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Aktuelles und Antworten auf Fragen zum Verfahren oder den Grundstücken

Hier werden die Antworten auf Fragen der sozialen Träger zu den einzelnen Grundstücken veröffentlicht. Sie finden hier auch Besichtigungstermine sowie Hinweise und ergänzende Informationen, die alle Grundstücke betreffen.

Diese Informationen werden monatlich aktualisiert.

Stand: 26.05.2023:

  • Besichtigungstermin Fürstenwalder Allee 344: 16.06.2023
  • Ergänzende Angaben des Stadtplanungsamtes zu den 15 Grundstücken im Bezirk Treptow-Köpenick: maximale Bebaubarkeit der Grundstücke
  • Grundsätzliche Hinweise zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz
  • Fragen zum Grundstück Fürstenwalder Allee 344: erneute Nutzung als Kita und Wasserschutzgebiet
  • Fragen zum Grundstück Bernstadter Weg 27A: Archäologisches Verdachtsgebiet, schützenswerter Baumbestand und Art der baulichen Nutzung
  • Frage zum Grundstück An der Reiler Str. neben Nr. 58: schützenswerter Baumbestand
  • Ergänzung zum Exposé Beizerweg nördl. 21: mögliche Bebaubarkeit
  • Frage zum Grundstück Niebergallstraße neben 11: Art der baulichen Nutzung
  • Frage zum Grundstück Lehnitzstraße 51: Schadstoffbelastung des Gebäude

Stand 20.04.2023:

  • Erläuterung der Angaben in den Exposees: abrisswürdige und abzureißende Gebäude
  • Termine Besichtigung der Grundstücke: Ende Mai 2023
  • Frage zum Grundstück Fürstenwalder Allee 344: Termin Innenbesichtigung
  • Frage zum Grundstück Fürstenwalder Allee 344: ergänzende Bauunterlagen
  • Frage zum Grundstück Fürstenwalder Allee 344: keine Abrissverpflichtung
  • Hinweis: Förderung von Wohnraum für soziale Träger
  • Erläuterung zum Interessenbekundungsformular: 4. Kostenschätzung in Bruttokosten

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Antworten – Stand 25.05.2023

# Besichtigungstermin für das Grundstück Fürstenwalder Allee 344 
Eine Besichtigung des Grundstücks sowie eine Innenbesichtigung des Gebäudes ist möglich am: Freitag, den 16.06.2023 zwischen 09.30 und 11.30 Uhr.

Dies ist ein offener Termin. Im genannten Zeitraum werden Mitarbeiter*innen der BIM und des Bezirkes Treptow-Köpenick vor Ort sein und den Zugang ermöglichen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Für weitere Fragen zu diesem Besichtigungstermin ist Ihr Ansprechpartner: [E-Mail anzeigen]

# Ergänzende Angaben des Stadtplanungsamtes zu den 15 Grundstücken im Bezirk Treptow-Köpenick: maximale Bebaubarkeit der Grundstücke

Das Stadtplanungsamt des Bezirk Treptow-Köpenick veröffentlicht folgende Angaben als Ergänzung der Exposees der 15 Grundstücke im Bezirk Treptow-Köpenick. Diese Angaben sind eine Konkretisierung zur maximal möglichen Bebaubarkeit der einzelnen Grundstücke und sollen den interessierten Trägern eine Orientierung geben.
Eine verbindliche Aussage zu Ihrem geplanten Bauvorhaben kann nur der Bezirk erteilen. Bitte nutzen Sie daher das Angebot der Bauberatung durch das Stadtplanungsamt des Bezirkes.
Die Angaben zur maximalen Bebaubarkeit der Grundstücke sind hier nach Stadtteil aufgelistet:

Köpenick
Grüne Trift 125: max. 90 m² Grundfläche, 2 Vollgeschosse. 2 einzelne Gebäude (1. und 2. Baureihe) sind möglich mit jeweils der genannten Größe

Niebergallstraße neben 11: max. 170 m² Grundfläche, 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss, Straßenbahnlärm beachten (10 min. Takt)

Plehmpfad 2: nach Abriss Bestand max. 140 m², 1 Vollgeschoss + ausgebautes Dachgeschoss, Bauflucht 6 m zum Plehmpfad und 5 m zum Flansweg einhalten.

