenen Liegenschaften: Abriss von mitverkauften Gebäuden/Gebäudebestandteilen
Unabhängig vom Zustand der Baulichkeiten auf den Grundstücken kann mit diesen, insofern Sie neben der Erbbaurechtsbestellung verkauft werden, nach Belieben verfahren werden. Ob Abriss, Grundrissänderung oder An- und Umbauten spielt nach dem Eigentümerwechsel bezüglich der Baulichkeiten keine Rolle.
Allgemein für alle ausgeschriebenen Liegenschaften: Wie kann die zur Verfügung gestellte Grundstücksfläche maximal bebaut werden? Wie viele / in welcher Größe und wo dürfen Anbauten errichtet werden?
Planungsrechtliche Besonderheiten bezüglich konkreter Gestaltungs- / Änderungsvorstellungen müssen mit den jeweiligen Fachämtern der Bezirke individuell besprochen werden. Dafür wurden in jedem Exposé die Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Allgemeine Anfragen wie Ausnahmen von der Grenzbebauung, maximale Bebaubarkeit und dergleichen, können ohne genaue Angaben zum Planungsvorhaben von den Fachämtern nicht zweifelsfrei beantwortet werden.
Zusätzliche Informationen zu den bebauten Grundstücken
Disclaimer: Mitunter sind aktuell keine Grundrisse verfügbar, nur Grundrisse minderer Qualität verfügbar oder diese stellen den aktuellen Zustand nicht verlässlich dar. Energieausweise existieren nur in Teilen. Generell kann bei den folgenden Angaben keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Alle Aussagen und Anhänge wurden, von den damit betrauten Mitarbeitern der BIM oder den Bezirksämtern, nach bestem Gewissen getätigt und uns zur Verfügung gestellt. Eine abschließende oder umfassende Bewertung, können diese Informationen allerdings nicht leisten und dienen deshalb lediglich zur Orientierung.
Eine Anmeldung zu den Besichtigungsterminen ist nicht erforderlich. Bitte finden Sie sich jeweils zu Beginn des angegebenen Zeitraumes vor Ort am Objekt ein. Eine Verlängerung des Zeitraumes ist jeweils nicht möglich.