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Aktualisierte Website der BIM zum Interessenbekundungsverfahren für soziale Träger

Bildnachweis: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Das Land Berlin vergibt im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren Erbbaurechte für landeseigene, ungenutzte Einfamilienhausgrundstücke an gemeinnützige soziale Träger. Ziel ist es, die Grundstücke einer gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen, die sich in die Nachbarschaft integriert.

Die Verfahren richten sich ausschließlich an als gemeinnützig anerkannte soziale Träger. Die Grundstücke sind in der Regel nicht größer als 1.000 m² und nach geltendem Planungsrecht für Einfamilienhäuser vorgesehen. Sie sollen vor allem der langfristigen, gemeindenahen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf dienen, etwa durch betreute Wohnformen, ambulante Angebote oder Beratungsleistungen.

Die Bewerbung erfolgt über die auf der Homepage der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) https://www.bim-berlin.de/landesimmobilien/angebote/konzept-und-bieterverfahren bereitgestellten Interessenbekundungsformulare und ist ausschließlich elektronisch einzureichen. Ein Träger kann sich für maximal fünf Grundstücke bewerben und dabei bis zu zwei Grundstücke erhalten.

Die eingereichten Konzepte werden durch einen Fachbeirat bewertet. Entscheidende Kriterien sind die Konzeptqualität, die Einbindung in den Sozialraum, eine plausible Finanzierung sowie ein zeitlicher Realisierungsplan. Auf dieser Grundlage erfolgt die Empfehlung zur Direktvergabe und anschließend der Abschluss des Erbbaurechtsvertrags.

Über den oben angegebenen Link erhalten Sie außerdem weiterführende Informationen zu Konzept- und Bieterverfahren.