Plehmpfad 75: max. 100 m², 1 Vollgeschoss + ausgebautes Dachgeschoss. 2 einzelne Gebäude (1. und 2. Baureihe) sind möglich mit jeweils der genannten Größe

Bohnsdorf
Auraser Weg 28: max. Bebauung 120 m² Grundfläche, 1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dach, offene Bauweise

Boviststraße 77: max. 1 Bungalow 160 m² oder 2 x EFH je max. 95 m², 2 Vollgeschosse; offene Bauweise

Fliegenpilzstraße 356: max. Bebauung 120 m² Grundfläche, 1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dach, offene Bauweise

Lindenstraße 106: max. Bebauung 90 m² Grundfläche, 1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dach, offene Bauweise

Lindenstraße 63: max. 1 Bungalow 120 m² oder EFH 110 m², 1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dach; offene Bauweise

Perlpilzstraße 320 C: max. Bebauung 120 m² Grundfläche, 1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dach, offene Bauweise

Prieborner Straße 76: max. Bebauung 115 m² Grundfläche, 2 Vollgeschosse, offene Bauweise

Dahmestraße 11a: max. Bebauung 90 m² Grundfläche, eingeschossig mit ausgebautem DG, offene Bauweise

Waldstraße 38: max. Bebauung nach Abriss bestehender Bebauung: 2 EFH mit je 70 m² Grundfläche, eingeschossig mit ausgebautem DG, offene Bauweise

Schmöckwitz
Eichwalder Aue 19: maximal 3 einzelne Gebäude in 3 Baureihen (siehe Nachbar Nr. 21 A-C), jeweils maximal 75 m² Grundfläche, 2-geschossig, offene Bauweise – kein großes Gebäude!

Köpenick Nord
Druschiner Straße 28A: ein Gebäude, maximal 100 m² Grundfläche, maximal 2-geschossig, offene Bauweise.

Adlershof
Bernstadter Weg 27A: Max. Bebauung ca. 230 m² Grundfläche (20 %) aufgeteilt auf 2 Gebäude (GF max. 150 m²), 2 Vollgeschosse, offene Bauweise;
Max. Nutzfläche somit: 230*2 = 460 m²

Altglienicke
Alemannenstraße 3 (Flst. 6557): Max. Bebauung 100 m² Grundfläche, 2 Vollgeschosse mit ausgebautem Dach, offene Bauweise
Maximale Nutzfläche somit: 100*2,5 = 250 m²

Müggelheim
Enkenbacher Weg 123: Max. Bebauung 88 m² Grundfläche (20 %), max. 2 Gebäude, 1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dach, offene Bauweise
Maximale Nutzfläche somit: 88*2*1,5 = 265

Friedrichshagen
Ahornallee 34-37: max. Bebauung 120 m² Grundfläche, 2-3 Vollgeschosse, offene Bauweise, Grundstück lt. Auskunft an BIM wegen Größe und Zuschnitt nicht für Geschosswohnungsbau geeignet
Kalkseestraße 15: max. Bebauung EFH 90 m² Grundfläche, 1 Vollgeschoss + ausgebautes Dach, offene Bauweise

Rahnsdorf
Müggelwerderweg 13A: max. Bebauung EFH 90 m², 2 Vollgeschosse, offene Bauweise
Fürstenwalder Allee 344: max. Bebauung 180 m², 1 Vollgeschoss oder 115 m², 2 Vollgeschosse, offene Bauweise

# Grundsätzliche Hinweise zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz

Frage eines sozialen Trägers: Spielt für den Abriss oder die Umnutzung der Gebäude das Zweckentfremdungsverbot eine Rolle?

Antwort der BIM und der Bezirke: Wenn Wohnraum in eine andere Nutzung geändert werden soll, greift das in Berlin geltende Zweckentfremdungsverbot-Gesetz.
Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz von Wohnraum (ZwvbG) trat am 01. Mai 2014 in Kraft. Seitdem wird das Verbot in allen Berliner Bezirken umgesetzt und angewendet. Damit wird Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnung geschützt. Mit der Gesetzesnovelle im Frühjahr 2018 erfolgte eine Verschärfung des ZwvbG. So können nun Treuhänder eingesetzt werden, falls der Verfügungsberechtigte sich weigert, zweckentfremdeten Wohnraum (z.B. durch Leerstand) wieder für Wohnzwecke zu nutzen. Zudem ist der Leerstand von Wohnraum nur noch drei Monate erlaubt anstatt sechs Monate und die möglichen Bußgelder bei Verstößen wurden deutlich erhöht. Seit dem Frühjahr 2022 gilt die 2. Verordnung des ZwvbG. Darin ist festgeschrieben, dass der Abriss von Wohnraum nur dann genehmigungsfähig ist, wenn der hierfür angebotene Ersatzwohnraum auch zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung steht.

