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Anforderungen Sozialpolitik LIGA FA Existenzsicherung und Armutsbekämpfung

Berlin, 10.05.2021

Der LIGA Fachausschuss Existenzsicherung und Armutsbekämpfung unter Mitwirkung des Verbandes für Arbeit, Bildung und Integration Berlin/Brandenburg VABI und der LAG Schuldner- und Insolvenzberatung sieht mit Blick auf die Wahl zum Abgeordnetenhaus 2021 und die folgende Legislaturperiode Anforderungen an die Sozialpolitik in den folgenden Themenbereichen:

Armut/Kinder-und Familienarmut
• Umsetzung einer integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung.
Sie war Vorhaben im Koalitionsvertrag, wurde aber in dieser Legislaturperiode noch nicht umgesetzt.

• Im Ergebnis der Arbeit der „Landeskommission zur Prävention von Kinder-und Familienarmut“ Einführung eines ressortübergreifenden Monitorings der Armutsentwicklung und verbindlicher, haushaltswirksamer Maßnahmepläne (regelmäßige sowie transparente Erarbeitung unter Einbeziehung von Expert*innen außerhalb der Verwaltung).

Allgemeine Sozialberatung / Allgemeine Unabhängige Sozialberatung

• Ausbau der Allgemeinen Unabhängigen Sozialberatung

Seit 2018 wurde in allen Berliner Bezirken die allgemeine unabhängige Sozialberatung wieder eingerichtet. Inzwischen hat sich das Angebot etabliert und wird stark nachgefragt. Wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur in einem subsidiären Sozialstaat sind auch die Dienste, die Menschen in existentiellen Notlagen mit Beratung und unmittelbaren Hilfen zur Seite stehen. Wie bedeutsam diese Hilfen sind, damit Armut und Ausgrenzung nicht in Verelendung führen, hat die Covid-19-Pandemie, die Notlagen noch einmal verschärft hat, deutlich vor Augen geführt. Der Sozialstaat und die Angebote der Allgemeinen Unabhängigen Sozialberatung werden jetzt umso nötiger gebraucht –auch und gerade, wenn Covid-19 überwunden sein sollte. Die Allgemeine Unabhängige Sozialberatung muss daher dauerhaft finanziell an die Bedarfe angepasst und zeitnah weiter ausgebaut werden.

Soziale Schuldner- und Insolvenzberatungen (SIB)
• Bedarfsgerechte finanzielle Absicherung der anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
Für ein soziales Berlin ist es existenziell, die bestehende Beratungsstruktur der anerkannten sozialen Schuldner- und Insolvenzberatungen gemäß § 305 InsO zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen. Nur die dort gelebten Beratungskonzepte stellen sicher, dass allen Ratsuchenden geholfen wird. In der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung werden Ratsuchende außerdem durch Präventionsarbeit der Berater*innen dazu befähigt, zukünftig eine erneute Ver- und Überschuldung zu vermeiden.

Bereits in 2020 hatte Berlin eine Überschuldungsquote von 12%. Das sind ca. 450.000 Berliner und Berlinerinnen. Nicht mit eingerechnet sind alle Minderjährigen, die von den Folgen der Überschuldung ihrer Familien und somit auch von Armut betroffen sind.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die Zahlen der Überschuldeten weiter ansteigen lassen. Sehr deutlich wurde uns vor Augen geführt, wie schnell und vor allem hilflos man in diese Abwärtsspirale geraten kann.

Straffälligenhilfe

• Ziel muss es sein, dass am Tag der Haftentlassung ein (vorläufiger) Leistungsbescheid vorliegt
Um zu vermeiden, dass Haftentlassene unmittelbar nach der Entlassung mittellos sind, muss der Übergang gut vorbereitet werden. Haftanstalten, Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter können hier gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Armut, Wohnungslosigkeit und anderen sozialen Notlagen leisten. Anträge auf existenzsichernde Leistungen sollten bereits während der Haft gestellt und die Anspruchsvoraussetzungen bereits während der Haft geklärt werden. Vorbild kann dabei das bereits bestehende Verfahren zum SGB III sein.