Ist eine Zweckentfremdung von Wohnraum geplant muss im Rahmen des Bauantragsverfahrens ein Antrag auf Genehmigung des Abriss oder Zweckentfremdung (ggfs. ohne dass Ersatzraum geschaffen werden muss) gestellt werden. Der Fachbereich Wohnen des Bezirkes wird dann durch die Bauaufsicht beteiligt und gibt auf der Grundlage des ZwvbG seine Stellungnahme ab.

Die Feststellung, ob es sich um erhaltenswürdigen Wohnraum gemäß ZwvbG handelt, ist immer eine Einzelfallentscheidung, die erst nach Prüfung der konkreten Gegebenheiten durch den Bezirk getroffen werden kann. Die Grundlagen zum Antrag auf Zweckentfremdung finden Sie hier: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/de/vorschriften_vordrucke.shtml 


# Frage zum Grundstück Fürstenwalder Allee 344: erneute Nutzung als Kita

Frage eines sozialen Trägers: Wäre eine erneute Nutzung als Kita möglich?

Antwort des Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abteilung Jugend und Gesundheit: Aus Sicht der bezirklichen Kitabedarfsplanung wird in der Bezirksregion Rahnsdorf kein weiterer Kitastandort benötigt. Für diesen Standort kann also keine Bedarfsbestätigung ausgestellt werden, die notwendig ist für eine etwaige Fördermittelbeantragung. Rahnsdorf ist im neuen Förderatlas mit Kategorie 4 eingestuft und somit nicht mehr förderfähig.

Der Träger könnte trotzdem mit eigenen Mitteln einen Kitastandort gründen. Die Bedarfsbestätigung schätzt nur die zukünftige Auslastung des Standortes ein und ist somit sowohl eine Beratungsleistung für den Träger zur Wirtschaftlichkeit als auch die Bestätigung für das Land Berlin, dass das Projekt förderungswürdig ist. Wenn der Träger das Projekt trotzdem verfolgen möchte, steht ihm das grundsätzlich frei und er kann die entsprechenden Schritte mit der Kitaaufsicht der SenBJF gehen (ggf. Trägeranerkennung, Absprachen zum pädagogischen und zum Raumkonzept des Standortes und Abstimmungen/Abnahmen bis hin zur Betriebserlaubnis).

# Frage zum Grundstück Fürstenwalder Allee 344: Wasserschutzgebiet

Frage eines sozialen Trägers: Hat das Wasserschutzgebiet Erkner Auswirkungen auf die Baumaßnahmen?

Antwort des Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenick: Das Grundstück Fürstenwalder llee 344 befindet sich im Geltungsbereich der Wasserschutzgebietsverordnung Erkner, Schutzzone IIIA. Näheres entnehmen Sie bitte der Wasserschutzgebietsverordnung Erkner; weitere Informationen finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/publikationen-und-merkblaetter/hinweisblatt_bauen-im-wasserschutzgebiet.pdf

# Frage zum Grundstück Bernstadter Weg 27A: Art der baulichen Nutzung
Frage eines sozialen Trägers: Welche Nutzung ist auf dem Grundstück zulässig?

Antwort des Stadtplanungsamt Treptow-Köpenick: Es handelt sich vorliegend um ein Wohngebiet, eine Wohnnutzung ist somit möglich, Anlagen für soziale Zwecke ebenfalls. Voraussetzung für die Nutzung „Wohnen“ ist, dass die Wohndauer mindestens 1 Monat oder länger beträgt. Die Grundrisse müssen so gestaltet werden, dass es möglich ist seinen Lebensmittelpunkt dort zu bilden (Bad, Küche sind u.a. Voraussetzung).

# Frage zum Grundstück Bernstadter Weg 27A: Archäologisches Verdachtsgebiet
Frage eines sozialen Trägers: Was bedeutet das archäologischen Verdachtsgebiet Spindlersfeld konkret bei einem Bau?

Antwort des Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenick: Im Falle eines Bauantrags wird die Denkmalschutzbehörde beteiligt. Die Denkmalschutzbehörde hat sich in solchen Fällen in der Vergangenheit z.B. vorbehalten, den Bodenaushub auf eventuell auftretende Funde zu kontrollieren bzw. eine Anzeige- und Abgabepflicht nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin geltend gemacht. 
Auskünfte dieser Art genießen keine Rechtsverbindlichkeit. Für eine rechtsverbindliche Aussage reichen Sie bitte einen Antrag auf Vorbescheid oder einen Antrag auf Baugenehmigung beim Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht ein.


# Frage zum Grundstück Bernstadter Weg 27A: Baumbestand

Frage eines sozialen Trägers: Liegt hier ein schützenswerter Baumbestand vor?

Antwort des Umwelt- und Naturschutzamt Treptow-Köpenick: Auf dem Grundstück befinden sich nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume (z.B. Pappeln, Robinien, Eschenahorn).
Aufgrund der geringen Nutzung kann man das Grundstück als verwildert bezeichnen, so dass für jegliche Eingriffe auch der Artenschutz zu berücksichtigen wäre. Laut Luftbild ist das Grundstück aktuell überwiegend mit verschiedenen Gehölzen bestanden. Es ist davon auszugehen, dass diese Vegetation Lebensraum für besonders geschützte Arten wie Vögel und Fledermäuse darstellt. Diese und gegebenenfalls weitere Arten sind daher bei der künftigen Planung zu berücksichtigen. Artenschutzfachliche und -rechtliche Belange werden parallel zum Baugenehmigungsverfahren in einem eigenen Verfahren geprüft. Als Grundlage für die weitere Prüfung der artenschutzfachlichen und -rechtlichen Belange sind entsprechende Kartierungen erforderlich. Aufgrund der sich gemäß Luftbild ergebenden Flächenkulisse sind mindestens folgende fachgutachterliche Untersuchungen vorzunehmen:

1. Brutvögel

  • Revierkartierungen: 5-6 Begehungen von Februar - Juni, entsprechend der üblichen Methodenstandards
  • Erfassung dauerhaft geschützter Lebensstätten (Baumhöhlen etc.)

2. Fledermäuse
  • 5-6 Begehungen unter Einsatz üblicher Methoden (wie detektorgestützte Sichtkontrolle, Horchbox)
  • Erfassung des Arteninventars
  • Erfassung artspezifischer Jagdhabitate
  • Erfassung von Bäumen mit Potenzial für Quartierstandorte (Baumhöhlen etc.)

3. Flora
  • Kartierung hinsichtlich des Vorkommens geschützter Biotoptypen gem. § 30 BNatSchG i. V. mit § 28 NatSchG Bln und Zielarten des Berliner Florenschutzes.                                                          
Für die erfassten Arten ist zu prüfen, ob vorhabenbedingt direkte Beeinträchtigungen einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) bzw. eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) oder eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) mit der Maßnahme verbunden sein können. Artenschutzfachliche und -rechtliche Belange werden parallel zum Baugenehmigungsverfahren in einem eigenen Verfahren geprüft. Ansprüche, die sich aus einer gültigen Baugenehmigung ergeben, können erst dann geltend gemacht werden, wenn artenschutzrechtliche- und fachliche Belange diesen nicht entgegenstehen. Zeitlich nehmen diese Untersuchungen in der Regel eine Vegetationsperiode in Anspruch.

Weitere Informationen zum Naturschutz und zum Baumschutz auf privaten Grundstücken finden Sie hier: https://www.berlin.de/umwelt/themen/natur-pflanzen-artenschutz/artikel.163584.php sowie hier: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/artikel.1176290.php 

Weitere Informationen zum Baumschutz auf privaten Grundstücken und ggfs. erforderlichen Ausgleichsleistungen finden Sie hier: https://www.berlin.de/umwelt/themen/natur-pflanzen-artenschutz/artikel.163584.php

# Frage zum Grundstück An der Reiler Str. neben Nr. 58: schützenswerter Baumbestand
Frage eines sozialen Trägers: Liegt hier ein schützenswerter Baumbestand vor?