Arbeitsförderung

• Kofinanzierungen aus Landesmitteln für Qualifizierung, Sach- und Restpersonalkosten sowie arbeitsplatzbezogene Begleitstrukturen (Jobcoaching, Fortführung der Landesfinanzierung zum §16 i SGB II etc.) als Teil des Arbeitsmarktprogramms weiterhin verankern
• Folgen der Pandemie für Langzeitarbeitslose und besonders betroffene neue Personengruppen in Berlin mit gezielten Programmen und Hilfsangeboten unterstützen, stärkere Zusammenarbeit des Landes mit der Regionaldirektion und den Jobcentern
Die Anzahl der Langzeitarbeitslosen stieg bereits zum Jahresbeginn im Land Berlin dramatisch, die nunmehr 12 Monate Pandemie kommen in der Arbeitslosenstatistik an.
SGB II-Bereich:
Januar 2020: 35.406 Personen
Januar 2021: 56.048 Personen

Das sind 20.642 Menschen mehr als im Januar 2020. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg von 58,1%! (Im Vergleich dazu hat das Nachbarland Brandenburg „nur“ einen Anstieg innerhalb eines Jahres von 4.108 Personen, das sind 16,6%, zu verzeichnen.)

60,4% der Langzeitarbeitslosen in Berlin sind über 12, aber unter 24 Monate erwerbslos.

Wenn man die Entwicklung des Arbeitsmarktes in Berlin generell beobachtet, so mehren sich Hinweise, dass Firmen aus den unterschiedlichsten Feldern planen, bis Ende des Jahres Arbeitsbereiche zu schließen oder „auszudünnen“.
Aber auch bei einem konjunkturellen Anstieg würden Firmen zunächst die Mitarbeitenden aus der Kurzarbeit holen. Für langzeitarbeitslose Menschen bestehen so noch weniger Chancen, wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen.

Ausbildung

• Kammern und Innungen sollen aufeinander aufbauende Teilqualifizierungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, großzügig zulassen
• Schaffung einer Ausbildungsplatzinitiative für duale und schulische Ausbildungsgänge mit Aufstockung bestehender Förderprogramme (BAPP, Richtlinienprogramm), um zusätzliche Ausbildungsplätze zu generieren und zu flexibilisieren (Teilzeitangebote)
• Bildungsberatung ausbauen und sichern

Digitalisierung

• Landesförderprogramm zur digitalen Kompetenzförderung als breites Qualifizierungsangebot mit niedrigschwelligen, stadtteilorientierten Zugängen schaffen

Hier müssen wir in Berlin einen großen Schritt vorankommen, um Teilhabemöglichkeiten nicht einzugrenzen. Es geht jedoch nicht nur um Technikausstattung, sondern auch um Kompetenzaufbau.

Mietenpolitik

• Schaffung von bezahlbaren und sozialverträglichen Wohnungen, sozialen Wohnungsbau und gemeinwohlorientierten Neubau stärken
• sozial gerechte Wohnraumversorgung durch Gewährleistung eines gleichberechtigten Marktzugangs für besondere Bedarfsgruppen
• Förderung eines inklusiven Gemeinwesens
• Umwandlung von Leerstand und Gewerbeimmobilien in Wohnungen
• die Sicherung bestehenden Wohnraums
• Verlust von bezahlbarem Wohnraum stoppen, Lösungen hinsichtlich des Auslaufens von Sozialbindungen schaffen
• Konzepte der sozialen Wohnraumvergabe entwickeln



Dafür soll sich das Land Berlin auf Bundesebene einsetzen:

• Einsatz für eine Reform des SGB II und der Regelsatzermittlung hin zu einer Grundsicherung, die sowohl das Lebensnotwendige sichert als auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht
• Kindergrundsicherung
• Eingliederung von digitalen Endgeräten in Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche
• Digitale Endgeräte und Internetzugang als Teil des kulturellen und sozialen Existenzminimums definieren und Zugänge dazu für alle Bevölkerungsgruppen schaffen (Bundesprogramm "Digitale Beteiligung")
• Entfristung des Teilhabechancengesetzes hin zum Regelinstrument für den sozialen Arbeitsmarkt und für gesellschaftliche Teilhabe
• Recht auf Weiterbildung bis zu einem anerkannten Berufsabschluss, sowohl für arbeitslose Menschen als auch für Menschen in Beschäftigung
• Wirksame Instrumente zur Begrenzung der Miethöhe für Wohnraum schaffen (Mietenstopp, insbesondere in Ballungsgebieten)
• Stärkung des Gewerbemietschutzes für Kleingewerbe und soziale Organisationen, insbesondere in Ballungsgebieten



Ansprechpartner ist der Vorsitzende des Fachausschusses

Kai-Gerrit Venske
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Fachreferent für Wohnungslosenhilfe, Existenzsicherung und Straffälligenhilfe
k.venske@caritas-berlin.de
Tel. 0163-5696840

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Positionen des LIGA-Fachausschusses Existenzsicherung und Armutsbekämpfung zu Energiearmut in Berlin

Positionen des LIGA-Fachausschusses Existenzsicherung und Armutsbekämpfung zu Energiearmut in Berlin

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