Antwort des Umwelt- und Naturschutzamt Marzahn-Hellersdorf: Das Grundstück ist mit zahlreichen Bäumen und Gehölzen bewachsen. Augenscheinlich unterliegen mindestens 2 Nussbäume im vorderen Grundstücksbereich den Bestimmungen der Berliner Baumschutzverordnung. Für diese Bäume müssten, wenn die Bäume auf Grund einer geplanten Baumaßnahme gefällt werden müssten, mindestens 4 neue einheimische Laubbäume (z.B. Linden, Ahorn, Eiche) in einer bestimmten Größe (Hochstamm 3 x verpflanzt mit Ballen Stammumfang 16-18 cm) als Ersatzpflanzung einplanen. Zur Orientierung: Ein Baum in dieser Gehölzsortierung kostet ca. 500 EUR.

Im Böschungsbereich stehen außerdem noch ca. 5 Laubbäume, die den Bestimmungen der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen. Hier muss dann in ähnlicher Dimension wie für die oben beschriebenen Nussbäume eine Ersatzpflanzung geleistet werden, wenn die Bäume gefällt werden müssten.
An der Nordöstlichen Grundstücksgrenze steht im öffentlichen Straßenland eine ortsbildprägende Kastanie. Bei der Planung einer Zufahrt sollte dieser Baum unbedingt berücksichtigt werden, das heißt, die Zufahrt müsste auf der anderen Seite des Grundstücks eingeplant werden.

# Ergänzung zum Exposé Beizerweg nördl. 21: mögliche Bebaubarkeit
Das Stadtplanungsamt Neukölln erteilt folgende Änderungen zum Exposé Beizerweg nördl. 21:
1. Korrektur zum Punkt „Bebauung: Die Zufahrt zum Beizerweg liegt innerhalb der Baustufe II/3. Die Bebauungstiefe beträgt 13 m gerechnet von der f.f. Baufluchtlinie an. Es gilt die geschlossene Bauweise.“

2. Ergänzung zum Punkt „Besonderheiten: - Eine (teilweise) zweigeschossige Bebauung ist möglich, wenn sich diese mit dem gewählten städtebaulichen Konzept in die Umgebung einfügt oder sich aus der Umgebung ableiten lässt.

# Frage zum Grundstück Niebergallstraße neben 11: Art der baulichen Nutzung
Frage eines sozialen Trägers: Ist ein Gebäude für eine betreute Wohngruppe hier zulässig?

Antwort des Stadtplanungsamt Treptow-Köpenick: Es handelt sich vorliegend um ein Wohngebiet, eine Wohnnutzung ist somit möglich. Voraussetzung für die Nutzung „Wohnen“ ist, dass die Wohndauer mindestens 1 Monat oder länger beträgt. Die Grundrisse müssen so gestaltet werden, dass es möglich ist seinen Lebensmittelpunkt dort zu bilden (Bad, Küche sind u.a. Voraussetzung). Die Nutzungen auf dem Grundstück dürfen die Wohnruhe der näheren Umgebung nicht stören.


# Frage zum Grundstück Lehnitzstraße 51: Schadstoffbelastung des Gebäudes
Frage eines sozialen Trägers: Liegt eine Schadstoffbelastung des Gebäudes vor?

Antwort des Stadtplanungsamt Marzahn-Hellersdorf: Über eine Schadstoffbelastung des vorhandenen Gebäudes kann der Bezirk Marzahn-Hellersdorf grundsätzlich keine Aussagen treffen, da diese Informationen nicht vorliegen.
Antwort der BIM: Der BIM liegen keine Hinweise auf Schadstoffbelastungen des Gebäudes vor. Das Gebäude/Kleinhaus ist in einem sehr schlechten Zustand und aus Sicht der BIM nur noch zum Abriss geeignet.


Antworten – Stand: 20.04.2023:
Generelle Erläuterung zu Angaben in den Exposees: abrisswürdige und abzureißende Gebäude
In mehreren Exposees der Grundstücke gibt es Angaben zu abrisswürdigen oder abzureißenden Gebäuden und Bebauungen. Hier ist klarzustellen: Die Aussagen in den Exposees zum Abriss einer Bebauung beruhen auf der Einschätzung, dass die Bebauung keinen Wert hat und/oder eine Nutzung entsprechend der Vorhaben der sozialen Träger nicht möglich ist. Die Bewertungsabteilung der BIM, die diese Einschätzung vorgenommen hat, unterstellt daher, dass ein wirtschaftlich handelnder Investor das Gebäude abreißen und neu bauen würde. Teilweise sind die Abrisskosten daher auch bei der Festsetzung des Verkehrswertes und des entsprechenden Erbbaurechtszins berücksichtigt. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zum Abriss. Das bestehende Gebäude kann saniert und umgebaut werden oder es wird abgerissen und neu gebaut. Es wird empfohlen, beim zuständigen Stadtplanungsamt gezielt Informationen zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks einzuholen. 

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Termine Besichtigung: Ende Mai 2023

Eine Besichtigung der Grundstücke ist möglich auf Anfrage. Die Termine für die Besichtigungen finden statt Ende Mai 2023. Die genauen Termine werden rechtzeitig auf dieser Website veröffentlicht. Wenn Sie eine Besichtigung wünschen, schreiben Sie bitte bis zum 8. Mai 2023 eine E-Mail mit Angabe des betreffenden Grundstücks an: [E-Mail anzeigen]

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Frage zum Grundstück Fürstenwalder Allee 344: Termin Innenbesichtigung

Frage eines sozialen Trägers: Gibt es schon einen Termin für die Innenbesichtigung?

Antwort der BIM: Ende Mai 2023 wird eine Besichtigung angeboten. Der genaue Termin für die Besichtigung wird in Kürze hier veröffentlicht.

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Frage zum Grundstück Fürstenwalder Allee 344: ergänzende Bauunterlagen

Frage eines sozialen Trägers: Gibt es Bauunterlagen zum Gebäude -insbesondere zu den eingesetzten Baumaterialien? 

Antwort des Bezirks Treptow-Köpenick: Alle Unterlagen, die möglicherweise zu einem Gebäude vorhanden sind, befinden sich im Bauaktenarchiv (Luisenstraße 16 in Köpenick). Dort kann man per Mail anfragen und bekommt dann i.d.R. einen Termin zur Einsichtnahme in die Unterlagen (falls vorhanden). Man kann sich dann auch Kopien machen. Ansprechpartnerinnen:
Frau Klose: [E-Mail anzeigen], Tel.: -2316
Frau Hayn: [E-Mail anzeigen], Tel.: -2346

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Frage zum Grundstück Fürstenwalder Allee 344: keine Abrissverpflichtung

Frage eines sozialen Trägers: Gibt es Umstände, unter denen die Abrissverpflichtung aufgehoben werden kann?

Antwort der BIM: Die Aussage des Exposés zum Abriss ist eine Einschätzung durch die Bewertungsabteilung der BIM, die unterstellt, dass die Bebauung keinen Wert hat und ein wirtschaftlich handelnder Investor das Gebäude abbrechen und neu bauen würde. Soweit im Exposé angegeben, sind daher Abrisskosten in die Festsetzung des Verkehrswertes eingeflossen. Eine Abrissverpflichtung besteht nicht. Das bestehende Gebäude kann saniert und umgebaut oder es wird abgerissen und neu gebaut.

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Hinweis: Förderung von Wohnraum für soziale Träger

Das Land Berlin fördert den Neubau von Wohnraum. Alle Förderprogramme sind hier dargestellt:
https://www.berlin.de/sen/bauen/neubau/
Speziell für soziale Träger, die Trägerwohnungen bauen, gibt es ein eigenes Förderprogramm. Die aktuelle Richtlinie zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/bauen/neubau/wohnraum-fuer-soziale-traeger/
Abhängig vom Projekt können hierdurch Teilzuschüsse von bislang 22.500 € je Wohnplatz gewährt werden. Die Richtlinie befindet sich in der Fortschreibung. Die Förderkonditionen sollen entsprechend der aktuellen Marktentwicklung angepasst werden.

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Ergänzende Erläuterung zum Interessenbekundungsformular: 4. Kostenschätzung in Bruttokosten

Im Interessenbekundungsformular sind unter „4.3 Herstellungskosten Gebäude“ Kosten für KG 200 -600 vorangegeben. Diese Kostenangaben sind Schätzungen, die nur eine Orientierung geben sollen und von den Bietenden anzupassen sind. Hier ist klarzustellen: diese geschätzten Kosten basieren auf dem Baukostenindex 2022 und sind Bruttokosten, d.h. inklusive 19% MwSt.